Mittelverwaltung Musterklauseln

Mittelverwaltung. 7.1 Mit Abschluss der Fördervereinbarung ist von dem/der Projektpartner*in ein Zahlplan für den gesamten Förderzeitraum zu erstellen. Hierfür ist das von MERCUR zur Verfügung gestellte Formular „Zahlplan und Mittelabruf“ zu verwenden.
Mittelverwaltung. Über die Anlagepolitik im Hinblick – auf die Vereinsfinanzen entscheidet der Gauvorstand. Aktivitäten, die die originären Interessen der Mitgliedsvereine berühren, bedürfen der Zustim- mung der VV. Über die Abwicklung von Zahlungen sowie die Aufnahme von kurzfristigen Krediten entscheiden der Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Schatzmeister und die stellvertretenden Vorsitzenden sind für die Abwicklung aller finanziel- len Maßnahmen verantwortlich. Der Schatzmeister bereitete den Haushaltsplan jährlich vor, überwacht dessen Einhaltung, den Zahlungsverkehr, die Buchführung auch bei den Ressortleitern und kontrolliert deren Kassen- führung. Die Ressortleiter sind verpflichtet, ihre Finanzplanung an den Haushaltsvorgaben des Haushalts auszurichten. Die genehmigten Haushaltssummen (Etat) sind von allen einzuhalten. Vorsitzender und Schatz- meister sind verpflichtet, sich über den Stand der Finanzen der einzelnen Ressorts zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, falls Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Etats bestehen. Einzelne Haushaltsposten sind innerhalb der einzelnen Ressorts gegenseitig deckungsfähig. Ausgaben sind zu belegen und aufzugliedern. Jede Ausgabe ist auf die Richtigkeit zu prüfen und entsprechend der erteilten Kompetenzen zur Zahlung anzuweisen. Über die Konten des SGW verfügt der Gauvorsitzende und Schatzmeister. Beide können den stellvertretenden Vorsitzenden zweckbedingte Verfügungsberechtigungen er- teilen. Dabei legen beide den Umfang der alleinigen oder gemeinsamen Zeichnungsbefugnis fest. Die Zeichnungsberechtigung erstreckt sich grundsätzlich auf alle finanziellen Verpflichtungen, die dem SGW entstehen können, also sowohl auf Zahlung wie auch auf Auftragserteilung. Der Zahlungsverkehr wird ausschließlich über Kasse und Konten des SGW abgewickelt. Die Ressortleiter (stv.Vors.) und Referenten sind verpflichtet, die sachliche Richtigkeit von Planun- gen und Abrechnungen zu bestätigen. Für die ihnen übergebenen Finanzmittel sind sie gemäß Haushaltsplanung weitergabe- und ausgabeberechtigt. Sie sind verantwortlich für die Endabrech- nung gegenüber der Gaukasse. Die Erstattung und Verrechnung von Reisekosen regelt die Reisekostenordnung des Bayerischen Skiverbandes (BSV). Alle Kosten und Auslagen werden nach Prüfung nur gegen Beleg vergütet.
Mittelverwaltung. 6.1 Mit Abschluss der Fördervereinbarung ist vom Projektpartner ein Zahlplan für den gesamten Förderzeitraum zu erstellen. Hierfür ist das von der Stiftung Mercator zur Verfügung gestellte Formular „Zahlplan und Mittelabruf“ zu verwenden. Regelmäßige Zahlungstermine der Stiftung Mercator sind der 1. Juni und der 1. Dezember. Im Ausnahmefall können hiervon abweichende Zahlungstermine vereinbart werden.
Mittelverwaltung. Die Verwaltung der Mittel für das Projekt wird in Absprache zwischen der Kommission und dem BMWi einer Universität/ Hochschuleinrichtung übertragen. Die Mittel werden nach den maßgeblichen Bestimmungen des Sitzlandes der Universität/ Hochschuleinrichtung für die Verwendung von Drittmitteln verwaltet. Die Mittel sind vollständig und ausschließlich nach Maßgabe und zu den Zwecken der Konzeption und des Kostenplans zu bewirtschaften. Die Grundsätze der Bundeshaushaltsordnung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind einzuhalten.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.