Common use of Mitteilungspflichten des Auftragnehmers Clause in Contracts

Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar oder beigestellte Systemkomponenten* nicht vertragsgemäß sind und er dies erkennt oder hätte erkennen müssen. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen dessen Ent- scheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen weitergehend zu untersu- chen und zu prüfen, als dies für die Erstellung des Gesamtsystems erforderlich ist. 6.2 Erkennt der Auftragnehmer, dass die Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers nicht einer ordnungsgemäßen Datensicherung entsprechen, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.3 Treten Änderungen bei Normen (z.B. EN, DIN, ISO o.ä.) ein, die Auswirkungen auf die Leistungsver- pflichtungen des Auftragnehmers haben, oder ändern sich die ausdrücklich für die Leistungserbrin- gung vereinbarten Normen, hat der Auftragnehmer dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auf- traggeber in angemessener Frist in Textform mitzuteilen. 6.4 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf dessen Anforderung in angemessener Frist, unabhän- gig davon spätestens jedoch bis zur Erklärung der Abnahme mit, welche für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendigen Werkzeuge* er bei deren Erstellung verwendet bzw. entwickelt hat. 6.5 Sofern eine Mitwirkung des Auftraggebers nicht in zwischen den Parteien abgestimmten Zeitplänen festgehalten ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber so rechtzeitig auf die zu erbringende Mit- wirkung hinzuweisen, dass die vereinbarte Leistungserbringung nicht gefährdet wird. Sofern eine Mitwirkung des Auftraggebers nach Auffassung des Auftragnehmers nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgt und diese für den Projekterfolg wesentlich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen. 6.6 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Kopier- oder Nutzungssperren* mit, die die vertragsgemä- ße Nutzung des Gesamtsystems beeinträchtigen könnten. Dies gilt nicht für vom Auftraggeber beige- stellte Systemkomponenten*. 6.7 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf dessen Anfrage angemessen über den Stand der Er- stellung des Gesamtsystems informieren. Der Auftraggeber kann in diesem Zusammenhang nach rechtzeitiger Vorankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten Einsicht in alle für die Beurteilung des Projektstandes notwendigen fachlichen und technischen projektbezogenen Unterlagen des Auftrag- nehmers verlangen. Der Ort der Einsichtnahme wird einvernehmlich festgelegt. 6.8 Ist im Rahmen des Projektfortschritts festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gemäß Ter- min- und Leistungsplan gefährdet ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüg- lich informieren.

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Samples: Evb It System Contract, It System Contract, Evb It System Contract

Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich mitteilenmitzuteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem wesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar Beistellungen* oder beigestellte Systemkomponentendie Systemumgebung* nicht vertragsgemäß sind geeignet sind, die Betriebsbereitschaft* des Systems herbeizuführen. In Bezug auf Beistellungen* und die Systemumgebung* haftet er dies erkennt oder hätte erkennen müssenfür die Nichterfüllung dieser Pflicht nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen Maß- nahmen dessen Ent- scheidung Entscheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben Vorgaben, Beistellungen* und Beistellungen weitergehend Systemumgebung* nur insoweit zu untersu- chen untersuchen und zu prüfen, als dies für die Erstellung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems Sys- tems erforderlich ist. 6.2 Erkennt der Auftragnehmer, dass die Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers nicht einer ordnungsgemäßen ord- nungsgemäßen Datensicherung entsprechen, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftraggeber Auf- traggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.3 Treten Änderungen bei Normen (z.B. EN, DIN, ISO o.ä.) ein, die Auswirkungen auf die Leistungsver- pflichtungen des Auftragnehmers haben, oder ändern sich die ausdrücklich für die Leistungserbrin- gung vereinbarten Normen, hat der Auftragnehmer dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auf- traggeber in angemessener Frist in Textform mitzuteilen. 6.4 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf dessen Anforderung in angemessener Frist, unabhän- gig davon spätestens jedoch bis zur Erklärung der Abnahme mit, welche für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendigen Werkzeuge* er bei deren Erstellung verwendet bzw. entwickelt hat. 6.5 Sofern eine Mitwirkung des Auftraggebers nicht in zwischen den Parteien abgestimmten Zeitplänen festgehalten ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber so rechtzeitig auf die zu erbringende Mit- wirkung Mitwir- kung hinzuweisen, dass die vereinbarte Leistungserbringung nicht gefährdet wird. Sofern eine Mitwirkung Mitwir- kung des Auftraggebers nach Auffassung des Auftragnehmers nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgt und diese für die vertragsgemäße Erfüllung wesentlich ist, wird der Auftrag- nehmer den Projekterfolg wesentlich Auftraggeber hierauf hinweisen. 6.4 Ist im Rahmen der Vertragserfüllung festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gemäß Termin- und Leistungsplan gefährdet ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisenhierüber unverzüglich in- formieren. 6.6 6.5 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Kopier- oder Nutzungssperren* mit, die die vertragsgemä- ße vertragsgemäße Nutzung des Gesamtsystems Systems beeinträchtigen könnten. Dies gilt nicht für vom Auftraggeber beige- stellte Systemkomponenten*. 6.7 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf dessen Anfrage angemessen über den Stand der Er- stellung des Gesamtsystems informieren. Der Auftraggeber kann in diesem Zusammenhang nach rechtzeitiger Vorankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten Einsicht in alle für die Beurteilung des Projektstandes notwendigen fachlichen und technischen projektbezogenen Unterlagen des Auftrag- nehmers verlangen. Der Ort der Einsichtnahme wird einvernehmlich festgelegt. 6.8 Ist im Rahmen des Projektfortschritts festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gemäß Ter- min- und Leistungsplan gefährdet ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüg- lich informieren.

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Samples: Evb It Systemlieferungsvertrag

Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar ausführbar oder beigestellte beizustellende Systemkomponenten* nicht vertragsgemäß sind und er dies erkennt oder hätte erkennen müssen. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen dessen Ent- scheidung Entscheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen weitergehend zu untersu- chen untersuchen und zu prüfen, als dies für die Erstellung des Gesamtsystems erforderlich ist. 6.2 Erkennt der Auftragnehmer, dass die Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers nicht einer ordnungsgemäßen Datensicherung entsprechen, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.3 Treten Änderungen bei Normen (z.B. EN, DIN, ISO o.äISO.) ein, die mehr als nur unwesentliche Auswirkungen auf die Leistungsver- pflichtungen Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers haben, oder ändern sich die ausdrücklich für die Leistungserbrin- gung Leistungserbringung vereinbarten Normen, hat der Auftragnehmer dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auf- traggeber Auftraggeber in angemessener Frist in Textform mitzuteilen. 6.4 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf dessen Anforderung in angemessener Frist, unabhän- gig unabhängig davon spätestens jedoch bis zur Erklärung der Abnahme mit, welche für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendigen Werkzeuge* er bei deren Erstellung verwendet bzw. entwickelt hat. 6.5 Sofern eine Mitwirkung des Auftraggebers nicht in zwischen den Parteien abgestimmten Zeitplänen festgehalten ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber so rechtzeitig auf die zu erbringende Mit- wirkung Mitwirkung hinzuweisen, dass die vereinbarte Leistungserbringung nicht gefährdet wird. Sofern eine Mitwirkung des Auftraggebers nach Auffassung des Auftragnehmers nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgt und diese für den Projekterfolg wesentlich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen. 6.6 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Kopier- oder Nutzungssperren* mit, die die vertragsgemä- ße vertragsgemäße Nutzung des Gesamtsystems beeinträchtigen könnten. Dies gilt nicht für vom Auftraggeber beige- stellte beigestellte Systemkomponenten*. 6.7 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf dessen Anfrage angemessen über den Stand der Er- stellung Erstellung des Gesamtsystems informieren. Der Auftraggeber kann in diesem Zusammenhang nach rechtzeitiger Vorankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten Einsicht in alle für die Beurteilung des Projektstandes notwendigen fachlichen und technischen projektbezogenen Unterlagen des Auftrag- nehmers Auftragnehmers verlangen. Er kann zu diesem Zweck einen Dritten beauftragen. Soweit rechtlich zulässig und zumutbar, wird sich der Auftraggeber bemühen, einen Dritten zu beauftragen, der kein Konkurrent des Auftragnehmers ist. Der Auftraggeber ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird Dritte, die er beauftragt, zur Verschwiegenheit verpflichten. Der Ort der Einsichtnahme wird einvernehmlich festgelegt. Jede Partei trägt die ihr entstehenden Kosten. 6.8 Ist im Rahmen des Projektfortschritts festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gemäß Ter- min- Termin- und Leistungsplan gefährdet ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüg- lich unverzüglich informieren.

