Mietdauer und Rückgabe Musterklauseln

Mietdauer und Rückgabe. Der Mietvertrag kann nur in beiderseitigem Einverständnis vorzeitig aufgehoben werden. In der Rücknahme des Mietobjektes liegt keine Einwilligung in eine vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem von ihm übernommenen, mängelfreien und gereinigten Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten bei der Station des Vermieters zurückzugeben, an der ihm das Mietobjekt übergeben wurde. Stellt der Mieter das Mietobjekt außerhalb der Geschäftszeiten zurück, so endet das Mietverhältnis frühestens am nächstfolgenden Werktag mit der Erstellung eines vom Mieter und Vermieter zu unterzeichnenden Rückgabeprotokolls. Ist der Mieter, oder einer seiner Bevollmächtigten (Mitarbeiter) bei Erstellung des Rückgabeprotokolls nicht anwesend oder weigert sich dieses zu unterschreiben, gilt dieses Rückgabeprotokoll auch als verbindlich wenn es nur von Seiten der Mitarbeiter von ETC oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet wurde. Die Beweislast, dass Xxxxxxx nach Rückstellung, aber vor Erstellung eines Protokolls eingetreten sind, liegt beim Mieter. Wird das Mietobjekt bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat nicht am Tag des Mietvertragendes dem Vermieter zurückgebracht, verlängert sich der Mietvertrag um einen weiteren Monat, sofern der Vermieter dem nicht widerspricht. Eine Verletzung der Rückgabepflicht zieht strafrechtliche Folgen nach sich. Der Vermieter ist berechtigt, bei erheblichen Verstößen des Mieters gegen Bestimmungen dieses Vertrages das Mietverhältnis fristlos zu kündigen und das Fahrzeug beim Mieter abzuholen. Der Mieter kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen. Im Falle einer Rückgabe an einem anderen Ort als dem vereinbarten Ort, erfolgt eine Berechnung von Rückführungskosten in Höhe von 1,80€ pro Straßenentfernungskilometer zzgl. MwSt. Der Mieter trägt diese Rückführungskosten. Bei Rückgabe des Fahrzeugs sind alle relevanten Daten des digitalen Tachografen, die im Mietzeitraum angefallen sind, vom Mieter auszulesen und zu sichern. Die dafür erforderlichen Voraussetzungen hat der Mieter selbst zu schaffen. ETC übernimmt keinerlei Haftung für den Fall eines Datenverlustes.
Mietdauer und Rückgabe. Mietpreis und Tarife
Mietdauer und Rückgabe. Der Mietbeginn erfolgt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, ansonsten mit Übergabe des Mietobjektes des Vermieters. Die Mietdauer endet zunächst mit dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt.Überschreitungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Eine Verlängerung ist mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Gegebenfalls wied dies schriftlich im Vertrag festgehalten. Der Mieter / Nutzer ist verpflichtet, das Mietobjekt sowie mietvermietetes Zubehör mit Ablauf der Mietdauer in vertrags- und ordnungsgemäßenm Zustand während der Geschäftszeiten des Vermieters bei diesem zurückzugeben. Wird das Mietobjekt später als zum vorgesehenen Zeitpunkt zurückgegeben, kann der Vermieter für die Zeit bis zur tatsächlichen Rückgabe eine Nutzungsentschädigung verlangen, die der Höhe nach dem vereinbarten Mietpreis entspricht. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens infolge der nicht rechtzeitigen Rückgabe bleibt hiervon unberührt. Daneben behällt sich der Vermieter ausdrücklich vor, bei Nichtrückgabe des Mietobjektes ohne vorherige Mitteilung unmittelbar Anzeige wegen Unterschlagung bzw. sämtlicher in Betracht kommender Delikte zu erstatten.
Mietdauer und Rückgabe. Gibt der Mieter das Mietgerät nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, so hat er für jeden Tag der Überschreitung der Mietzeit den vereinbarten Tagespreis im Voraus zu bezahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dem Vermieter den Nachweis zu erbringen dass das Gerät nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben worden ist. Gerät der Mieter ganz oder teilweise mit der Entrichtung des Mietpreises oder seines Schadensersatzes oder weiteren Zahlungsverpflichtungen in Rückstand, so hat er ab dem Tage nach Fälligkeit die Verzugszinsen laut BGB zu begleichen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzuges bzw. Vermögensschadens bleibt vorbehalten. Der Mieter befindet sich ab dem Tage nach Fälligkeit in Verzug, ohne das es einer Mahnung des Vermieters bedarf. Für die Mahnung, wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 5,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart. Untervermietung und Gebrauchsüberlassung sind verboten. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Schäden, die bei Dritten durch die Benutzung des Mietgerätes entstehen. Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.