Mängelansprüche des Käufers. 1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht anderes bestimmt ist. 2. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt. 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. 4. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. 5. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt. 7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. 8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, General Terms and Conditions of Sale
Mängelansprüche des Käufers. 15.1. Für Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die Rechte des Käufers bei Sach- zwischen Ihnen und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht anderes bestimmt istRegelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
2. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
45.2. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Nacherfüllung erfolgt nach Entdeckung Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung Ihrer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache neuer Ware, wobei § 439 Abs. 3 BGB unberührt bleibt. Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Bei einem Mangel an dem Antriebskopf eines AquaLOCK-Tores sind Sie verpflichtet, den Antriebskopf nach Anleitung auszubauen, auf unsere Kosten an unseren Sitz (ErsatzlieferungXxxxxxxxxxxx 00 xx X-00000 Xxxxxxxxxxxxx) leistenzu schicken und den nachgebesserten bzw. Unser neuen Antriebskopf, den wir Ihnen auf unsere Kosten zusenden werden, wieder einzubauen und in Betrieb zu nehmen.
5.4. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Xxxx berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.5. Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe von der folgenden Ziffer IX6 geltend zu machen., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. 1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht anderes nachfolgend nichts ande- res bestimmt ist.
2. Mit einer Vereinbarung über In allen Fällen unberührt bleiben die Beschaffenheit gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware ist keine Garantiezusage verbundenan einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung§§ 478 BGB). Ansprüche aus Liefe- rantenregress sind ausgeschlossen, wenn die Inhalt und Reichweite mangelhafte Ware durch den Käufer o- der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart isteinen anderen Unternehmer, gewährleisten wirz. B. durch Vermischung mit einem anderen Produkt, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
4weiterverarbeitet wurde. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- Unter- suchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtetBeanstandungen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, offensichtliche Mängel unverzüglich spätestens aber innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe der Bestell-/ Vertrags- daten sowie unter Beifügung eines Ausfallmusters anzuzeigen. Zeigt sich bei Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgemäße Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an. Keine Mängel sind Qualitätseinbußen oder später ein verdeckter MangelVerminderungen der Wirksamkeit der Pro- dukte, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt wenn diese daraus resultieren, dass die rechtzeitige Absendung der AnzeigeProdukte vom Käufer nicht ordnungs- gemäß oder über die Dauer ihrer Haltbarkeit hinaus gelagert wurden. Die Anzeige Beweislast ordnungsgemäßer Lagerung trifft den Käufer. Auf unser Verlangen hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenmangelhafte Ware zur Prüfzwecken an uns einzusenden. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwen- dungen, ist unsere Haftung insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. er- statten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbesei- tigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) er- setzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6erkennbar. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien mangel- freien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen ge- setzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
7. Der Ist die Nacherfüllung fehl- geschlagen oder ist eine für die Nacherfüllung vom Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8entbehrlich, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zu- rückzutreten. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Für Schadensersatzansprüche und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe gilt Ziffer 5. Soweit eine auf den jeweiligen den Kaufvertrag anwendbare Retourenregelung von Ziffer IXuns eine für den Käufer günstigere Regelung bereithält, ist er berechtigt, sich auf diese zu berufen., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: Sales Contracts
Mängelansprüche des Käufers. (1. ) Für die Ihre Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinderlie- ferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgend nichts anderes bestimmt be- stimmt ist.
(2) Wir sind darauf bedacht, Angaben zu den Waren korrekt und ausführlich darzustel- len. Mit einer Vereinbarung über Abweichungen von Abbildungen, Farbe, Größe und Form sind insbesondere bei Pflanzen möglich und liegen in der Natur der Sache. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(3) Eine Gewährleistung für Blühen, Anwachsen oder Haltbarkeit von Pflanzen kann nicht übernommen werden, da dies außerhalb unseres Einflusses liegt. Soweit Siedie gelieferten Waren nicht ordnungsgemäß behandeln, etwa Pflanzen nicht gegossen, nicht eingepflanzt oder zu viel oder zu wenig Sonnenstrahlung ausgesetzt werden, ist die Beschaffenheit der Geltendmachung von hierauf zurückzuführenden Gewährleistungsrechten ausge- schlossen.
(4) Die Mangelhaftigkeit gelieferter Pflanzen ist im Übrigen durch deren natürliches Wachstumsverhalten, insbesondere die bei gewöhnlicher Pflege zu erwartende Le- bensdauer und Haltbarkeit, eingeschränkt. Die vorliegenden Gewährleistungsrechte und –fristen können naturgemäß für Pflanzen geringerer Lebensdauer (z.B. Saison- pflanzen) und besonderen Pflegebedarfs nur in einem dem entsprechenden Maße Anwendung finden.
(5) Soweit die gelieferte Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarungnicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaf- fenheit hat oder sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die Inhalt und Reichweite Sie nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung ver- pflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der Garantie unabhängig von diesen AVB und gesetzlichen Regelung zur Verwei- gerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
(6) Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nach- besserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berech- tigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Xxxx berechtigt, den Kauf- preis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(7) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend ma- chen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weiter- gehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.
