Common use of Mitteilungspflichten des Auftragnehmers Clause in Contracts

Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar oder beigestellte Systemkomponenten* nicht vertragsgemäß sind und er dies erkennt oder hätte erkennen müssen. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen dessen Ent- scheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen weitergehend zu untersu- chen und zu prüfen, als dies für die Erstellung des Gesamtsystems erforderlich ist.

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Samples: www.cio.bund.de, oeffentliche-auftraege.de, www.stadtwerke-schwerin.de

Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar ausführbar oder beigestellte beizustellende Systemkomponenten* nicht vertragsgemäß sind und er dies erkennt oder hätte erkennen müssen. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen dessen Ent- scheidung Entscheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben und Beistellungen weitergehend zu untersu- chen untersuchen und zu prüfen, als dies für die Erstellung des Gesamtsystems erforderlich ist.

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Samples: www.uni-bonn.de, www.it-planungsrat.de

Mitteilungspflichten des Auftragnehmers. 6.1 Der Auftragnehmer wird ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich mitteilenmitzuteilen, wenn Vorgaben des Auftraggebers in nicht unwesentlichem wesentlichem Umfang fehlerhaft, unvollständig, widersprüchlich oder objektiv nicht aus- führbar Beistellungen* oder beigestellte Systemkomponentendie Systemumgebung* nicht vertragsgemäß sind geeignet sind, die Betriebsbereitschaft* des Systems herbeizuführen. In Bezug auf Beistellungen* und die Systemumgebung* haftet er dies erkennt oder hätte erkennen müssenfür die Nichterfüllung dieser Pflicht nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Sofern mit zumutbarem Aufwand möglich, hat er dem Auftraggeber gleich- zeitig gleichzeitig die ihm erkennbaren Folgen schriftlich mitzuteilen und vor weiteren Maßnahmen Maß- nahmen dessen Ent- scheidung Entscheidung abzuwarten. Der Auftraggeber wird diese Entscheidung unverzüglich mitteilen. Der Auf- tragnehmer Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die Vorgaben Vorgaben, Beistellungen* und Beistellungen weitergehend Systemumgebung* nur insoweit zu untersu- chen untersuchen und zu prüfen, als dies für die Erstellung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems Sys- tems erforderlich ist.

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Samples: www.uni-bonn.de