Common use of Mistrade“-Regelung Clause in Contracts

Mistrade“-Regelung. Zur Ausführung der von Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt die Bank elektronische Handelssysteme oder Orderroutingsysteme von Dritten. Die über die Nutzung dieser elektronischen Systeme abgeschlossenen Ver- träge sehen eine Rückabwicklungsmöglichkeit zugunsten des Handelspart- ners der Bank im Hinblick auf die zwischen diesem und der Bank geschlos- senen Geschäfte für den Fall, dass der Handelspartner das Geschäft irr- tümlich zu einem Preis abgeschlossen hat, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktge- rechten Preis („Referenzpreis“) abweicht. Dies kann insbesondere auf einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder einem Be- dienungsfehler beruhen. Das dem Handelspartner in diesem Fall gegen- über der Bank zustehende Rücktrittsrecht bzw. Aufhebungsrecht wirkt auch gegenüber dem Kunden, dem in diesem Fall keine Ansprüche gegen die Bank oder deren Handelspartner zustehen. Hat die Bank das aus dem Aus- führungsgeschäft Erlangte bereits an den Kunden heraus gegeben, so ist die Bank insofern zur Rückbuchung berechtigt. Die in dieser Ziffer geregelte „Mistrade“-Regelung gilt auch für den Fall, dass die Bank den vom Kunde- nerteilten Kommissionsauftrag telefonisch ausführt.

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Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, app.gerd-kommer-capital.de, vermoegensverwaltung.de

Mistrade“-Regelung. Zur Ausführung der von Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt die Bank elektronische Handelssysteme oder Orderroutingsysteme von Dritten. Die über die Nutzung dieser elektronischen Systeme abgeschlossenen Ver- träge sehen eine Rückabwicklungsmöglichkeit zugunsten des Handelspart- ners der Bank im Hinblick auf die zwischen diesem und der Bank geschlos- senen Geschäfte für den Fall, dass der Handelspartner das Geschäft irr- tümlich zu einem Preis abgeschlossen hat, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktge- rechten Preis („Referenzpreis“) abweicht. Dies kann insbesondere auf einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder einem Be- dienungsfehler odereinem Bedie- nungsfehler beruhen. Das dem Handelspartner in diesem Fall gegen- über gegenüber der Bank zustehende Rücktrittsrecht bzw. Aufhebungsrecht wirkt auch gegenüber ge- genüber dem Kunden, dem in diesem Fall keine Ansprüche gegen die Bank oder deren Handelspartner zustehen. Hat die Bank das aus dem Aus- führungsgeschäft Ausfüh- rungsgeschäft Erlangte bereits an den Kunden heraus gegeben, so ist die Bank insofern zur Rückbuchung berechtigt. Die in dieser Ziffer geregelte „Mistrade“-Regelung gilt auch für den Fall, dass die Bank den Bankden vom Kunde- nerteilten Kommissionsauftrag telefonisch ausführt.

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Samples: at.scalable.capital

Mistrade“-Regelung. Zur Ausführung der von Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt die Bank eigene und elektronische Handelssysteme oder Orderroutingsysteme Handels- und Order-Routingsysteme von Dritten. Die über die Nutzung dieser elektronischen Systeme in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Ver- träge Rahmenverträge zum außerbörslichen Handel sehen eine Rückabwicklungsmöglichkeit zugunsten des Handelspart- ners Emittenten bzw. Handelspartners von der Bank im Hinblick auf die zwischen diesem und der Bank geschlos- senen geschlossenen (Wertpapier-, insbesondere Options- schein-) Geschäfte für den FallFall vor, dass der Emittent bzw. der Handelspartner das Geschäft irr- tümlich irrtümlich zu einem Preis abgeschlossen hat, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts marktge- rechten marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht. Dies kann insbesondere auf einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder einem Be- dienungsfehler Bedienungsfehler beruhen. Das dem Emittenten bzw. Handelspartner in diesem Fall gegen- über gegenüber der Bank zustehende Rücktrittsrecht Rücktritts- bzw. Aufhebungsrecht wirkt auch gegenüber dem Kunden, dem in diesem Fall keine Ansprüche gegen die Bank oder deren Emittenten bzw. Handelspartner zustehen. Hat die Bank das aus dem Aus- führungsgeschäft Ausführungsgeschäft Erlangte bereits an den Kunden heraus gegebenherausgegeben, so ist die Bank insofern zur Rückbuchung berechtigt. Die in dieser Ziffer geregelte „Mistrade“-Regelung gilt auch für den Fall, dass die Bank den vom Kunde- nerteilten Kommissionsauftrag telefonisch ausführt.

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Samples: www.onvista-bank.de