Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar oder beigestellte Systemkomponenten* nicht vertragsgemäß sind und er dies erkennt oder hätte erkennen müssen. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen dessen Ent- scheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen weitergehend zu untersu- chen und zu prüfen, als dies für die Erstellung des Gesamtsystems erforderlich ist.
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Samples: www.cio.bund.de, oeffentliche-auftraege.de, www.stadtwerke-schwerin.de
Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar ausführbar oder beigestellte beizustellende Systemkomponenten* nicht vertragsgemäß sind und er dies erkennt oder hätte erkennen müssen. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen dessen Ent- scheidung Entscheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen weitergehend zu untersu- chen untersuchen und zu prüfen, als dies für die Erstellung des Gesamtsystems erforderlich ist.
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Samples: www.uni-bonn.de, www.it-planungsrat.de
Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich mitteilenmitzuteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem wesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar Beistellungen* oder beigestellte Systemkomponentendie Systemumgebung* nicht vertragsgemäß sind geeignet sind, die Betriebsbereitschaft* des Systems herbeizuführen. In Bezug auf Beistellungen* und die Systemumgebung* haftet er dies erkennt oder hätte erkennen müssenfür die Nichterfüllung dieser Pflicht nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen Maß- nahmen dessen Ent- scheidung Entscheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben Vorgaben, Beistellungen* und Beistellungen weitergehend Systemumgebung* nur insoweit zu untersu- chen untersuchen und zu prüfen, als dies für die Erstellung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems Sys- tems erforderlich ist.
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Samples: www.uni-bonn.de