(8) Wir haften nach den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzli- chen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Ver- tretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit nichts anderes vereinbart der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, gewährleisten wirhaften wir uneingeschränkt nach dessen Vor- schriften. Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich der gelieferten Waren abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns gelieferte garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzungein, Qualitätso haften wir hierfür nur dann, Verpackung wenn das Risiko eines sol- xxxx Xxxxxxxx ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprichtHaltbarkeitsgarantie um- fasst ist.
4. Die Mängelansprüche (9) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrläs- sigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- Vertrags überhaupt erst ermöglicht und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der auf deren Einhaltung Sie als Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangelre- gelmäßig vertrauen dürfen, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung Anzeige zu machenunsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorher- sehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Das Gleiche gilt, wenn dem Käu- fer Ansprüche auf Schadensersatz statt der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgenLeistung zustehen.
5(10) Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossennach vorstehendem Abs. 7.
6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. 1. 7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinder- lieferung sowie unsachgemäßer Montage oder man- gelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgend nichts anderes bestimmt be- stimmt ist.
27.2 In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzli- xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxx bei Endlieferung der unver- arbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. Mit einer §§ 478 BGB).
7.3 Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausge- schlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, zum Bei- spiel durch Einbau in ein anderes Produkt, weiter- verarbeitet wurde.
7.4 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Ver- einbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Kata- logen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
7.5 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist keine Garantiezusage verbundennach der gesetzlichen Regelung zu beur- teilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. Besondere Garantien 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter, zum Beispiel Werbeaussagen, auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarungjedoch keine Haftung.
7.6 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahr- lässig nicht kennt (§ 442 BGB). Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass Weiterhin setzen die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
4. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen sei- nen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtetBei Waren, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigendie zum Einbau oder sonstiger Weiterverarbeitung bestimmt sind, hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder später zu ir- gendeinem späteren Zeitpunkt ein verdeckter Mangel, so ist hat uns hiervon der Käufer davon unverzüglich nach Entdeckung Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5in- formieren. Unterlässt In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkenn- bare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entde- ckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Män- gelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß ange- zeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
6. 7.7 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung Besei- tigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (ErsatzlieferungErsatzliefe- rung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
77.8 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfül- lung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel ange- messenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.9 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung Nach- erfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenge- ben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirPrü- fungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung Ersatzlie- ferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
87.10 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Trans- port-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ge- gebenenfalls Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Rege- lung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andern- falls können wir vom Käufer die aus dem unberech- tigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten, insbesondere auch die Prüf- und Transport- kosten, ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkenn- bar.
7.11 In dringenden Fällen, beispielsweise bei Ge- fährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr un- verhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwen- dungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbst- vornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahme- recht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
7.12 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
7.13 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer IX., 8 und sind im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. 1. ) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
2. Mit einer Vereinbarung ) Grundlage unserer Haftung für Mängel ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung, insbesondere die Produktbeschreibung, die Gegenstand des einzelnen geschlossenen Vertrages ist. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist keine Garantiezusage verbundennach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Absatz 1 Satz 2 und 3 BGB). Besondere Garantien Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaushang) übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regeltjedoch keine Haftung.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
4. ) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Anzeige zu machen. Zur Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von acht Kalendertagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der AnzeigeAnzeige genügt. Die Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich, spätestens bis zum achten Tag ab Lieferung anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristsetzung die rechtzeitige Absendung der Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5genügt. Unterlässt Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mangelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6. 4) Ist die gelieferte Sache bzw. Leistung mangelhaft, können wir innerhalb angemessener Frist zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
75) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer die fällige Gegenleistung bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
6) Der Käufer hat uns zur gesetzlichen Nacherfüllung die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
87) Liefern wir Ware, ohne dass wir selbst diese einbauen, tragen wir im Falle von Mängeln der Ware keine Ein- und/oder Ausbaukosten. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt.
8) Erfüllungsort der Nacherfüllung ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung; in jedem Fall tragen wir nicht Kosten, die sich dadurch erhöhen, dass die Ware oder die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstehenden Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
9) In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich nach Möglichkeit vorher zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen und Zurückbehaltungsrechte (§ 320, § 321 BGB) geltend machen. Bei unerheblichen Mängeln besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen jedoch nur nach Maßgabe von der nachstehenden Regelung in Ziffer IX.VIII. (Haftung, Haftungsbeschränkungen) und sind im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
12) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung unsererseits die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mangelbeseitigung dadurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mangelbeseitigung zu tragen.
13) Bei der Veräußerung von gebrauchten Waren erfolgt die Veräußerung unter Ausschluss jeder Haftung für Sachmängel, soweit nicht die Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens sowie grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz die Grundlage einer Inanspruchnahme unsererseits bildet.
14) Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Käufer unter den in Ziffer VIII. (Haftung, Haftungsbeschränkungen) bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. 18.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Für Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.
8.2 Die gelieferten Produkte sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen sieben (einschließlich Falsch- und Minderlieferung7) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die gesetzlichen VorschriftenProdukte als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben (7) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandetes Produkt frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit idie Kosten sich erhöhen, weil das Produkt sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
8.3 Bei Sachmängeln des gelieferten Produkts ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffender Xxxx zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Nachfolgenden nicht anderes bestimmt Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessenen mindern.
