Common use of Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe Clause in Contracts

Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis der im „Preisblatt Netzzugang“ zu zahlenden Preisen zu berechnen. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Strom), Netzanschlussvertrag (Strom)

Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe. 20.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen zehn- stündigen Nutzung auf Basis der im „Preisblatt Netzzugang“ zu zahlenden Preisen zu berechnen. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: www.sw-nuertingen.de

Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe. 20.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis der im „Preisblatt Netzzugang“ zu zahlenden Preisen zu berechnen. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: www.sw-soltau.de

Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis der im „Preisblatt Netzzugang“ zu zahlenden Preisen zu berechnen. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: stadtwerke-langen.de

Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe. 15.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen vierundzwanzigstündigen Nutzung auf Basis der im „Preisblatt NetzzugangNetznutzung“ zu zahlenden Preisen zu berechnen. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus hin- aus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: www.gipsprojekt.de

Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe. 15.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis der im „Preisblatt Netzzugang“ zu zahlenden Preisen zu berechnen. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.

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Samples: www.ob-netz.de