Meldefrist bei Unfalltod. Die Frist für die Meldung des Unfalltods beträgt 1 Jahr vom Unfallereignis an gerechnet. Abweichend von Ziffer 7.5 der AUB beginnt die Meldefrist erst dann, wenn Sie, Ihre Erben oder die bezugsberechtigten Personen nachweislich Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben.
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Meldefrist bei Unfalltod. Die Frist für die Meldung des Unfalltods beträgt 1 Jahr vom Unfallereignis an gerechnet. Abweichend von Ziffer 7.5 6.5 der AUB beginnt die Meldefrist erst dann, wenn Sie, Ihre Erben oder die bezugsberechtigten Personen nachweislich Kenntnis von dem Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit haben.
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