8.4 Für Mängel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung vom Auftraggeber mit zumutbarem Aufwand hätten festgestellt werden können, entfallen sämtliche Ansprüche aus Sachmängelhaftung, sobald das Produkt verarbeitet ist oder eingebaut ist.
28.5 Eine Gewähr für eine bestimmte Lebensdauer der Produkte, insbesondere unter erschwerten und vorher nicht bekannten Betriebsbedingungen, wird vom Verkäufer nicht übernommen. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
4. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich Ansprüche bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel vorzeitiger Zerstörung sind ausgeschlossen.
6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht8.6 Für Produkte, die gewählte Art nach Zeichnungen oder Spezifikationen des Auftraggebers gefertigt worden sind, übernimmt der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührtVerkäufer nur eine Sachmängelhaftung auf spezifikationsgerechte Ausführung. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
7. Der Käufer hat uns 8.7 Die Sachmängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebennach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebendurch nicht spezifikations- oder vertragsgerechten Einsatz entstanden sind.
8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen 8.8 Die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur nach Maßgabe von Ziffer IX.unwesentlich beeinträchtigen, im Übrigen sind sie ist ebenfalls ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. 138.1 Die Haftung der Verkäuferin für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den Regelungen in dieser Ziffer 4. nichts anderes ergibt. Für Mängelansprüche des Käufers, die auf Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gerichtet sind, gelten die Regelungen in Ziffer 39.
38.2 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu beurteilen, ob ein Sachmangel vorliegt. Für die Rechte Beschaffenheit gebrauchter Ware gilt Ziffer 3.5 des Käufers Teil 1, Verschleißschäden oder Schäden, die auf bisheriger Abnutzung beruhen, be- gründen keinen Sachmangel. Keinen Xxxxxxxxxx begründen ferner Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
a) die Ware vom Käufer oder Dritten fehlerhaft in Betrieb genommen oder falsch (insbesondere nicht entsprechend der Betriebsanleitung) mon- tiert wurde; oder
b) die Ware fehlerhaft, zweckwidrig oder übermäßig eingesetzt wurde; oder
c) die Ware nicht ausreichend gewartet und gepflegt wurde; oder
d) die Ware zuvor vom Käufer oder einem Dritten ohne Zustimmung der Verkäuferin verändert oder unsachgemäß instandgesetzt wurde; oder
e) falsche (insbesondere nicht kompatible oder vom Hersteller nicht vorgesehene) Ersatzteile eingebaut oder Anbauteile angebaut wurden; oder
f) ungeeignete Betriebsmittel verwendet wurden oder die Ware schädigenden (z.B. physischen, chemischen, elektrischen) Einflüssen ausgesetzt wurde; oder
g) frühere Mängel oder Schäden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) der Verkäuferin nicht rechtzeitig angezeigt wurden.
38.3 Ist der Käufer Unternehmer, unterliegen Mängelansprüche gegen die Verkäuferin zudem den nachfolgenden Einschränkungen in dieser Ziffer 38.3. Diese Einschränkungen gelten die gesetzlichen Vorschriftenjedoch nicht, soweit im Nachfolgenden nicht anderes bestimmt istAnsprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz gemäß Ziffer 39. oder Rück- griffansprüche nach §§ 478, 479 BGB geltend gemacht werden.
2. Mit einer Vereinbarung über 38.3.1 Hat der Hersteller eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbundenübernommen, stehen dem Käufer die Rechte aus der Garantie grundsätzlich neben und unabhängig von seinen Mängelansprüchen gegen die Verkäuferin zu. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten VereinbarungLiegen Sach- oder Rechtsmängel vor, die Inhalt und Reichweite von der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3erfasst werden, ist der Käufer jedoch verpflichtet, zunächst seine Ansprüche aus der Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Soweit nichts anderes vereinbart Solange dies nicht erfolgt ist, gewährleisten wir, dass kann die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
4. Die Verkäuferin die Erfüllung der Mängelansprüche des Käufers setzen vorausverweigern. Der Käufer ist dabei jedoch nicht verpflichtet, dass er gerichtlich gegen den Hersteller vorzugehen. Die Verkäuferin ist vielmehr zur Erfüllung der Mängel- ansprüche des Käufers verpflichtet, wenn und soweit der Hersteller die gegen ihn geltend gemachten Ansprüche aus der Garantie nicht freiwillig erfüllt oder die Ansprüche des Käufer dadurch nicht vollständig befriedigt werden.
38.3.2 Für öffentliche Äußerungen (z.B. Anzeigen oder Werbeaussagen) Dritter übernimmt die Verkäuferin keine Haftung. Dritter in diesem Sinne ist auch der jeweilige Hersteller der Ware, soweit die Verkäuferin die Ware nicht selbst hergestellt hat.
