Common use of Minderung oder Rücktritt / Schadensersatz Clause in Contracts

Minderung oder Rücktritt / Schadensersatz. Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, ist WABNITZ zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten (im Rahmen eines abgeschlossenen Mietvertrages den Vertrag zu kündigen) oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß § 16 Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung wirkt nicht auch für die weiteren Verträge zwischen WABNITZ und dem Kunden, sondern ist jeweils einzeln zu erklären. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu. Bei Vorliegen eines Werkvertrages hat der Kunde auch ergänzend das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

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Samples: wabnitz-it.de

Minderung oder Rücktritt / Schadensersatz. Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, ist WABNITZ sind wir zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten (im Rahmen eines abgeschlossenen Mietvertrages der Softwaremiete den Vertrag zu kündigen) oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß § Ziffer 16 Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen Auf- wendungen zu verlangen. Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung wirkt nicht auch für die weiteren Verträge zwischen WABNITZ uns und dem Kunden, sondern ist jeweils einzeln zu erklären. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu. Bei Vorliegen eines Werkvertrages hat der Kunde auch ergänzend das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen und ange- messenen Aufwendungen zu verlangen.

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Minderung oder Rücktritt / Schadensersatz. Tritt Xxxxx trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, ist WABNITZ sind wir zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten (zurückzutreten, im Rahmen eines abgeschlossenen Mietvertrages Wartung/Softwarepflege, SaaS und Cloud-Computing den Vertrag zu kündigen) oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Vergütung Ver- gütung (Minderung) zu verlangen und gemäß § 16 Ziffer 11 Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung wirkt nicht auch für die weiteren weite- ren Verträge zwischen WABNITZ uns und dem Kunden, sondern ist jeweils einzeln zu erklären. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu. Bei Vorliegen eines Werkvertrages hat der Kunde auch ergänzend das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen und angemessenen Aufwendungen zu verlangen.

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Samples: www.sph-ag.com

Minderung oder Rücktritt / Schadensersatz. Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, ist WABNITZ sind wir zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten (zurückzutreten, im Rahmen eines abgeschlossenen Mietvertrages War- tung/Softwarepflege, SaaS und Cloud-Computing den Vertrag zu kündigenkündi- gen) oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß § 16 Ziffer 11 Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rücktritts- Rück- tritts- oder Kündigungserklärung wirkt nicht auch für die weiteren Verträge zwischen WABNITZ uns und dem Kunden, sondern ist jeweils einzeln zu erklären. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu. Bei Vorliegen eines Werkvertrages hat der Kunde auch ergänzend das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen und angemessenen Aufwendungen zu verlangen.

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Samples: www.sph-ag.com

Minderung oder Rücktritt / Schadensersatz. Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, ist WABNITZ das Unternehmen zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten (im Rahmen eines abgeschlossenen Mietvertrages den Vertrag zu kündigen) oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß § 16 15 Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung wirkt nicht auch für die weiteren etwaige weitere Aufträge oder weitere Verträge zwischen WABNITZ dem Unternehmen und dem Kunden, sondern ist jeweils einzeln zu erklären. Bei nur geringfügigen Mängeln, Mängeln steht dem Kunden kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu. Bei Vorliegen eines Werkvertrages hat der Kunde auch ergänzend das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

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