Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis der im „Preisblatt Netzzugang“ zu zahlenden Preisen zu berechnen. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.
Appears in 2 contracts
Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Strom), Netzanschlussvertrag (Strom)
Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe. 15.1. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis der im „Preisblatt Netzzugang“ zu zahlenden Preisen zu berechnen. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung (Strom)
Missbräuchliche Anschlussnutzung/Vertragsstrafe. Entnimmt der Anschlussnutzer oder der Anschlussnehmer Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor An- bringung Anbringung der Messeinrichtungen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs auf der Grundlage einer täglichen zehnstündigen Nutzung auf Basis der im „Preisblatt Netzzugang“ zu zahlenden Preisen zu berechnen. Ist die Dauer des Gebrauchs nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe nach vorstehenden Grundsätzen über einen festgestellten Zeitraum hinaus für längstens ein Jahr erhoben werden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Netzanschluss Und Die Anschlussnutzung