Common use of Mindesturlaubsvergütung Clause in Contracts

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer 4.1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.

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Samples: www.bundesanzeiger.de, www.bundesanzeiger.de

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer Nr. 4.1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz Abs. 1 Satz 1 Nummer Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.

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Samples: www.sozialkasse-berlin.de

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde - wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestandbesteht, - für die der Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld bezieht, erhöht sich die nach Nummer Nr. 4.1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % 12,5 v.H., bei Schwerbehinder- ten um 14,6 v.H. des zuletzt Bruttostundenlohns, der nach § 6 Absatz Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 3 VTV gemeldeten Bruttolohneszu melden ist.

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Samples: www.soka-bau.de

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer Nr. 4.1 errechnete errech- nete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz Abs. 1 Satz 1 Nummer Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.

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Samples: www.boeckler.de

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von KrankheitKrank- heit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer Nr. 4.1 errechnete Urlaubsvergütung Urlaubsver- gütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz Abs. 1 Satz 1 Nummer Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.

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Samples: www.sozialkasse-berlin.de

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 1. Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach § 5 Nummer 4.1 1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer Nr. 1 VTV gemeldeten BruttolohnesBruttolohns.

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Samples: www.zoll.de

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nummer 4.1 errechnete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 Nummer 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes.

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Samples: Tarifvertrag Über Das Sozialkassenverfahren Im Baugewerbe (Vtv)