Mindestlaufzeit Mindestdauer der Bereitstellung von Managed Services Musterklauseln

Mindestlaufzeit Mindestdauer der Bereitstellung von Managed Services. Mindestzusage Mindestumsatz Finanzielle vertraglich vereinbarte Mindestverpflichtung für Managed Services. Partei / Parteien Eine Vertragspartei / die Vertragsparteien. Personaldienstleistungen Beratungsleistungen zu deren Ausübung Proacts Ingenieure und/oder Berater vorübergehend und zeitlich befristet für den Kunden tätig werden. Personenbezogene Daten die gemäß Art. 4 Nr. Absatz 1 der DSGVO definiert werden. Proact Tochtergesellschaft der Proact Group, die Vertragspartei ist und die dem Kunden die Lieferungen und/oder Leistungen zur Verfügung stellt bzw. erbringt. Proact Finance Proact Finance AB (org no: 556396-0813) Gesellschaft nach schwedischem Recht mit Sitz in: Xxxxxxxxxxx 0, Xxx 0000, XX-000 00, Xxxxx, Xxxxxx. Proact Group Proact IT Group AB (publ) (org no: 556494-3446), eine börsennotierte Gesellschaft nach schwedischem Recht mit Hauptsitz in: Xxxxxxxxxxx 0, Xxx 0000, XX-000 00, Xxxxx, Xxxxxxxx, sowie von Fall zu Fall, jede der Tochtergesellschaften. Public Cloud Service Provider Drittanbieter von Infrastrukturdiensten, der in großem Umfang Dienstleistungen für eine große Anzahl von Kunden erbringt, einschließlich aber nicht beschränkt auf z.B. Amazon Web Services, Google Inc. oder Microsoft Azure. Public Cloud Service Dienst, der Teil eines Managed Services ist und Infrastrukturdienste umfasst, welche von einem Public Cloud Service Provider bereitgestellt werden. Rechte an geistigem Eigentum Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Designrechte (eintragungsfähig oder nicht), Anmeldungen für eines dieser vorstehenden Rechte, Urheberrechte, einschließlich Rechte an Datenbanken, Handelsnamen oder Firma und sonstige Namensrechte, sowie weitere ähnliche Rechte oder Verpflichtungen, seien sie eintragungsfähig oder nicht, in den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Vereinigten Königreich oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums. SCC Das Schiedsgerichtsinstitut der Stockholmer Handelskammer. Service Credits Die im SLA festgelegten Beträge, die Proact dem Kundenkonto gutschreibt, falls Proact die vertraglich vereinbarten Service Level nicht einhält.
Mindestlaufzeit Mindestdauer der Bereitstellung von Managed Services. Mindestzusage Mindestumsatz Finanzielle vertraglich vereinbarte Mindestverpflichtung für Managed Services. Partei / Parteien Eine Vertragspartei / die Vertragsparteien. Personaldienstleistungen Beratungsleistungen zu deren Ausübung Proacts Ingenieure und/oder Berater vorübergehend und zeitlich befristet für den Kunden tätig werden.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.