Common use of Mistrade“-Regelung Clause in Contracts

Mistrade“-Regelung. Zur Ausführung der von Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt die Bank elektronische Handelssysteme oder Orderroutingsysteme von Dritten. Die über die Nutzung dieser elektronischen Systeme abgeschlossenen Ver- träge sehen eine Rückabwicklungsmöglichkeit zugunsten des Handelspart- ners der Bank im Hinblick auf die zwischen diesem und der Bank geschlos- senen Geschäfte für den Fall, dass der Handelspartner das Geschäft irr- tümlich zu einem Preis abgeschlossen hat, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktge- rechten Preis („Referenzpreis“) abweicht. Dies kann insbesondere auf einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems odereinem Bedie- nungsfehler beruhen. Das dem Handelspartner in diesem Fall gegenüber der Bank zustehende Rücktrittsrecht bzw. Aufhebungsrecht wirkt auch ge- genüber dem Kunden, dem in diesem Fall keine Ansprüche gegen die Bank oder deren Handelspartner zustehen. Hat die Bank das aus dem Ausfüh- rungsgeschäft Erlangte bereits an den Kunden heraus gegeben, so ist die Bank insofern zur Rückbuchung berechtigt. Die in dieser Ziffer geregelte „Mistrade“-Regelung gilt auch für den Fall, dass die Bankden vom Kunde- nerteilten Kommissionsauftrag telefonisch ausführt.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen

Mistrade“-Regelung. Zur Ausführung der von Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt die Bank elektronische Handelssysteme oder Orderroutingsysteme von Dritten. Die über die Nutzung dieser elektronischen Systeme abgeschlossenen Ver- träge sehen eine Rückabwicklungsmöglichkeit zugunsten des Handelspart- ners der Bank im Hinblick auf die zwischen diesem und der Bank geschlos- senen Geschäfte für den Fall, dass der Handelspartner das Geschäft irr- tümlich zu einem Preis abgeschlossen hat, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktge- rechten Preis („Referenzpreis“) abweicht. Dies kann insbesondere auf einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems odereinem Bedie- nungsfehler oder einem Be- dienungsfehler beruhen. Das dem Handelspartner in diesem Fall gegenüber gegen- über der Bank zustehende Rücktrittsrecht bzw. Aufhebungsrecht wirkt auch ge- genüber gegenüber dem Kunden, dem in diesem Fall keine Ansprüche gegen die Bank oder deren Handelspartner zustehen. Hat die Bank das aus dem Ausfüh- rungsgeschäft Aus- führungsgeschäft Erlangte bereits an den Kunden heraus gegeben, so ist die Bank insofern zur Rückbuchung berechtigt. Die in dieser Ziffer geregelte „Mistrade“-Regelung gilt auch für den Fall, dass die Bankden Bank den vom Kunde- nerteilten Kommissionsauftrag telefonisch ausführt.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mistrade“-Regelung. Zur Ausführung der von Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt die Bank eigene und elektronische Handelssysteme oder Orderroutingsysteme Handels- und Order-Routingsysteme von Dritten. Die über die Nutzung dieser elektronischen Systeme in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Ver- träge Rahmenverträge zum außerbörslichen Handel sehen eine Rückabwicklungsmöglichkeit zugunsten des Handelspart- ners Emittenten bzw. Handelspartners von der Bank im Hinblick auf die zwischen diesem und der Bank geschlos- senen geschlossenen (Wertpapier-, insbesondere Options- schein-) Geschäfte für den FallFall vor, dass der Emittent bzw. der Handelspartner das Geschäft irr- tümlich irrtümlich zu einem Preis abgeschlossen hat, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktge- rechten marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht. Dies kann insbesondere auf einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems odereinem Bedie- nungsfehler oder einem Bedienungsfehler beruhen. Das dem Emittenten bzw. Handelspartner in diesem Fall gegenüber der Bank zustehende Rücktrittsrecht Rücktritts- bzw. Aufhebungsrecht wirkt auch ge- genüber gegenüber dem Kunden, dem in diesem Fall keine Ansprüche gegen die Bank oder deren Emittenten bzw. Handelspartner zustehen. Hat die Bank das aus dem Ausfüh- rungsgeschäft Ausführungsgeschäft Erlangte bereits an den Kunden heraus gegebenherausgegeben, so ist die Bank insofern zur Rückbuchung berechtigt. Die in dieser Ziffer geregelte „Mistrade“-Regelung gilt auch für den Fall, dass die Bankden vom Kunde- nerteilten Kommissionsauftrag telefonisch ausführt.

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Samples: Geschäftsbedingungen