Common use of Mitgliedervertretersammlung Clause in Contracts

Mitgliedervertretersammlung. 14 Allgemeine Bestimmungen § 15 Einberufung und Ort der Mitgliedervertreterversammlung § 16 Leiter der Mitgliedervertreterversammlung § 17 Beschlussfassung der Mitgliedervertreterversammlung § 18 Ordentliche Mitgliedervertreterversammlung a) Xxxx und Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Mitgliedervertreter, b) Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, c) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, d) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglie- der (gem. § 124 Akt. G), e) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung. f) Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft. Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds und der Mitgliedervertreter (Abs. 1 Ziffer a) sowie die Beschlüsse zu Abs. 1 Ziffer e) und f) bedür- fen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen sind auf Be- schluss des Aufsichtsrats oder der ordentlichen Mitgliedervertreter- versammlung oder auf Antrag des Vorstands einzuberufen oder auf schriftlichen Antrag von fünf Mitgliedervertretern. Der Tag der außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlung darf nicht über zwei Monate, vom Tage der Antragstellung an gerechnet, hinausgeschoben werden. Die Mitglieder aller ehrenamtlichen Organe des Vereins erhalten einen Auslagenersatz, deren Höhe der Vorstand beschließt.

Appears in 5 contracts

Samples: Fahrradversicherung, Pedelec / E Bike Versicherung, Privathaftpflichtversicherung

Mitgliedervertretersammlung. 14 Allgemeine Bestimmungen Die Mitgliedervertreterversammlung vertritt als oberstes Organ die Gesamtheit der Mitglieder. Sie beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht durch den Vorstand oder Aufsichtsrat zu erledigen sind, und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmer beschlussfähig. Die Mitgliedervertreterversammlung besteht aus mindestens 11 und höchstens 23 von ihr selbst gewählten Mitgliedervertretern, die auf 4 Jahre gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Die Xxxx der Mitgliedervertreterversammlung findet immer ein Jahr nach der Neuwahl des Aufsichtsrates statt. Die Xxxx zum Mitgliedervertreter ist nur bis zum Ende des Jahres möglich, in welchem das 67. Lebensjahr vollendet wird. Nicht wählbar sind gesetzliche Vertreter und Angestellte des Vereins oder einer seiner Tochter- gesellschaften. Für jede Xxxx können Vorstand und Aufsichtsrat oder Mitgliedervertreter einen Vorschlag aufstellen. Vorschläge müssen spätestens 14 Tage vor dem Tag der Mitgliedervertreterver- sammlung schriftlich dem Vorstand vorliegen. Das Amt als Mitgliedervertreter erlischt mit Ablauf der vierjährigen Amtszeit, mit Rücktritt, mit Xxxxxxxxxx durch die Mitgliedervertretung oder durch Tod des Mitgliedervertreters. Die Abberu- fung kann bei grober Pflichtverletzung oder sonst aus wichtigem Grund erfolgen. Als wichtiger Grund zählt insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mitgliedervertreters. Bei vorzeitigem Erlöschen des Amtes können die Mitgliedervertreter in der nächsten Mitgliedervertreterversammlung Ersatzmitglieder wählen. Deren Amtszeit geht so lange, wie die Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Mitgliedervertreters gedauert hätte. Die Mitgliedervertreter führen ihr Amt ehrenamtlich. § 15 Einberufung und Ort der Mitgliedervertreterversammlung Die Einladung zu den Mitgliedervertreterversammlungen hat unter Angabe der Tagesordnung spätestens einen Monat vor dem Tage der Versammlung durch den Vorstand zu erfolgen. Den Versammlungsort bestimmt die Mitgliedervertreterversammlung, Zeit und Tagesordnung der Vorstand im Benehmen mit dem Aufsichtsrat. § 16 Leiter der Mitgliedervertreterversammlung Der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliedervertreterversamm- lung. Sind beide verhindert, so übernimmt das an Lebensjahren älteste Aufsichtsratsmitglied die Leitung. Bei Beschwerden über die Tätigkeit des Aufsichtsrats muss der Vorsitzende einen anderen Leiter wählen lassen. Über die Verhandlung und Beschlüsse ist von einem Notar ein Sitzungsbericht mit Anwesenheitsliste aufzunehmen. § 17 Beschlussfassung der Mitgliedervertreterversammlung Sitz und Stimme haben in der Mitgliedervertreterversammlung die anwesenden Mitgliederver- treter. Die Beschlüsse der Mitgliedervertreterversammlung werden mit einfacher Stimmen- mehrheit gefasst, soweit diese Satzung für bestimmte Beschlüsse keine qualifizierte Mehrheit verlangt (vgl. § 18). Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei Wahlen ist mit Zetteln abzustimmen, wenn nicht einstimmig Xxxx durch Xxxxx gewünscht wird. Wird bei Wahlen einfache Mehrheit nicht erreicht, so findet eine weitere Xxxx zwischen den Personen statt, auf welche die meisten Stimmen entfallen sind. Bei Stimmengleichheit ent- scheidet das Los. Wird von Mitgliedervertretern die Bekanntmachung von Gegenständen zur Beschlussfassung verlangt, so genügt es, wenn diese Gegenstände binnen 10 Tagen nach der Einberufung der Mitgliedervertretersammlung bekannt gemacht werden. § 18 Ordentliche Mitgliedervertreterversammlung a) Xxxx und Abberufung Mitgliedervertreterversammlung Die ordentliche Mitgliedervertreterversammlung findet innerhalb der Mitglieder ersten acht Monate des Aufsichtsrats und der Mitgliedervertreter, b) Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns, c) Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, d) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglie- der (gem. § 124 Akt. G), e) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung. f) Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft. Abberufung des Aufsichtsratsmitglieds und der Mitgliedervertreter (Abs. 1 Ziffer a) sowie die Beschlüsse zu Abs. 1 Ziffer e) und f) bedür- fen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Außerordentliche Mitgliedervertreterversammlungen sind auf Be- schluss des Aufsichtsrats oder der ordentlichen Mitgliedervertreter- versammlung oder auf Antrag des Vorstands einzuberufen oder auf schriftlichen Antrag von fünf Mitgliedervertretern. Der Tag der außerordentlichen Mitgliedervertreterversammlung darf nicht über zwei Monate, vom Tage der Antragstellung an gerechnet, hinausgeschoben werdenGeschäftsjahres statt. Die Mitglieder aller ehrenamtlichen Organe des Vereins erhalten einen Auslagenersatz, deren Höhe der Vorstand beschließt.Mitgliedervertreterversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

Appears in 2 contracts

Samples: Elektronik Versicherung, Elektronikversicherung