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Samples: Evb It Systemvertrag

Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar ausführbar oder beigestellte beizustellende Systemkomponenten* nicht vertragsgemäß sind und er dies erkennt oder hätte erkennen müssen. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen dessen Ent- scheidung Entscheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen weitergehend zu untersu- chen untersuchen und zu prüfen, als dies für die Erstellung des Gesamtsystems erforderlich ist. 6.2 Erkennt der Auftragnehmer, dass die Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers nicht einer ordnungsgemäßen Datensicherung entsprechen, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 6.3 Treten Änderungen bei Normen (z.B. EN, DIN, ISO o.ä.ISO) ein, die mehr als nur unwesentliche Auswirkungen auf die Leistungsver- pflichtungen Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers haben, oder ändern sich die ausdrücklich für die Leistungserbrin- gung Leistungserbringung vereinbarten Normen, hat der Auftragnehmer dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auf- traggeber Auftraggeber in angemessener Frist in Textform mitzuteilen. 6.4 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf dessen Anforderung in angemessener Frist, unabhän- gig unabhängig davon spätestens jedoch bis zur Erklärung der Abnahme mit, welche für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendigen Werkzeuge* er bei deren Erstellung verwendet bzw. entwickelt hat. 6.5 Sofern eine Mitwirkung des Auftraggebers nicht in zwischen den Parteien abgestimmten Zeitplänen festgehalten ist, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber so rechtzeitig auf die zu erbringende Mit- wirkung Mitwirkung hinzuweisen, dass die vereinbarte Leistungserbringung nicht gefährdet wird. Sofern eine Mitwirkung des Auftraggebers nach Auffassung des Auftragnehmers nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgt und diese für den Projekterfolg wesentlich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf hinweisen. 6.6 Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Kopier- oder Nutzungssperren* mit, die die vertragsgemä- ße vertragsgemäße Nutzung des Gesamtsystems beeinträchtigen könnten. Dies gilt nicht für vom Auftraggeber beige- stellte beigestellte Systemkomponenten*. 6.7 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf dessen Anfrage angemessen über den Stand der Er- stellung Erstellung des Gesamtsystems informieren. Der Auftraggeber kann in diesem Zusammenhang nach rechtzeitiger Vorankündigung zu den üblichen Geschäftszeiten Einsicht in alle für die Beurteilung des Projektstandes notwendigen fachlichen und technischen projektbezogenen Unterlagen des Auftrag- nehmers Auftragnehmers verlangen. Er kann zu diesem Zweck einen Dritten beauf- tragen. Soweit rechtlich zulässig und zumutbar, wird sich der Auftraggeber bemühen, einen Dritten zu beauftragen, der kein Konkurrent des Auftragnehmers ist. Der Auftraggeber ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und wird Dritte, die er beauftragt, zur Verschwiegenheit ver- pflichten. Der Ort der Einsichtnahme wird einvernehmlich festgelegt. Jede Partei trägt die ihr entstehenden Kosten. 6.8 Ist im Rahmen des Projektfortschritts festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gemäß Ter- min- Termin- und Leistungsplan gefährdet ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüg- lich unverzüglich informieren.

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Samples: Evb It Systemvertrag