MULTIVALENT Musterklauseln

MULTIVALENT. In dieser Variante wird die Idee des Erdkollektors nach wie vor weiterverfolgt, jedoch in der Weise, dass dieser nur auf die verfügbare Fläche von ca. 53.000 m² begrenzt ist. In Kombination mit der verfügbaren Abwasserwärme reicht diese Fläche aus, um den 2. oder 3. Bauabschnitt vollständig über ein Niedertemperaturnetz versorgen zu können. Voraussetzung dafür ist die Sicherung der Freiflächen zur Verwendung und Berücksichtigung einer nur eingeschränkten Überbauung der Flächen. Für den ersten Bauabschnitt wird unabhängig davon eine weitere Versorgungslösung in Form eines Holzhackschnitzel-Heizwerks betrachtet. Hintergrund ist die Möglichkeit, aus den stadteigenem Waldflächen Holzhackschnitzel zur energetischen Verwertung zu nutzen. Diese soll hier zumindest in Teilen Anwendung finden. Das entsprechende Heizwerk mit einer thermischen Leistung von ca. 2.700 kW kann westlich des Quartiers auf einer freien Fläche errichtet werden und versorgt über ein Warmwassernetz den 1. Bauabschnitt. Ein Niedertemperaturnetz ist in diesem Fall nicht zweckmäßig, da die erzeugte Wärme schon auf einem hohen Temperaturniveau vorhanden ist und nicht angehoben werden muss. Aus dem städtischen Waldflächen müssten dafür jährlich ca. 970 t Holz (Fichte) bzw. ca. 1.900 fm entnommen werden. In Abstimmung mit der Stadt werden die eingesetzten Holzhackschnitzel in der Konzeptbewertung als Energie aus dem Quartier gewertet, da sie im räumlichen Zusammenhang gewonnen werden. Für den 3. Bauschnitt kommt neben der Nutzung von Abwasserwärme die schon erwähnte Grundwasserwärmenutzung in Frage. Hierbei wird über einen oder mehrere Schluckbrunnen Grundwasser entnommen. Mittels eines Wärmetauschers kann dem Grundwasser nun Wärme entzogen werden und dieses wieder über einen Spuckbrunnen dem Grundwasserleiter zugeführt werden. Hierbei entsteht an der Rückführung des Grundwassers eine Temperaturfahne, d.h. ein Gebiet in Fließrichtung mit einem Temperaturgefälle zur Umgebungstemperatur. Einzelne Brunnen sollten nicht innerhalb der jeweiligen Temperaturfahne eines anderen Brunnens liegen, um eine zu hohe Temperaturabsenkung zu vermeiden. Eine mündliche Rücksprache mit der unteren Wasserschutzbehörde als auch der Bergbauaufsicht ergab keine grundsätzlichen Einwände für die Nutzung von Grundwasser. Jedoch unterliegen die Vorhaben einer fachlichen Einzelfallprüfung auf Grundlage einer Entwurfsplanung und können im Rahmen dieser auf Einwände stoßen. Insgesamt sind für den 3. Bauabschnitt 5 Entnahmestelle...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.