38.3.3 Mängelansprüche bestehen nur, wenn der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- Obliegenheiten zur Untersuchung und Rügeobliegenheiten (Anzeige etwaiger Mängel nach §§ 377, 381 HGB) HGB nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, Unabhängig davon sind der Verkäuferin offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigeninnerhalb von 2 Wochen nach der Abnahme anzuzei- gen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung Anzeige Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu machenerfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung 38.3.4 Mängelansprüche des Käufers für den nicht angezeigten Mangel gebrauchte Ware sind ausgeschlossen.
6. Ist 38.3.5 Sofern ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir Verkäuferin zunächst wählen, ob wir nach eigener Xxxx zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenberechtigt. Unser RechtEin Wahlrecht des Käufers besteht insoweit nicht. Die Verkäuferin kann die Nacherfüllung von der Zahlung des Kaufpreises abhängig machen. Der Käufer ist dabei jedoch berechtigt, einen unter Berücksichtigung eines vorliegenden Mangels verhältnismäßigen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
38.3.6 Das Recht der Verkäuferin, die gewählte Art Nacherfüllung nach Maßgabe der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen Vorschriften zu verweigern, bleibt unberührt. Dies gilt ins- besondere dann, wenn eine Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand möglich ist.
38.3.7 Ist die Verkäuferin nach dem Vertrag nicht zum Einbau der Ware verpflichtet, besteht auch im Rahmen einer Ersatzlieferung keine Pflicht zum Ausbau der mangelhaften oder zum Einbau einer mangelfreien Ware bzw. zur Übernahme der diesbezüglichen Kosten.
38.3.8 Der Käufer ist berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurückzutreten und Schadens- oder Aufwendungs- ersatz gemäß Ziffer 5. zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar ist oder die Verkäuferin vom Käufer gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder nach dem Gesetz entbehrlich ist. Das Gleiche gilt, wenn die Verkäuferin die Nacherfüllung berechtigt verweigert oder ihr die Nacherfüllung unmöglich ist. Wegen eines unerheblichen Mangels besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
38.3.9 Verlangt der Käufer von der Verkäuferin die Beseitigung eines Mangels und stellt sich heraus, dass tatsächlich kein Mangel vorlag, ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin die dadurch entstandenen Kosten und Aufwendungen zu erstatten.
38.3.10 Jede weitergehende Haftung der Verkäuferin für Sach- oder Rechtsmängel ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Verkäuferin einen Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
38.4 Ein Recht des Käufers, etwaige Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen von der Verkäuferin zu ver- langen, besteht nicht.
38.5 Für die Verjährung der Mängelansprüche des Käufers gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in dieser Ziffer 38.5 nicht abweichend geregelt.
38.5.1 Ist der Käufer Unternehmer, verjähren seine Mängelansprüche in einem Jahr ab Gefahrübergang. Wird eine neue Sache verkauft, tritt die Verjährung bereits vor Ablauf der Jahresfrist ein, sobald die Sache insgesamt 2.000 Betriebsstunden erreicht hat.
38.5.2 Ist der Käufer Verbraucher, verjähren seine Mängelansprüche beim Kauf einer gebrauchten Sache in einem Jahr ab Abnahme.
38.5.3 Die Anwendung des Regelungen in Ziffer 38.5.1 bis 38.5.3 gelten nicht, wenn und soweit die Verkäuferin einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Sie gelten ferner nicht, soweit Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz gemäß Ziffer 39. oder Rückgriffansprüche nach §§ 478, 445a479 BGB geltend gemacht werden. Unberührt bleibt auch die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche, 445b die sich auf Bauwerke (Rückgriffsanspruch des Unternehmers§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) bleibt unberührtoder dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 a BGB) beziehen.
7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. 1. 7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nichts anderes bestimmt ist.
27.2 Grundlage der Mängelhaftung von ESV ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Mit einer Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarunggelten alle Produktbeschreibungen, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regeltESV stammt.
37.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung 1 S. 2 und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. X. Xxxxxxxxxxxxx) übernimmt ESV jedoch keine Haftung.
4. 7.4 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns ESV hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Anzeige zu machen. Zur Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der AnzeigeAnzeige genügt. Die Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5genügt. Unterlässt Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere die Haftung von ESV für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6. 7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir kann ESV zunächst wählen, ob wir sie Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenleistet. Unser RechtDas Recht der ESV, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
77.6 ESV ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
7.7 Der Käufer hat uns ESV die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellenPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn ESV ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
7.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und MaterialkostenMaterialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wirträgt ESV, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Im Falle Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, kann ESV die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
7.9 In dringenden Fällen, z. B. bei Gefährdung der Ersatzlieferung Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat uns der Käufer die mangelhafte Sache das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von ESV Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist ESV unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn ESV berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenzu verweigern.
87.10 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IXBei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Mängelansprüche des Käufers. (1. ) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Mit einer Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist keine Garantiezusage verbundennach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. Besondere Garantien 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regeltkeine Haftung.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
(4. ) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigenHierzu zählt auch die Sichtprüfung auf Transportschäden und die unmittelbare Anzeige an den Transporteur/Dienstleister gem. Ziff. 5 Abs. 1 dieser AVB. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder später zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der AnzeigeUntersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
6. (5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten.
