Messeinrichtung Musterklauseln

Messeinrichtung. (zu § 18 AVBWasserV) (zu § 11 AVBWasserV)
Messeinrichtung. Der Wechsel eines Messgerätes auf Kundenwunsch wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die aktuellen Kosten für den Wechsel der Messeinrichtung sind im Preisblatt aufgeführt.
Messeinrichtung. Messgerät (Zähler), dass allein oder in Verbindung mit anderen Zusatzgeräten, z. B. Smart-Meter- Gateway, Wandler, zur Gewinnung eines oder mehrerer Messwerte eingesetzt wird.
Messeinrichtung. Die Messeinrichtung besteht ohne Zusatzfreigabezeit aus einem Eintarifzähler, mit Zusatzfreigabezeit aus einem Zweitarifzähler und einem Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabezeiten. Die Verbrauchsmessung der Wärmespeichersysteme erfolgt somit getrennt vom übrigen Stromverbrauch. Der Zählertyp und die Einstellzeiten des Tarifsteuergerätes ent- sprechen der Antragstellung des Sonderkunden. Die Messeinrich- tung wird durch die StWV eingebaut und gewartet. Sie verbleibt im Eigentum der StWV. Bei Gangabweichung der Schaltuhr (Toleranz +- 4 Minuten) ist der Sonderkunde verpftichtet, unverzüglich die StWV zu informieren. Eine Umschaltung von MEZ auf MESZ und um- gekehrt erfolgt nicht.
Messeinrichtung. Die von der infra gelieferte Energie wird durch die Messeinrichtungen nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt.
Messeinrichtung. 9. Zählerschacht
Messeinrichtung. Der Wärmemengenzähler sowie der Leistungsbegrenzer werden ausschließlich durch das WVU errichtet und verbleiben im Eigentum des WVU.
Messeinrichtung. 2.1 Die Messeinrichtungen müssen den eichrechtlichen Bestimmungen und den Technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers entsprechen.
Messeinrichtung. 15.1.1 Die Art des Messmittels bestimmt Primeo Energie. Primeo Energie installiert, betreibt und unterhält die Mess- und Zusatzeinrichtungen, die für die Abrechnung der Energielieferung, der Einspeisung und der Netznutzung gegenüber der Kundschaft notwendig sind. Art und Umfang dieser Einrichtungen richten sich nach den Werkvorschriften (WV) bzw. den technischen Anschlussbedingungen (TAB) und/ oder den technischen Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen und Speicher (TAB EEA). Arbeiten von Primeo Energie an den Mess- und Zusatzeinrichtungen (z.B. Zählerablesung, Zähler- auswechslung etc.) begründen keine Kontroll-, Wartungs-, Melde- oder sonstigen Pflichten bezüg- lich der im Eigentum der Kundschaft stehenden elektrischen Installationen. Ist gemäss den Anfor- derungen der Kundschaft die Montage zusätzlicher oder besonderer Messeinrichtungen notwendig, so gehen die entsprechenden Mehrkosten zu ihren Lasten.
Messeinrichtung. Analog zur TR Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz, Abschnitt 3, können Leistungswerte für direkte Messeinrichtungen nach VDE AR-N 4100 in Abstimmung mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.