Messung des Erdgasverbrauchs. 10.1. Die Messung der vom Kunden entnommenen Erdgasmenge wird durch Messein- richtungen des Netzbetreibers festgestellt. Der Kunde wird hiermit auf die Möglichkeit der Selbstablesung nach den allgemeinen Verteilernetzbedingungen hingewiesen. 10.2. Liegen MONTANA keine Messdaten vor oder hat MONTANA sonst ein berechtigtes In- teresse an einer Selbstablesung oder Überprüfung der Ablesung durch den Kunden, kann MONTANA von diesem eine Selbstablesung verlangen. 10.3. Werden Fehler in der Ermittlung des Verbrauchs festgestellt, muss zunächst eine Kor- rektur durch den Netzbetreiber erfolgen, welche dann zu einer Nachverrechnung oder Rückerstattung durch MONTANA führt. Keinesfalls erfolgt eine Berichtigung über drei Jah- re hinaus.
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Messung des Erdgasverbrauchs. 10.1. Die Messung der vom Kunden entnommenen Erdgasmenge wird durch Messein- richtungen Mess- einrichtungen des Netzbetreibers festgestellt. Der Kunde wird hiermit auf die Möglichkeit der Selbstablesung nach den allgemeinen Verteilernetzbedingungen hingewiesen.
10.2. Liegen MONTANA keine Messdaten vor oder hat MONTANA sonst ein berechtigtes In- teresse berech- tigtes Interesse an einer Selbstablesung oder Überprüfung der Ablesung durch den Kunden, kann MONTANA von diesem eine Selbstablesung verlangen.
10.3. Werden Fehler in der Ermittlung des Verbrauchs festgestellt, muss zunächst eine Kor- rektur Korrektur durch den Netzbetreiber erfolgen, welche dann zu einer Nachverrechnung Nachver- rechnung oder Rückerstattung durch MONTANA führt. Keinesfalls erfolgt eine Berichtigung über drei Jah- re Jahre hinaus.
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