Mexiko Musterklauseln

Mexiko. Apostillas de documentos federales
Mexiko. Mexikanische Entwickler – Lieferung von lizenzierten und nutzerdefinierten Anwendungen an Endnutzer und Kunden für den Vertrieb nutzerdefinierter Apps in oder außerhalb Mexikos
Mexiko. Für jede Gesponserte Veranstaltung, die in Mexiko stattfindet:
Mexiko. Die mexikanische Tochterfirma von SoWiTec startete 2008 – nach eigener Einschätzung – als einer der ersten Entwickler von Erneuerbaren Energien in dem lateinamerikanischen Land. Das Team mit 14 Mitarbeitern vor Ort deckt die komplette Projektentwicklungskette für Wind- und Photovoltaikanlagen von detaillierten Standortuntersuchungen für die Projektauswahl bis hin zur Baureife ab. SoWiTec Mexico hat bis heute Windprojekte mit einer Kapazität von 877 MW erfolgreich entwickelt und vermarktet. All diese Projekte sind in Betrieb. Weitere 551 MW konnten an Investoren veräußert werden. 2022 konnte mit einem großen spanischen Energiekonzern ein Joint-Venture zur Entwicklung eines Portfolios von 1.000 MW an Photovoltaikprojekten unterzeichnet werden, von welchem inzwischen 570 MW an von SoWiTec bereits entwickelten Projekten übernommen wurden. Nach eigener Einschätzung der SoWiTec-Gruppe wartet das große Potenzial an Wind- und Solarressourcen Perus noch immer darauf, vollends ausgeschöpft zu werden. Das Wachstum der peruanischen Volkswirtschaft verlangsamt sich im Jahr 2023. Der britische Informationsdienstleister Economist Intelligence Unit (EIU) erwartet für 2022 noch ein reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,7 Prozent. Im Jahr 2023 rechnet er lediglich mit 2,2 Prozent. Damit liegt Peru allerdings über dem lateinamerikanischen Durchschnitt. Massendemonstrationen aufgrund von Inflation erschütterten 2022 das Land. Im Dezember 2022 gab es erneut schwere Proteste gegen den Kongress und die neue Präsidentin (Quelle: AHK, Deutsch-Peruanische Industrie- und Handelskammer). Die neu im Amt befindliche Regierung hat indessen einen neuen gesetzlichen Rahmen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien angekündigt. Neben einem neuen Ausschreibungsschema wird diskutiert, den freien Markt mit privaten Stromlieferverträgen für Erneuerbare Energien zu öffnen. Dies macht Peru in naher Zukunft zu einem der aussichtsreichsten Märkte für Erneuerbare Energien in der Region. SoWiTec wurde 2007 – nach eigenen Angaben – als einer der ersten internationalen Entwickler im peruanischen Markt aktiv und verfügt über umfassende Erfahrung in der Projektentwicklung in einem anspruchsvollen Marktumfeld. SoWiTec Peru besitzt eine Lizenz als Umweltberater, die es zur internen Durchführung von Umweltstudien berechtigt. Zudem verfügt es über umfassende Erfahrung in der Greenfield-Entwicklung bis hin zu baureifen Projekten sowie in der Teilnahme an nationalen Ausschreibungsverfahren. Derzei...
Mexiko. Die mexikanische Regierung unter Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxx kündigte während der UN-Klimakonferenz COP27 in Ägypten aggressive Ziele für erneuerbare Energien zur Bekämpfung des Klimawandels an. So sollen bis 2030 mehr als 20 zusätzliche Gigawatt an erneuerbaren Energieerzeugungskapazitäten (Wind, Sonne, Erdwärme und Wasserkraft) installiert werden, um auf mehr als 40 Gigawatt an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten zu kommen. Das Ziel besteht darin, die Emissionen bis 2030 um 35 % gegenüber dem Ist-Zustand zu senken. Mexiko hebt damit sein bisheriges Ziel von 22 % auf. Mexiko ist der zweitgrößte Treibhausgasemittent in Lateinamerika. Laut dem Energieentwicklungsplan der mexikanischen Regierung belief sich die Stromerzeugung in Mexiko im Jahr 2021 auf 328.597,98 GWh, wovon 29,5 Prozent auf saubere Energiequellen entfielen, darunter Windkraft, Solarenergie, Bioenergie, effiziente Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie, Wasserkraft und Kernkraft. Im Jahr 2020 belief sich die installierte Kapazität der mexikanischen erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Geothermie, Windkraft, Photovoltaik und Bioenergie auf 29.512 MW, und im Dezember 2021 betrug die installierte Kapazität 30.812 MW, was einem Anstieg von 4,4 Prozent gegenüber 2020 entspricht, der hauptsächlich auf Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen zurückzuführen ist. Einem Bericht des National Renewable Energy Labs vom Frühjahr 2022 zufolge könnten Mexikos große und vielfältige erneuerbare Energieressourcen ein erhebliches Wachstum der sauberen Erzeugungskapazität unterstützen. Das nationale technische Potenzial umfasst 24.918 GW Photovoltaik, 3.669 GW Windkraft, 2,5 GW konventionelle Geothermie und 1,2 GW zusätzliche Kapazität aus bestehenden Wasserkraftwerken - alles zusammen genug, um den Strombedarf des Landes hundertfach zu decken. In den letzten drei Jahren wurde der Stromsektor jedoch unter der derzeitigen Regierung mit mehreren politischen Veränderungen konfrontiert, die die Dynamik des Strommarktes für die Teilnehmer des Privatsektors verändert und das Vertrauen in zukünftige Investitionen beeinträchtigt haben. Vorrangiges Ziel der Regierung ist es, die Rolle der staatlichen Federal Electricity Commission („CFE“) zu stärken, damit sie wie in der Vergangenheit zum wichtigsten Stromversorger Mexikos werden kann. Für private Unternehmen ist es daher derzeit schwierig, in große Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu investieren, da sich die Genehmigungsverfahren verzögern und politische...

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.