Mobile Nutzung Musterklauseln

Mobile Nutzung. Der Kunde kann eine Auswahl von Free-TV-Sendern auf einem geeigneten mobilen Endgerät (z. B. Smartphone) innerhalb des eigenen Haushalts, an dessen Standort der Festnetzanschluss besteht, empfangen. Die mobile Nutzung wird grundsätzlich nur in Deutschland zur Verfügung gestellt.
Mobile Nutzung. Der Kunde kann eine Auswahl von Free-TV-Sendern auf einem geeig- neten mobilen Endgerät (z. B. Smartphone) empfangen. Die mobile Nutzung wird grundsätzlich in Deutschland zur Verfügung gestellt. Sie kann auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt (z.B. Ur- laubs-/ Geschäftsreise, Lernmobilität) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union genutzt werden, wenn der Kunde Verbraucher ist und seinen ständigen Wohnsitz nachweislich in Deutschland hat. Die Zurverfügungstellung des Angebots erfolgt im EU-Ausland in der- selben Art und Weise wie in Deutschland. Die Qualität kann jedoch – bedingt durch die Qualität des lokalen Internet-Zugangs – geringer sein als bei Nutzung in Deutschland.
Mobile Nutzung. 35. Software Future kann Ihnen einen eingeschränkten oder uneingeschränkten Zugriff auf die Plattform auch mittels mobiler Endgeräte ermöglichen (z.B. Smartphones, Tablets). Zu diesem Zweck kann Software Future Ihnen spezielle Software zur Verfügung stellen (nachfolgend „Apps“). Die Benutzung der Apps kann von zusätzlichen Vertragsbestimmungen abhängig sein.
Mobile Nutzung. Selbstverständlich unterstützt EASY Contract auch den mobilen Einsatz per Smartphone oder Tablet. Moderne Technologien wie das Responsive Webdesign oder auch Apps ermöglichen den mobilen Zugriff über jedes Endgerät. Der An- wender hat somit alle benötigten Dokumente und Funktionen von EASY Contract immer in der Tasche dabei: Im Büro, im Garten, im Zug, am Flughafen oder an jedem anderen Ort. Einzige Voraussetzung: Eine funktionierende Internetverbin- dung. Der Zugriff auf wichtige Vertragsdaten und –fristen ist flexibel und unab- hängig von Ort und Zeit möglich. EASY Contract strukturiert Verträge hierarchisch. Die Definition von Rahmen- verträgen ist möglich. In diesem Fall erstellt die Lösung dynamisch ein neues Register, in dem alle dem jeweiligen Rahmenvertrag untergeordneten Verträge aufgelistet sind. Abhängigkeiten sind auf einen Blick erkennbar.

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  • Zustimmung zur Nutzung des Prospekts Die Emittentin stimmt der Nutzung des Basisprospekts und dieser Endgültigen Bedingungen durch alle Finanzintermediäre (Generalkonsens) zu. Die allgemeine Zustimmung für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere ist durch die Finanzintermediäre in Bezug auf den Angebotsstaat bzw. die Angebotsstaaten und für die Dauer der Angebotsfrist, während der die Wertpapiere weiterverkauft oder endgültig platziert werden können, gegeben, vorausgesetzt der Basisprospekt (bzw. der Nachfolgende Basisprospekt) ist weiterhin gemäß Artikel 12 der Prospektverordnung gültig. Im Fall einer über die Gültigkeit des Basisprospekts hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums erfolgen, in dem jeweils ein Nachfolgender Basisprospekt vorliegt; in diesem Fall erstreckt sich die Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden Basisprospekt. Die Informationen über den jeweiligen Basiswert und/oder über die Korbbestandteile bestehen aus Auszügen und Zusammenfassungen von öffentlich verfügbaren Informationen, die gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt wurden. Die Emittentin bestätigt, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben werden und dass nach Wissen der Emittentin und soweit für die Emittentin aus den ihr vorliegenden öffentlich zugänglichen Informationen ersichtlich - die übernommenen und gegebenenfalls ins Deutsche übersetzten Informationen nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Weder die Emittentin noch die Anbieterin übernehmen hinsichtlich dieser Information weitere Verantwortung. Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwortung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist. Der Basiswert ist vorliegend der EURO STOXX 50® Index (Price EUR). Der EURO STOXX 50® Index (Price EUR) ist ein Kursindex. Der Indexstand eines Kursindex bestimmt sich insbesondere durch die Kurse der enthaltenen Bestandteile. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Werden Dividenden ausbezahlt, bildet der Kursindex auch Kursabschläge ab. Angaben zu der vergangenen und künftigen Wertentwicklung und Volatilität des Basiswerts und/oder der jeweiligen Korbbestandteile sind kostenlos auf der bzw. den folgenden Webseite(n) einsehbar: xxxxx://xxxxxxx.xxx. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit oder Richtigkeit oder für die fortlaufende Aktualisierung der auf der bzw. den angegebenen Webseite(n) enthaltenen Inhalte keine Gewähr.