Übergabe und Rückgabe Musterklauseln

Übergabe und Rückgabe. Die Übergabe und Rücknahme finden nach Absprache statt. Bei der Vermietung des Fahrzeuges werden ein Übernahme- und ein Rückgabeprotokoll erstellt. Kosten für Mängel und Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, werden dem Mieter verrechnet (Bsp.: Kratzschäden, Schäden an der Innenausstattung usw.). Bei der Übergabe erhält der Mieter eine Fahrinstruktion und Hinweise zum Umgang mit dem Mietauto (siehe auch Beschreibung / Anleitung im Fahrzeug). Vor der Rückgabe muss das Fahrzeug vom Mieter innen gereinigt, Zubehör und Geschirr in sauberen Zustand retour gegeben werden. Die Innen- u. Aussenreinigung erfolgt durch den Vermieter. Erfolgt die Rückgabe nicht am vereinbarten Tag, werden dem Mieter die Mietkosten für jeden zusätzlichen Tag verrechnet, auch wenn kein Selbstverschulden vorliegt. Übergabe- und Rückgabeprotokoll sind Bestandteil des Vertrages. Wird die Übernahme des reservierten Fahrzeugs durch ein unvorhersehbares Ereignis wie Unfall oder Schaden verunmöglicht oder verzögert, bemüht sich der Vermieter um einen Ersatz derselben Kategorie. Falls dies nicht möglich ist, werden sämtliche Zahlungen zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Damit jeder Mieter ein innen wie aussen perfekt gereinigten Fahrzeug erhält, ist die Schlussreinigung obligatorisch. Die Kochstelle und der Kühlschrank sind vor der Rückgabe sauber zu machen, Geschirr und Besteck muss ordentlich gespült und abgetrocknet werden. Die Reinigung von dreckig returniertem Zubehör wird nach Aufwand verrechnet.
Übergabe und Rückgabe. Der Vermieter stellt die Mietgegenstände spätestens zu Beginn der vereinbarten Mietzeit am Geschäftssitz des Vermieters zur Verfügung. Soweit die Anlieferung durch den Vermieter vereinbart ist, erfolgt diese grundsätzlich zu ebener Erde und hinter die erste Tür. Soweit nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, schuldet der Vermieter weder Aufbau noch Inbetriebnahme des Mietgegenstands. Wird der Miet- gegenstand während der Mietzeit beschädigt, so ist der Kunde hierfür ersatzpflichtig, wenn und soweit die Beschädigungen von ihm schuldhaft verursacht worden sind. Erhebliche Verschmutzungen des Mietgegen- stands stehen einer Beschädigung gleich, wobei Gläser, Besteck und Geschirr ungespült und nur von Essenresten befreit ohne weitere Reinigung zurückgegeben werden können. Die Rückgabe muss sorten- rein erfolgen. Die Rückgabe einer Mindermenge oder eine unterbliebene Rückgabe führt ebenfalls zur Ersatzpflicht des Mieters. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rückgabe durch den Kunden am Sitz des Vermieters. Bei Abholung durch den Vermieter hat der Kunde die Miet- gegenstände zu ebener Erde transportfähig und sortiert bereitzustellen. Für Schäden, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen respektive Dritte verursachen, deren Umgang mit dem Mietgegenstand dem Kunden zuzu- rechnen ist, haftet der Kunde bei Verletzung ihm obliegender Obhuts- und Sorgfaltspflichten.
Übergabe und Rückgabe. Die Adresse für die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs ist Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Teilnahme des Mieters an der Fahrzeugeinweisung ist obligatorisch. Die Fahrzeugübergabe erfolgt am ersten Miettag zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr, die Rückgabe am letzten Miettag bis 12:00 Uhr, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, berechnen wir pro angefangener Stunde 30,00€, höchstens jedoch die doppelte Tagesmiete. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Bei Übergabe erkennt der Xxxxxx den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung koll mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z. B. kleine Dellen / Kratzer / Parkrempler) werden protokolliert und vom Mieter akzeptiert, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und gereinigt (gem. Ziffer 10) zum vereinbarten Termin zurückzugeben.
Übergabe und Rückgabe. Ort und Zeit der Übergabe und Rücknahme des Fahrzeugs werden im Mietvertrag festgelegt und sind absolut bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Xxxxxx den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift in der Übergabe- und Rückgabeprotoll an. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei nicht Einhaltung werden weitere Reinigungsgebühren fällig. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet. Abweichungen dieses Absatzes sind schriftlich, d.h. im Übergabeprotokoll festzuhalten, und gelten nur dann als vereinbart.
Übergabe und Rückgabe. 8.1. Der Risikoübergang an den Mieter erfolgt zum Zeitpunkt der Übergabe. Mit der Übergabe der Mietgegenstände geh en das Risiko des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung oder des Verlusts ebenfalls über.
Übergabe und Rückgabe. Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Bei der Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Spätere Beanstandungen finden keine Berücksichtigung. Die Mietgegenstände sind in sauberem Zustand bzw. gespült zurückzugeben. Werden die Mietgegenstände in ungereinigtem Zustand zurückgegeben, so wird ein Aufpreis auf den vereinbarten Mietpreis berechnet. Für ungereinigt zurückgelieferte Mietgegenstände berechnet der Vermieter einen Aufpreis von 40% auf den Mietpreis. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten dass ihm tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist. Bei Rücklieferung oder Abholung der Mietgegenstände durch den Vermieter bzw. dessen beauftragte Person müssen die Mietgegenstände vollständig und zu ebener Erde transportfähig verpackt bereitstehen. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten. Bei Rücklieferung oder Abholung übernimmt der Kraftfahrer die Rückware unter Vorbehalt. Die Zählung auf Vollständigkeit und die Prüfung auf Beschädigungen sind im Lager des Vermieters durchzuführen.
Übergabe und Rückgabe. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt Xx Xxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxx zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich das Wohnmobil vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben. Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet.
Übergabe und Rückgabe. Der Schlüssel wird dem Mieter am Veranstaltungstag von dem Beauftragten des FuH um ……………… Uhr in der Grillhütte übergeben. Die Rückgabe erfolgt am nächsten Tag bzw. am Tag des Ablaufs des Mietvertrages um Uhr in der Grillhütte. Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll (ggf. mit Fotos) über den Bestand des Inventars und den Zustand der Grillhütte angefertigt, das von dem Beauftragten des FuH und dem Mieter zu unterzeichnen ist.
Übergabe und Rückgabe. 6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Übergabe und Rückgabe. 5.1. Die Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen an der Xxxxxxxxx Xxxxxx 000 in Dortmund Berghofen zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Mieter ist verpflichtet, an der Fahrzeugeinweisung teilzunehmen.