Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer 4.1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.
Appears in 2 contracts
Samples: www.bundesanzeiger.de, www.bundesanzeiger.de
Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer Nr. 4.1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz Abs. 1 Satz 1 Nummer Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.
Appears in 1 contract
Samples: www.sozialkasse-berlin.de
Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde - wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestandbesteht, - für die der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld bezieht, erhöht sich die nach Nummer Nr. 4.1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % 12,5 v.H., bei Schwerbehinder- ten um 14,6 v.H. des zuletzt Bruttostundenlohns, der nach § 6 Absatz Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 3 VTV gemeldeten Bruttolohneszu melden ist.
Appears in 1 contract
Samples: www.soka-bau.de
Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer Nr. 4.1 errechnete errech- nete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz Abs. 1 Satz 1 Nummer Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.
Appears in 1 contract
Samples: www.boeckler.de
Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von KrankheitKrank- heit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer Nr. 4.1 errechnete Urlaubsvergütung Urlaubsver- gütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz Abs. 1 Satz 1 Nummer Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.
Appears in 1 contract
Samples: www.sozialkasse-berlin.de
Mindesturlaubsvergütung. 5.1 1. Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach § 5 Nummer 4.1 1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer Nr. 1 VTV gemeldeten BruttolohnesBruttolohns.
Appears in 1 contract
Samples: www.zoll.de
Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer 4.1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 Nummer 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.
Appears in 1 contract
Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)