Common use of Mindesturlaubsvergütung Clause in Contracts

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krank- heit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nr. 4.1 errechnete Urlaubsver- gütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. 5.2 Für jede Ausfallstunde in dem Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Xxxx, für die der Arbeitnehmer Saison-Kurzarbeitergeld bezieht, erhöht sich die nach Nr. 4.1 errechnete Ur- laubsvergütung nach Ablauf dieses Zeitraumes um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. Dabei bleiben die ersten 90 Ausfallstunden mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld unberücksichtigt. 5.3 Nr. 6.2 Satz 2 findet auf die Ansprüche nach Nrn. 5.1 und 5.2 keine Anwendung. Nr. 8 findet auf die Ansprüche nach Nr. 5.1 keine Anwendung.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krank- heitKrankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nr. 4.1 errechnete Urlaubsver- gütung errech- nete Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. 5.2 Für jede Ausfallstunde in dem Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Xxxx, für die der Arbeitnehmer Saison-Kurzarbeitergeld bezieht, erhöht sich die nach Nr. 4.1 errechnete Ur- laubsvergütung errech- nete Urlaubsvergütung nach Ablauf dieses Zeitraumes um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. Dabei bleiben die ersten ers- ten 90 Ausfallstunden mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld unberücksichtigt. 5.3 Nr. 6.2 Satz 2 findet auf die Ansprüche nach Nrn. 5.1 und 5.2 keine Anwendung. Nr. 8 findet auf die Ansprüche nach Nr. 5.1 keine Anwendung.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krank- heitKrankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nr. Nummer 4.1 errechnete Urlaubsver- gütung Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. 5.2 Für jede Ausfallstunde in dem Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Xxxx, für die der Arbeitnehmer Saison-Kurzarbeitergeld Kurz- arbeitergeld bezieht, erhöht sich die nach Nr. Nummer 4.1 errechnete Ur- laubsvergütung Urlaubsvergütung nach Ablauf dieses Zeitraumes um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. Dabei bleiben die ersten 90 Ausfallstunden mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld unberücksichtigt. . 5.3 Nr. Nummer 6.2 Satz 2 findet auf die Ansprüche nach Nrn. den Nummern 5.1 und 5.2 keine Anwendung. Nr. Nummer 8 findet auf die Ansprüche nach Nr. Nummer 5.1 keine Anwendung.

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Samples: Tarifvertragswerk

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krank- heitKrankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nr. Nummer 4.1 errechnete Urlaubsver- gütung Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. Absatz 1 Satz 1 Nr. Nummer 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. 5.2 Für jede Ausfallstunde in dem Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Xxxx, für die der Arbeitnehmer Saison-Kurzarbeitergeld Kurz- arbeitergeld bezieht, erhöht sich die nach Nr. Nummer 4.1 errechnete Ur- laubsvergütung Urlaubsvergütung nach Ablauf dieses Zeitraumes Zeitraums um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. Absatz 1 Satz 1 Nr. Nummer 1 VTV gemeldeten BruttolohnesBruttolohns. Dabei bleiben die ersten 90 Ausfallstunden mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld unberücksichtigt. . 5.3 Nr. Nummer 6.2 Satz 2 findet auf die Ansprüche nach Nrn. den Nummern 5.1 und 5.2 keine Anwendung. Nr. Nummer 8 findet auf die Ansprüche nach Nr. Nummer 5.1 keine Anwendung.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krank- heitKrankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nr. Nummer 4.1 errechnete Urlaubsver- gütung Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. Absatz 1 Satz 1 Nr. Nummer 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. 5.2 Für jede Ausfallstunde in dem Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Xxxx, für die der Arbeitnehmer Saison-Kurzarbeitergeld Kurz- arbeitergeld bezieht, erhöht sich die nach Nr. Nummer 4.1 errechnete Ur- laubsvergütung Urlaubsvergütung nach Ablauf dieses Zeitraumes um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. Absatz 1 Satz 1 Nr. Nummer 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. Dabei bleiben die ersten 90 Ausfallstunden mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld unberücksichtigt. . 5.3 Nr. Nummer 6.2 Satz 2 findet auf die Ansprüche nach Nrn. den Nummern 5.1 und 5.2 keine Anwendung. Nr. Nummer 8 findet auf die Ansprüche nach Nr. Nummer 5.1 keine Anwendung. 5.4 Für den nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2018 entstandenen Urlaub beträgt der Prozentsatz für die Mindesturlaubsvergütung abweichend von den Nummern 5.1 und 5.2 jedoch 13,68 v. H.

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Samples: Tarifvertrag Für Das Baugewerbe

Mindesturlaubsvergütung. 5.1 Für jede Ausfallstunde wegen unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge von Krank- heitKrankheit, für die kein Lohnanspruch bestand, erhöht sich die nach Nr. 4.1 errechnete Urlaubsver- gütung Urlaubsvergütung um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. 5.2 Für jede Ausfallstunde in dem Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. Xxxx, für die der Arbeitnehmer Saison-Saison- Kurzarbeitergeld bezieht, erhöht sich die nach Nr. 4.1 errechnete Ur- laubsvergütung Urlaubsvergütung nach Ablauf dieses Zeitraumes um 14,25 % des zuletzt nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VTV gemeldeten Bruttolohnes. Dabei bleiben die ersten 90 Ausfallstunden mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld unberücksichtigt. 5.3 Nr. 6.2 Satz 2 findet auf die Ansprüche nach Nrn. 5.1 und 5.2 keine Anwendung. Nr. 8 findet auf die Ansprüche nach Nr. 5.1 keine Anwendung.

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Samples: Bundesrahmentarifvertrag Für Das Baugewerbe (Brtv)