(7. ) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
8(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(9) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(10) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer IX., § 8 und sind im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Mängelansprüche des Käufers. (1. ) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Mit einer Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich bekannt gemacht wurden. Die Eigenschaften von eventuellen Mustern unserer Produkte werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen hat uns der Käufer rechtzeitig vor Vertragsschluss auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Ware hinzuweisen.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist keine Garantiezusage verbundennach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. Besondere Garantien 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regeltjedoch keine Haftung.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist(4) Beim Kauf einzelner (Ersatz-)Teile übernehmen wir keine Verantwortung für deren Eignung für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke, gewährleisten wires sei denn, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprichtwir bestätigen eine solche Eignung ausdrücklich.
4. (5) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder später zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich/in Textform Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Kalendertagen ab Lieferung und bei der AnzeigeUntersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich/in Textform anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(6. ) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
(7) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(8) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
8(9) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(11) Werden vom Käufer selbst oder durch von diesem beauftragte Dritte unsachgemäße Einbauten (z.B. von Ersatzteilen), Reparaturen, Wartungen oder sonstige Änderungen in Bezug auf unsere Ware vorgenommen und führen diese Maßnahmen zur Mangelhaftigkeit der Ware, bestehen für diese und die aus ihnen entstehenden Folgen keine Mängelansprüche gegen uns.
(12) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer IX., § 8 und sind im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Mängelansprüche des Käufers. 1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
2. Mit einer Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarunggelten alle Produktbeschreibungen, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig Gegenstand des einzelnen Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regeltuns stammt.
3. Soweit nichts anderes die Beschaffenheit nicht vereinbart istwurde, gewährleisten wirist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
4. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Anzeige zu machen. Zur Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der AnzeigeAnzeige genügt. Die Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5genügt. Unterlässt Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
65. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6. Die Anwendung Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührtKaufpreises zurückzubehalten.
7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten sowie Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX., der nachfolgenden Bestimmung VIII. und sind im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. 1. 9.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Produkte an einen Verbraucher gemäß §§ 478, 479 BGB.
29.2 Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Produkte getroffene Vereinbarung. Mit einer Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten VereinbarungProdukte gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Lieferbedingungen in den gesetzlichen Rechten des Käufers regeltVertrag einbezogen wurden.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
4. 9.3 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der AnzeigeKäufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche ab Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6. 9.4 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
79.5 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
9.6 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung beanstandeten Produkte zu stellenPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
9.7 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
9.8 Wenn die mangelhafte Sache Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenentbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
8. 9.9 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX., 10 und sind im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Mängelansprüche des Käufers. 1. Für die Rechte 7.1 Soweit der Käufer Unternehmer im Sinne des BGB ist setzen Mängelan- sprüche des Käufers bei Sach- voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschulde- ten Untersuchungs- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht anderes bestimmt Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit 7.2 Mängelansprüche des Käufers, soweit er Unternehmer im Sinne des BGB ist, verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regeltW ertz geliefer- ten Kaufsache.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist7.3 Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die Kaufsache einen Mangel aufweisen, gewährleisten wir, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
4. Die Mängelansprüche der bereits zum Zeitpunkt des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter MangelGefahrübergangs vorlag, so wird Wertz die Kaufsache, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Xxxx nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung Anzeige Wertz stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu machengeben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
77.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7.5 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behand- lung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder auf- grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Der Werden vom Käufer hat uns oder Dritten unsachgemäß Instand- setzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.6 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen erforder- lichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-W ege-, Arbeits- und MaterialkostenMaterial- kosten, tragen wir. sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von W ertz gelieferte Kaufsache nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.7 Rückgriffsansprüche des Käufers gegen Wertz bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
7.8 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Ersatzlieferung Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache zum Zeit- punkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäu- fers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigen- schaft hat uns und dass der Käufer Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die mangelhafte Sache Rechte des Käufers ausschließ- lich nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenBestimmungen. .
8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: Kaufvertrag
Mängelansprüche des Käufers. 16.1. Wir gewährleisten, dass unser Baustoff den im Sortenverzeichnis angegebenen Eigenschaftsklassen gemäß den dort angegebenen Vorschriften entspricht. Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahr Übergang obliegt dem Käufer. Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie ausdrücklich vereinbart wird.
6.2. Erreicht der Beton nach der Verarbeitung nicht die vereinbarten Eigenschaften, so leisten wir nur Gewähr, wenn der Käufer den ordnungsgemäßen Einbau und die ordnungsgemäße Nachbehandlung nachweist.
6.3. Verlangt der Käufer eine Rezeptur, die von dem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.
6.4. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
26.5. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit Hat der Ware ist keine Garantiezusage verbundenKäufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze, Wasser, mit anderen Baustoffen oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung vermengt bzw. Besondere Garantien übernehmen wir nur verändert oder vermengen bzw. verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Grundlage einer gesonderten VereinbarungGewährleistung, die Inhalt und Reichweite es sei denn, der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wirKäufer weist nach, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration Vermengung bzw. Veränderung des Baustoffs den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprichtMangel nicht herbeigeführt hat.
