Mitreisende; minderjährige mitreisende Kinder Musterklauseln

Mitreisende; minderjährige mitreisende Kinder. Jeder Mitreisende des Kunden kann eine eigene Entschädigungsvereinbarung mit Ersatz-Pilot zustande bringen, indem er diese unter Gebrauch des Entschädigungsrechners im eigenen Namen abschließt. Der Ankauf von an den Kunden seinerseits abgetretenen Forderungen durch Mitreisende ist nicht vorgesehen. Der Kunde muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, um einen Entschädigungs- antrag auf der Online-Plattform zu stellen. Er kann wahlweise einen Antrag für sich selbst oder in Vertretung eines anderen stellen. Für wen ein Kunde einen Antrag stellt, erklärt er durch Angabe der jeweiligen Personendaten des Forderungsinhabers, der Vertragspartei werden soll. Hat ein Kunde seine entschädigungsberechtigende Flugreise zusammen mit mitreisenden minderjährigen Kindern angetreten und verfügen diese deswegen ebenfalls über einen eige- nen Entschädigungsanspruch gegen die Fluggesellschaft, so kann der Kunde den Entschädi- gungsvertrag in gesetzlicher Vertretung seiner minderjährigen Kinder abschließen, indem er über die Online-Plattform mit Ersatz-Pilot eine gesonderte Vereinbarung unter Angabe ihrer Personendaten abschließt. Zusätzlich hat der Kunde auf Nachfrage Ersatz-Pilots seine Erzie- hungsberechtigung schriftlich zu versichern. Mit dessen Einverständnis kann ein Kunde ansonsten auch für einen Mitreisenden einen Antrag stellen. Der Kunde verpflichtet sich, Ersatz-Pilot nach Angebotsabgabe auf Nachfrage eine handschriftlich unterzeichnete Dokumentation des Einverständnisses des Forderungsinhabers vorzulegen.
Mitreisende; minderjährige mitreisende Kinder. Jeder Mitreisende des Kunden kann entweder einen eigenen Forderungskaufvertrag und Abtretungsvertrag mit EUflight abschließen oder es werden gemeinsame Verträge abgeschlossen. Der Ankauf von an den Kunden seinerseits abgetretenen Forderungen durch Mitreisende des Kunden ist nicht vorgesehen. Der Kunde muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hat der Kunde für seine mitreisenden, minderjährigen Kinder ein Beförderungsentgelt entrichtet und verfügen diese deswegen über einen eigenen Entschädigungsanspruch gegen die Fluggesellschaft, so kann der Kunde den Forderungskaufvertrag und den Abtretungsvertrag in gesetzlicher Vertretung seines minderjährigen Kindes abschließen.

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  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Kurzarbeit Im Interesse der Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes und um dem/der Arbeit­geberIn die Einbringung eines Antrags gemäß § 37b AMSG zu ermöglichen, einigen sich die VertragspartnerInnen über die Einführung und Einhaltung folgender Maßnahmen:

  • Mehrarbeit Der/ die ArbeitnehmerIn ist verpflichtet, von der Universität angeordnete Mehrarbeit (Überstunden) zu leisten, wenn keine berücksichtigungswürdigen Interessen des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin entgegenstehen. Teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen dürfen zu Mehrarbeit nur im Ausmaß von 10 % des nach § 34 Abs. 2 vereinbarten Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden, soweit nicht ein außergewöhnlicher Fall (§ 20 AZG) vorliegt oder keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Eine solche Vereinbarung ist nur wirksam, wenn vor deren Abschluss dem/ der ArbeitnehmerIn nachweislich die Möglichkeit eingeräumt wurde, sich darüber mit dem Betriebsrat zu beraten.

  • Zugangsdaten ● Der Benutzer ist verpflichtet, die eigenen Zugangsdaten zum pädagogischen Netz und zum persönlichen Office 365 Konto geheim zu halten. Sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. ● Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, ist der Benutzer verpflichtet, sofort Maßnahmen zum Schutz der eigenen Zugänge zu ergreifen. Falls noch möglich, sind Zugangspasswörter zu ändern. Ist dieses nicht möglich, ist ein schulischer Administrator zu informieren. ● Sollte der Benutzer in Kenntnis fremder Zugangsdaten gelangen, so ist es untersagt, sich damit Zugang zum fremden Benutzerkonto zu verschaffen. Der Benutzer ist jedoch verpflichtet, den Eigentümer der Zugangsdaten oder einen schulischen Administrator zu informieren. ● Nach Ende der Unterrichtsstunde oder der Arbeitssitzung an einem schulischen Rechner bzw. Mobilgerät meldet sich der Benutzer von Office 365 und vom pädagogischen Netz ab (ausloggen).

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.