Mietsicherheiten. Der höchstmögliche Betrag für Mietsicherheiten beträgt zurzeit die dreifache Höhe der Kaltmiete ohne gesondert abzurechnende Nebenkosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Neben- kosten können nur berücksichtigt werden, soweit sie pauschal (ohne Jahresrechnung) in der Miete enthalten sind. Dies ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Vermieter/innen haben die Summe zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Ausgestaltung Und Organisation Der Gemeinsamen Einrichtung, Vereinbarung Über Die Ausgestaltung Und Organisation Der Gemeinsamen Einrichtung, Vereinbarung Über Die Ausgestaltung Und Organisation Der Gemeinsamen Einrichtung Für Den Bereich Der Landeshauptstadt Kiel
Mietsicherheiten. Der höchstmögliche Betrag für Mietsicherheiten beträgt zurzeit zur Zeit die dreifache Höhe der Kaltmiete ohne gesondert abzurechnende Nebenkosten (§ 551 Abs. 1 BGB). Neben- kosten Nebenkosten können nur berücksichtigt werden, soweit sie pauschal (ohne Jahresrechnung) in der Miete enthalten sind. Dies ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Vermieter/innen haben die Summe zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger drei- monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.
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