Satzung Musterklauseln

Satzung. Continentale Krankenversicherung a.G. • Xxxxxxxxx 00 • 00000 Xxxxxxxx
Satzung. VEREINIGTE POSTVERSICHERUNG VVaG
Satzung. 127. (1) Auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft (§ 118) kann durch Beschluss der Obereinigungskommission ausgesprochen werden, dass ein gehörig kundgemachter gültiger Kollektivvertrag, dem überwiegende Bedeutung zukommt, in allen oder in einzelnen seiner Bestimmungen, die die Rechtsverhältnisse zwischen den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern regeln, auch außerhalb seines Geltungsbereiches für solche Arbeitsverhältnisse maßgebend zu sein hat, die mit dem durch den Kollektivvertrag erfassten im Wesentlichen gleichartig und nicht schon durch einen Kollektivvertrag erfasst sind. Die in den Beschluss aufgenommenen Bestimmungen werden als Satzung bezeichnet. Rechtswirkung der Satzung § 128. (1) Die in Rechtskraft erwachsene und gehörig kundgemachte Satzung gilt innerhalb ihres örtlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereiches von dem in ihr festgesetzten Wirksamkeitsbeginn an als Bestandteil jedes Arbeitsvertrages, der zwischen einer Arbeitgeberin bzw. einem Arbeitgeber und einer Arbeitnehmerin bzw. einem Arbeitnehmer abgeschlossen ist oder während der Geltungsdauer der Satzung abgeschlossen wird.
Satzung. 37. (1) Die Satzung muss in Form eines Notariatsakts festgestellt werden.
Satzung. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsbereich und Geschäftsjahr Bekanntmachungen Mitgliedschaft Die Organe des Vereins sind
Satzung. Hier finden Sie die Inhalte unserer Satzung.
Satzung. Die Rechtsverhältnisse der Bank werden im Einzelnen durch Satzung geregelt. Die Satzung und ihre Änderungen werden von der Trägerversammlung beschlossen. Eine Änderung der Satzung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsicht (§ 10). Die Satzung und Änderungen der Satzung sind im Niedersächsischen Ministerialblatt zu veröffentlichen.
Satzung. Hamburger Beamten- Feuer- und Einbruchskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes Xxxxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxxx | Telefon 040/33 60 12 | Fax 040/00 00 00 00 E-Mail: xxxx@xxxxx.xx • Internet: xxx.xxxxx.xx Name und Sitz der Kasse § 1
Satzung. (1) Im übrigen werden die Aufgaben und Geschäfte der Anstalt, ihre Vertretung sowie die sonstigen Rechtsverhältnisse der Anstalt und ihrer Organe durch Satzung geregelt.
Satzung. 21 Satzungsänderung