Mängel bei Übergabe des Mietgegenstandes. 1. Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung trägt der Mieter.
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Mängel bei Übergabe des Mietgegenstandes. 1. Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen besich- tigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung trägt der Mieter.
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