46.6. Die Mängelansprüche Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Käufers setzen Handelsgesetzbuches (HGB), setzt die Geltendmachung von Mangelansprüchen voraus, dass er dieser seinen gesetzlichen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon dies unverzüglich nach Entdeckung Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt schriftlich anzuzeigen, wobei für die Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung der AnzeigeAnzeige genügt. Die Anzeige hat schriftlich Erfolgt die Rüge fernmündlich oder in Textform, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rügen nicht befugt. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, sind von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich nach der Entdeckung zu erfolgenrügen, ansonsten innerhalb der Gewährleistungsfrist.
56.7. Unterlässt Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der Bestätigung in Textform. Mängel, einschließlich der Lieferung einer anderen als der bestellten Sorte oder Mengenabweichungen sind ausschließlich gegenüber der Betriebsleitung zu rügen. Andere Personen, insbesondere Fahrer, Laboranten oder Disponenten sind zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt.
6.8. Rügt der Käufer einen Mangel, hat er den Beton unangetastet zu lassen und uns die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossenMöglichkeit der Nachprüfung einzuräumen.
66.9. Ist die gelieferte Sache mangelhaftSoweit ein Mangel am Baustoff vorliegt und dieser fristgerecht geltend gemacht wurde, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache von mangelfreiem Baustoff (Ersatzlieferung) leisten. Unser Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des §§ 47814 BGB, 445asind wir im Rahmen der Nacherfüllung weder zum Ausbau des mangelhaften Baustoffs noch erneuten Einbau verpflichtet, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührtsofern wir nicht ursprünglich für den Einbau verantwortlich gewesen sind.
76.10. Der Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer hat ersetzt verlangen.
6.11. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
6.12. Proben gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart einer von uns beauftragten Person vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind oder wir auf die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenTeilnahme an der Probeentnahme verzichtet haben.
6.13. Bei rein unternehmerischen Lieferketten – also solchen, insbesondere an deren Ende kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht – ist die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellenVorschrift des § 445a Abs. 1 BGB abbedungen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8. Ansprüche Regelung des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX., im Übrigen sind sie § 445a Abs.2 BGB wird gleichfalls bei rein unternehmerischen Lieferketten ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton
Mängelansprüche des Käufers. (1. ) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinderliefe- rung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
(2. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
4. ) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung Unabhängig von vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflichten hat der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5Käufer offensicht- liche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung schrift- lich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung Haf- tung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6. (3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir kann der Käufer als Nacherfüllung zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch nach seiner Xxxx Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistenverlangen. Unser RechtErklärt sich der Käufer nicht darüber, welches der beiden Rechte er wählt, so können wir ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Nimmt der Käufer die Xxxx nicht innerhalb der Frist vor, so geht mit Ablauf der Frist das Wahlrecht auf uns über.
(4) Wir sind berechtigt, die gewählte Art geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Nacherfüllung unter Käufer den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
7fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gebenist jedoch berechtigt, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die einen im Verhältnis zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenMangel an- gemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
8. (5) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX.Abschnitt 7, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
(6) Alle Maßangaben verstehen sich sowohl für Standardgrößen wie auch für Sondergrößen unter Berücksichtigung der branchenüblichen Abweichungen bzw. Toleranzen von +/- 5%. Farbabweichun- gen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. Ebenso gelten Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% des Liefervolumens nicht als Mangel, unabhängig davon, ob es sich um eine Spezialanfer- tigung oder Sortimentsware handelt.
(7) Nicht sach- oder fachgerechte Verarbeitung, Lagerung oder Verwendung unserer Ware durch den Käufer entbindet uns von jeglicher Haftung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
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Mängelansprüche des Käufers. 1.) Garantien werden von uns nur bei einer besonderen Vereinbarung übernommen. Die Bezugnahme auf mögliche DIN-Normen bzw. EN-Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt keine Garantie dar.
2.) Erreicht der Baustoff nach der Verarbeitung nicht die vereinbarten Eigenschaften, so leisten wir nur Gewähr, wenn der Käufer den ordnungsgemäßen Einbau und die ordnungsgemäße Nachbehandlung nachweist.
3.) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
24.) Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB entfällt die Haftung für Mängel, wenn der Käufer oder eine nach diesen Bedingungen als bevollmächtigt geltende Person, den Baustoff mit Zusätzen, Wasser oder mit anderen Baustoffen vermengt bzw. Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit verändert oder vermengen bzw. verändern lässt, es sei denn, der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wirKäufer weist nach, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration Vermengung oder Veränderung den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprichtMangel nicht herbeigeführt hat.
4. Die Mängelansprüche 5.) Ist der Käufer Xxxxxxxx im Sinne des Käufers setzen Handelsgesetzbuches (HGB), setzt die Geltendmachung von Mangelansprüchen voraus, dass er dieser seinen gesetzlichen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon dies unverzüglich nach Entdeckung Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt schriftlich anzuzeigen, wobei für die Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung der AnzeigeAnzeige genügt. Die Anzeige hat schriftlich Erfolgt die Rüge fernmündlich oder in Textform, bedarf sie schriftlicher Bestätigung. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rügen nicht befugt. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, sind von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich nach der Entdeckung zu erfolgen.
5. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossenrügen.
