Mitteilungs- und Dokumentationspflichten des Auftragnehmers. 6.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, gegen diesen Vertrag und/oder die Weisungen des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Verstoß vom Auftragnehmer selbst, einer bei ihm angestellten Person, einem Unterauftragnehmer oder einer sonstigen Person, die er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftragnehmer eingesetzt hat, begangen wurde. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichten zu unterstützen.
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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung, Vereinbarung Zur Auftragsdatenverarbeitung
Mitteilungs- und Dokumentationspflichten des Auftragnehmers. 6.1. 6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, gegen diesen Vertrag und/oder die Weisungen des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Verstoß vom Auftragnehmer selbst, einer bei ihm angestellten Person, einem Unterauftragnehmer oder einer sonstigen Person, die er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftragnehmer eingesetzt hat, begangen wurde. Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichten zu unterstützen.
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Samples: Adv Vertrag, www.swisslens.ch