Meldung einer Arbeitsaufnahme. Geplante Arbeitsaufnahmen von Transitarbeitskräften sind mit der Regionalen Geschäftsstelle abzuklären (Prüfung der Förderbarkeit …). Arbeitsaufnahmen von Transitarbeitskräften, deren Förderbarkeit bereits mit der RGS abgeklärt ist, sind vom Förderungsnehmer am Tag des Arbeitsbeginnes über das eAMS zu kommunizieren. Arbeitsaufnahmen von Schlüsselkräften sind mit dem Arbeitsmarktservice Steiermark, Abteilung AMF, abzusprechen (siehe Punkt 2.1 „Schlüsselkräfte“).
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Samples: Allgemeine Bestimmungen, Förderungsvertrag, Allgemeine Bestimmungen