6.) Rügt der Käufer einen Mangel, hat er den Baustoff unangetastet zu lassen und uns die Möglichkeit der Nachprüfung einzuräumen.
7.) Mündliche oder fernmündliche Rügen bedürfen der Bestätigung in Textform. Ist die gelieferte Sache mangelhaftMängel, einschließlich der Lieferung einer anderen als der bestellten Sorte oder Mengenabweichungen sind ausschließlich gegenüber der Betriebsleitung zu rügen. Andere Personen, insbesondere Fahrer, Laboranten oder Disponenten sind zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt.
8.) Soweit ein Mangel am Baustoff vorliegt und dieser fristgerecht geltend gemacht wurde, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache von mangelfreiem Baustoff (Ersatzlieferung) leisten. Unser Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung Sofern der Käufer Unternehmer im Sinne des §§ 47814 BGB ist, 445asind wir im Rahmen der Nacherfüllung weder zum Ausbau des mangelhaften Baustoffs noch erneuten Einbau verpflichtet, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührtsofern wir nicht ursprünglich für den Einbau verantwortlich gewesen sind.
79.) Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
10.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
11.) Probekörper gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie in Gegenwart einer von uns beauftragten Person vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind oder wir auf die Teilnahme an der Probeentnahme verzichtet haben.
12.) Bei rein unternehmerischen Lieferketten - also solchen, an deren Ende kein Verbraucher steht - ist die Vorschrift des § 445a Abs. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen1 BGB abbedungen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
8. Ansprüche Regelung des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IX., im Übrigen sind sie § 445a Abs.2 BGB wird gleichfalls für rein unternehmerischer Lieferketten ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. 1. 7.1 Teillieferungen und Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % sind zulässig und stellen keinen Mangel dar.
7.2 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungFalschlieferung sowie mangelhafter Monta- geanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbrau- cher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferan- tenregress gem. § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferanten- regress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wur- de.
27.3 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Mit einer Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbundengelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegen- stand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeit- punkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Besondere Garantien Für öffentliche Äußerungen eines dritten Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarungjedoch keine Haftung.
7.4 Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regelt.
3Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Soweit nichts anderes vereinbart ist, gewährleisten wir, dass Weiterhin setzen die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
4. Die Mängelansprüche des Käufers setzen Käu- fers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigenBei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder später zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung Anzeige schriftlich An- zeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung In jedem Fall sind offensichtliche Män- gel innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der AnzeigeUntersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der glei- chen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
6. 7.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels Man- gels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien man- gelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
77.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzube- halten.
7.7 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche er- forderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte mangel- hafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenzurückzu- geben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
87.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforder- lichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Ar- beits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukos- ten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangel- beseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkenn- bar.
7.9 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher ver- geblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer IX., Ziff. 8 und sind im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. 1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und MinderlieferungMinderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
2. Mit einer Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarunggelten alle Produktbeschreibungen, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Käufers regeltVertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht wurden.
3. Soweit nichts anderes die Beschaffenheit nicht vereinbart istwurde, gewährleisten wirist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, dass ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzungder Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprichtübernehmen wir jedoch keine Haftung.
4. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigenBei Baustoffen und anderen zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder später zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der AnzeigeUntersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
65. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6. Die Anwendung Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührtKaufpreises zurückzubehalten.
7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangel- beseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
9. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
10. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
11. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer IX., VIII. und sind im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Mängelansprüche des Käufers. (1. ) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht anderes nachfolgend nichts an- deres bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervor- schriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Mit einer Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) öffentlich be- kannt gemacht wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist keine Garantiezusage verbundennach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. Besondere Garantien 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen eines Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen) übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten des Käufers regeltjedoch keine Haftung.
3(4) Wir sind darauf bedacht, Angaben zu den Waren korrekt und ausführlich darzustel- len. Abweichungen von Abbildungen, Farbe, Größe und Form sind insbesondere bei Pflanzen möglich und liegen in der Natur der Sache. Diese Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
(5) Eine Gewährleistung für Blühen, Anwachsen oder Haltbarkeit von Pflanzen kann nicht übernommen werden, da dies außerhalb unseres Einflusses liegt. Soweit nichts anderes vereinbart istder Käufer die gelieferten Waren nicht ordnungsgemäß behandelt, gewährleisten wiretwa Pflanzen nicht gegossen, dass nicht eingepflanzt oder zu viel oder zu wenig Sonnenstrahlung ausgesetzt werden, ist die Geltendmachung von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprichthierauf zurückzuführenden Gewährleistungs- rechten ausgeschlossen.
4(6) Die Mangelhaftigkeit gelieferter Pflanzen ist im Übrigen durch deren natürliches Wachstumsverhalten, insbesondere die bei gewöhnlicher Pflege zu erwartende Le- bensdauer und Haltbarkeit, eingeschränkt. Die vorliegenden Gewährleistungsrechte und –fristen können naturgemäß für Pflanzen geringerer Lebensdauer (z.B. Saison- pflanzen) und besonderen Pflegebedarfs nur in einem dem entsprechenden Maße Anwendung finden.
