Weitere Pflichten des Mieters Musterklauseln

Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
Weitere Pflichten des Mieters. 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder sonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Weitere Pflichten des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, jede nicht zumutbare Störung und Behinderung von Mitbewohnern oder Anliegern, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr - 7.00 Uhr, zu unterlassen.
Weitere Pflichten des Mieters. 9.1 Führerschein: Jeder Fahrer eines Mietfahrzeugs muss einen zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs im Inland gültigen Führerschein besitzen und das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Pflichten des Mieters. 10.1 Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag nach Ankündung ohne Einhal- tung einer Frist zu beenden,
Weitere Pflichten des Mieters. 10.1 Der Mieter hat alle technischen Voraussetzungen, die für eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Vertrags erforderlich sind, auf eigene Rechnung und Gefahr herzustellen sowie während der Mietzeit aufrecht zu halten. Er hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer einzuholen. Die Firma Cteam hat den Mieter von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks im Rahmen des Mietvertrags ergeben können, frei- zustellen.
Weitere Pflichten des Mieters. 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder sonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen. 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl zu treffen. 9.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen. 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen (Ziffer 9.1 bis 9.4), so ist er verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter daraus entstehen, sofern hierfür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
Weitere Pflichten des Mieters. Der Mieter ist zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verpflichtet. Zuwiderhandlungen können ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Besondere Vereinbarungen / Mängel bei der Übergabe Eberswalde, den Stadtverwaltung Eberswalde Im Auftrag Vermieter Mieter
Weitere Pflichten des Mieters. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte
Weitere Pflichten des Mieters. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.