Meldungen im Todesfall. Hat der Unfall Ihren Tod zur Folge, so muss dies der HanseMerkur von Ihren Erben oder den sonstigen Rechtsnachfolgern innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, auch wenn der Unfall selbst schon angezeigt ist. Der HanseMerkur ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihr beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
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Meldungen im Todesfall. Hat der Unfall Ihren Tod zur Folge, so muss dies der HanseMerkur Hanse- Merkur von Ihren Erben oder den sonstigen Rechtsnachfolgern Rechtsnachfol- gern innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, auch wenn der Unfall selbst schon angezeigt ist. Der HanseMerkur ist das Recht zu verschaffen, eine Obduktion durch einen von ihr beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.
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