(7) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- Unter- suchungs- und Rügeobliegenheiten Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder später zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein verdeckter MangelMan- gel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5(8) Offensichtliche Mängel, die ohne Untersuchung erkennbar sind oder erkannt werden, sind innerhalb von 2 Tagen ab Lieferung anzuzeigen. Unterlässt Im Übrigen sind offensichtli- che Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich an- zuzeigen. Versäumt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigenordnungsgemäße Untersuchung und/oder Män- gelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ord- nungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossennach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlos- sen.
6. (9) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung Nacherfül- lung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
7(10) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(11) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellen. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wirPrüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder das Auspflanzen der mangelhaften Waren noch das erneute Einpflanzen, wenn wir ursprünglich nicht zum Einpflanzen verpflichtet waren.
8(12) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Kosten für das Ein- und Auspflanzen), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(13) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzli- chen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten o- der den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(14) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer IX., Nr. 8. und sind im Übrigen sind sie ausgeschlossenaus- geschlossen.
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Mängelansprüche des Käufers. 1. 4.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nicht nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
24.2 Grundlage der Mängelhaftung des Verkäufers ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Mit einer Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernehmen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarunggelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Inhalt und Reichweite der Garantie unabhängig von diesen AVB und den gesetzlichen Rechten Gegenstand des Käufers regelteinzelnen Vertrages sind oder vom Verkäufer (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.
34.3 Hauptbestandteile der Waren sind Naturprodukte, deren Beschaffenheit eine natürliche Schwankungsbreite aufweist. Soweit nichts anderes Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen daher keinen Sachmangel dar, wenn sich die Produkte für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (insbesondere, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht). Satz 1 gilt nicht, wenn die Beschaffenheit der Produkte vereinbart ist, gewährleisten wir, dass wurde oder von den Parteien im Vertrag eine Verwendung für die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung und Deklaration den in Deutschland gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprichtSache vorausgesetzt wurde.
44.4 Weicht die vom Käufer verlangte Rezeptur von dem Sortenverzeichnis des Verkäufers ab, so beschränkt sich seine Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Dies gilt auch bei der Zugabe vom Käufer verlangter Zusatzmittel.
4.5 Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Ablieferung der Liefergegenstände an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Liefergegenstände gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel unverzüglich anzuzeigen. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein verdeckter Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung Anzeige zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
5. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
6. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Rechtanderer Mängel, die gewählte Art der Nacherfüllung unter bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine Mängelrüge in Textform zugeht. In diesem Fall müssen sofort nach Anlieferung des Liefergegenstandes Proben nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Anwendung des §§ 478, 445a, 445b (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) bleibt unberührt.
7jeweils gültigen DIN-Vorschriften entnommen werden. Der Käufer hat uns den Liefergegenstand bis zur Nachprüfung durch den Verkäufer unangetastet zu lassen. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt in Textform zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
4.6 Die Probeentnahmen müssen nach den einschlägigen Bestimmungen in Gegenwart eines vom Verkäufer Beauftragten erfolgen und Gelegenheit der Käufer muss nachweisen, dass das untersuchte Material ausschließlich aus der Lieferung des Verkäufers stammt. Probewürfel/Prismen gelten nur dann als Beweismittel für Mängel, wenn sie in Gegenwart eines vom Verkäufer Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt worden sind.
4.7 Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich in Textform geltend zu gebenmachen. Derartige offensichtlich mangelhafte/falsche Lieferprodukte, insbesondere solche mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, dürfen nicht verarbeitet werden. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und innerhalb der Sachmängelverjährungsfrist zu erfolgen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Sachmängelverjährungsfrist, zu melden und in Textform geltend zu machen. Eine Mängelrüge kann in jedem Falle ausschließlich der Betriebsleitung unseres Lieferwerkes – im Verkehr mit Verbrauchern auch sonstigen empfangsberechtigten Personen – gegenüber wirksam erhoben werden.
4.8 Die Gewährleistung des Verkäufers entfällt bei Verletzung der vorstehenden Pflichten, ferner wenn die beanstandete Ware Liefergegenstände des Verkäufers ohne ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsleitung gegenüber dem Käufer mit Wasser oder Proben hiervon in ausreichender Menge zur Qualitätskontrolle zur Verfügung zu stellenmit Beton fremder Lieferanten oder mit sonstigen fremden Zusätzen vermischt wird, es sei denn, dass die Vermischung oder die Zugabe durch die Geschäftsleitung des Verkäufers veranlasst worden sind.
4.9 Bei Mängeln steht dem Käufer ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung zu. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 6 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
4.10 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und MaterialkostenMaterialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten trägt bzw. erstattet der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, tragen wirwenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Im Falle Andernfalls kann der Ersatzlieferung hat uns der Verkäufer vom Käufer die mangelhafte Sache nach aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den gesetzlichen Vorschriften zurückzugebenKäufer nicht erkennbar.
8. Ansprüche 4.11 Eine beabsichtigte Mängelrüge berechtigt den Käufer ohne Zustimmung des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer IXVerkäufers nicht, die Entladung eines Waggons oder Lastkraftwagens zu verweigern oder die Sendung zurückgehen zu lassen., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
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