Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- lich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über hinaus können sich weiter gehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Depot Und Kontoeröffnungsantrag
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- licherforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über Darüber hinaus können sich weiter gehende weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Verbraucherinformationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- licherforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.z. B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über Darüber hinaus können sich weiter gehende weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
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Samples: Rahmenkreditvertrag, Rahmenkreditvertrag
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- lich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über hinaus können sich weiter gehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem GeldwäschegesetzGeld wäschegesetz, ergeben.
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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden, Kontoeröffnungsunterlagen Für Privatkunden
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- licherforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer VollmachtVoll- macht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. zum Bei- spiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über Darüber hinaus können kön- nen sich weiter gehende weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs Geschäftsverkehres ist es erforder- licher forderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über Darüber hinaus können sich weiter gehende weiter gehende, gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem GeldwäschegesetzGeld wäschegesetz, ergeben.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- licher- forderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen Erlö- schen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über hinaus können sich weiter gehende weitergehende gesetzliche MitteilungspflichtenMitteilungs- pflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitteilung von Änderungen. 08.22, f001 Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- licherforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über Darüber hinaus können sich weiter gehende weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- licherforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über Darüber hinaus können sich weiter gehende weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere insbesonde re aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- licherforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift Anschrift sowie das Erlöschen Er- löschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht be- steht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. zum Bei- spiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über Darüber hinaus können sich weiter gehende weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergebener- geben.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- licherforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner An- schrift Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mit- teiltmitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht be- steht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z.B. zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Dar- über Darüber hinaus können sich weiter gehende weitergehende gesetzliche MitteilungspflichtenMittei- lungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen