Mitteilung im Falle von Mängeln oder Fehlern bei den erbrachten Dienstleistungen. Der Lieferant informiert den Besteller unverzüglich, wenn er Mängel oder Fehler in den für den Besteller erbrachten Leistungen feststellt, die den Betrieb oder die Sicherheit des Bestellers beeinträchtigen können.