Mitteilung bei Verstössen des Auftragnehmers. 8.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit per- sonenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Fol- geabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und or- ganisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen a) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden b) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusam- menhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen c) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenab- schätzung d) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultati- onen mit der Aufsichtsbehörde 8.2. Für diese Unterstützungsleistungen kann der Auftragnehmer einen Auf- wands- bzw. Vergütungsanspruch dem Auftraggeber verrechnen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Allgemeine Teilnahmebedingungen
Mitteilung bei Verstössen des Auftragnehmers. 8.1. 1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten ge- nannten Pflichten zur Sicherheit per- sonenbezogener personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Fol- geabschätzungen Folgeab- schätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. .
a) die Meldung, dass auf personenbezogene Daten zugegriffen werden konnte
b) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und or- ganisatorische Maßnahmenorganisatorische Massnah- men, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen
ac) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden
bd) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusam- menhang Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
ce) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenab- schätzungFolgenabschätzung
df) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultati- onen Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde
8.2. 2) Für diese Unterstützungsleistungen alle Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen Auf- wands- bzw. Vergütungsanspruch dem Auftraggeber verrechnen.eine Vergütung beanspruchen
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Mitteilung bei Verstössen des Auftragnehmers. 8.1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit per- sonenbezogener personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Fol- geabschätzungen Datenschutz- Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. • die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und or- ganisatorische organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen
a) ermöglichen • die Verpflichtung, Datenschutzverletzungen, Verletzungen personenbezogener vertraglicher Verpflichtungen des Auftragnehmers oder andere Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten unverzüglich durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 72 Stunden in Schriftform oder elektronischer Form, an den Auftraggeber zu melden
b) melden • die Verpflichtung, dem den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Aufklärungs-, Abhilfe – und Informationsmaßnahmen im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen des Zumutbaren zu unterstützen und ihm in diesem Zusam- menhang Zusammenhang sämtliche relevante relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen
c) stellen • die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenab- schätzung
d) Folgenabschätzung • die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultati- onen Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde
8.2. Für diese Unterstützungsleistungen kann der Auftragnehmer einen Auf- wands- bzw. Vergütungsanspruch dem Auftraggeber verrechnen.
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Mitteilung bei Verstössen des Auftragnehmers. 8.1. 1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit per- sonenbezogener Datenvon Personendaten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Fol- geabschätzungen Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. die .:
a) Die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und or- ganisatorische Maßnahmenorganisatorische Massnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen.
ab) die Die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten von Personendaten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden.
bc) die Die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusam- menhang Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
cd) die Die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenab- schätzungFolgenabschätzung.
de) die Die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultati- onen Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde.
8.2. 2) Für diese Unterstützungsleistungen Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen Auf- wands- bzw. Vergütungsanspruch dem Auftraggeber verrechneneine Vergütung beanspruchen.
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