Weitere Pflichten des Mieters Musterklauseln

Weitere Pflichten des Mieters. 9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Mieters, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder sonst auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 9.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an der Mietsache geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf dessen Eigentumsrechte schriftlich hinzuweisen. 9.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Mietsache gegen Diebstahl zu treffen. 9.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und – außer bei Gefahr im Verzug – die Weisungen des Vermieters abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen. 9.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen (Ziffer 9.1 bis 9.4), so ist er verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem Vermieter daraus entstehen, sofern hierfür nicht eine gesetzl. Pflichtversicherung eintritt.
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige schriftliche Zustim- mung des Vermieters weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten o- der Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unver- züglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat insbesondere geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und unbefugter Inbetriebnahme des Mietgegenstandes zu treffen. 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lücken- lose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und des- sen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass das von ihm gemietete Gerät für den von ihm vorgesehenen Zweck und Einsatz geeignet ist. Weiterhin trägt er Sorge für • den freien Zugang zu Grundstücken und Räumen für An- und Abtransport sowie Servicearbeiten am Gerät • die Beschaffung und Organisation aller behördlichen Genehmigungen und Absper- rungsarbeiten vor Ort • den gefahrlosen Einsatz vor Ort bzgl. Einsatz- und Gewichtsbeschränkungen, Bo- denverhältnissen, Straßenbeschaffenheit und Umwelt. 12.6 Mietgeräte sind ohne Anmeldung (amtliche Kennzeichenpflicht) nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, da insoweit keine entsprechende Versi- cherungsdeckung für Haftpflichtschäden besteht. Es ist daher dem Mieter nicht erlaubt, ohne entsprechenden eigenen Haftpflichtversicherungsschutz am öffentlichen Stra- ßenverkehr teilzunehmen. 12.7 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.6., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem da- raus entsteht.
Weitere Pflichten des Mieters. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftlich und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare schriftliche Mitteilung zu benachrichtigen. Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.
Weitere Pflichten des Mieters. 9.1 Führerschein: Jeder Fahrer eines Mietfahrzeugs muss einen zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs im Inland gültigen Führerschein besitzen und das 21. Lebensjahr vollendet haben. 9.2 Anhängerlast: Der Mieter hat bei der Verwendung eines Anhängers die im Fahrzeugbrief angegebene Anhängerlast zwingend zu beachten. 9.3 Rauchverbot: Das Rauchen in den Mietfahrzeugen ist nicht gestattet. 9.4 Tiermitnahme: Die Mitnahme von Tieren im Mietfahrzeug ist nicht gestattet.
Weitere Pflichten des Mieters. 10.1 Der Mieter hat alle technischen Voraussetzungen, die für eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Vertrags erforderlich sind, auf eigene Rechnung und Gefahr herzustellen sowie während der Mietzeit aufrecht zu halten. Er hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforder- lichen Zustimmungen der Eigentümer einzuholen. Die Firma Cteam hat den Mieter von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruch- nahme eines fremden Grundstücks im Rahmen des Mietvertrags ergeben können, freizustellen. 10.2 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten und bzw. oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 10.3 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so hat der Mieter die Firma Cteam hiervon unverzüglich durch Einschreiben zu informieren und den Dritten ebenfalls durch Ein- schreiben zu benachrichtigen. 10.4 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Siche- rung des Mietgegenstands gegen Diebstahl zu treffen und sich gegen dieses Risiko zu versichern. 10.5 Während der Mietzeit stellt der Mieter die Firma Cteam von Ansprüchen Dritter frei, die in irgend- einer Weise am oder durch den Mietgegenstand Schaden erleiden können. Der Mieter hat sich hier- gegen ausreichend zu versichern. 10.6 Der Mieter hat die Firma Cteam von allen Unfällen im Zusammenhang mit dem Mietgegenstand schriftlich zu unterrichten und deren Weisung ab- zuwarten. Bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und bzw. oder hinzuzuziehen. 10.7 Verstößt der Xxxxxx schuldhaft gegen eine der in Ziffer 10.1. - 10.6. aufgeführten Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, Cteam sämtlichen Schaden zu ersetzen, der ihr hieraus entsteht.
Weitere Pflichten des Mieters. Der Mieter ist zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes verpflichtet.
Weitere Pflichten des Mieters. 12.1 Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Textform weder überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen. 12.2 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen, Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich in Textform und vorab mündlich Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon unverzüglich durch nachweisbare Mitteilung in Textform zu benachrichtigen. 12.3 Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl des Mietgegenstandes zu treffen. Anschrift Address Bankverbindungen Bank accounts Xxxxxx Xxxx GmbH Maschinen-Mietservice Frankfurter Sparkasse Taunus Sparkasse Bad Homburg Frankfurter Volksbank Postbank Frankfurt Xxxxxxxxxxx 00-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx XX00 0000 0000 0000 0000 00 XX00 0000 0000 0000 0000 00 XX00 0000 0000 0000 0000 00 XX00 0000 0000 0000 0000 00 Service-Standorte: Düsseldorf, Kassel XXXXXXX0000 XXXXXXX0XXX XXXXXXXX PBNKDEFF 12.4 Der Mieter hat den Vermieter bei allen Unfällen zu unterrichten, eine möglichst lückenlose Schadensaufnahme zur bestmöglichen Beweissicherung vorzunehmen und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht von Straftaten (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) ist die Polizei hinzuzuziehen. 12.5 Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die vorstehenden Bestimmungen zu 12.1. bis 12.4., so ist er verpflichtet, dem Vermieter allen Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.
Weitere Pflichten des Mieters. Der Mieter darf einem Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Rechte
Weitere Pflichten des Mieters. 10.1 Der Vermieter ist berechtigt den Mietvertrag nach Ankündung ohne Einhal- tung einer Frist zu beenden, a) wenn sich der Mieter nach schriftlicher Mahnung l‰nger als 14 Kalen- dertage in Zahlungsverzug befindet oder ein vom Mieter hingegebener Scheck oder Wechsel zu Protest geht. b) wenn erst nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Anspruch auf Mietzahlung durch mangelnde Leistungsf‰higkeit des Mieters gef‰hrdet ist. c) wenn der Mieter ohne unsere Zustimmung die Mietsache oder einen Teil derselben nicht bestimmungsgem‰fl verwendet oder an einen an- deren Ort verbringt oder unbefugten Dritten überl‰sst. d) wenn der Mieter schuldhaft gegen Ziffer 5.4 und Ziffer 9.1 bis 9.4 ver- stˆflt. 10.2 Der Mieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Benutzung der Mietsache aus vom Vermieter zu vertretenen Gründen nicht mˆglich ist.