Mängelansprüche und Störungsbeseitigung. 5.1 Die NetPlans wird Störungen der kundenseitig begehrten IT-Infrastruktur nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen beziehungsweise den nachfolgenden Bestimmungen beseitigen. 5.2 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen der NetPlans unverzüglich auf offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen und soweit vorhanden diese der NetPlans anzuzeigen (im Sinne von § 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach bekannt werden zu rügen. Des Weiteren hat er die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Reproduzierbarkeit der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. 5.3 Sind Leistungen der NetPlans mangelhaft, ist sie verpflichtet innerhalb angemessener Frist notwendige Nachbesserungsarbeiten (mindestens zwei Versuche) durchzuführen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde unbeschadet gesetzlicher Regelungen für die Dauer der Schlechtleistung eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software/Programmen oder Leistungsbestandteilen, die die NetPlans zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der Rechte die der NetPlans gegenüber den Dritten zustehen. Die NetPlans ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Xxxxxx selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. 5.4 Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstörung hat der Kunde die NetPlans umgehend über die Störung zu informieren. Nach Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Kundenbetreuung wird sich ein geschulter Systemadministrator beim Kunden melden und die NetPlans im Rahmen ihrer technischen betrieblichen Möglichkeiten Maßnahmen einleiten, um die Störung innerhalb einer angemessenen (bzw. zugesicherten) Frist zu beheben. 5.5 Die NetPlans übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche auf eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, dessen Personal oder sonstige Erfüllungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig nach 3.2 und 3.4 angezeigt wurden. Erbringt die NetPlans in diesem Falle die Entstörung bzw. Mängelbehebung, sind die damit zusammenhängenden Kosten nach den üblichen Vergütungssätzen von der NetPlans zu erstatten. ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN Terms and Conditions regarding use of Microsoft Software
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mängelansprüche und Störungsbeseitigung. 5.1 Die NetPlans 4.1 TelemaxX wird Störungen ihrer Leistungen und bereitgestellten Anlagen im Sinne der kundenseitig begehrten IT-Infrastruktur nach Maßgabe zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements beseitigen. Von TelemaxX vorgenommene Wartungsarbeiten an den Anlagen bzw. Leistungen stellen keine Störungen in diesem Sinne dar, sofern ihre Durchführung im Rahmen der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibungen beziehungsweise und Service Level Agreements erfolgt. Die Störungsbeseitigung erfolgt dadurch, dass TelemaxX einen Bereitschaftsdienst zur Störungsannahme und Beseitigung zur Verfügung stellt, der dem Kunden in der vereinbarten Zeit zur Verfügung steht. Näheres zur Störungsbeseitigung ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmungen beseitigenLeistungsbeschreibungen.
5.2 4.2 Die Störungsbeseitigungspflicht entfällt für Störungen, die der Kunde zu vertreten hat oder eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vorliegt. Eine Störung, die der Kunde zu vertreten hat, liegt insbesondere dann vor, wenn sie durch unerlaubte Eingriffe des Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte in die von TelemaxX zur Verfügung gestellte Leistung (Dienste) und/oder Anlagen und durch eine unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Anlagen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte verursacht sind.
4.3 Für Routingprobleme von Sublieferanten haftet TelemaxX nur im Rahmen der jeweils geltenden Service- und Leistungs- beschreibung des Sublieferanten.
4.4 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen der NetPlans unverzüglich auf offensichtliche und erkennbare Mängel TelemaxX diejenigen Aufwendungen zu untersuchen und soweit vorhanden diese der NetPlans anzuzeigen (im Sinne von § 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach bekannt werden zu rügen. Des Weiteren hat er die erforderlichen Maßnahmen zu treffenersetzen, die eine Feststellung TelemaxX durch die Überprüfung der Leistung oder Anlagen entstanden sind, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass TelemaxX wegen Ziffer 4.2 der Allgemeinen Bedingungen des Abschnittes 1 dieser AGB nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet war.
4.5 Sind mit der Störungsbeseitigung auf Wunsch des Kunden gleichzeitig Änderungen oder Verbesserungen verknüpft, sind diese rechnerisch abgegrenzt von der Störungsbeseitigung, gesondert vom Kunden zu vergüten.
4.6 TelemaxX wird den Kunden bei längeren vorübergehenden Leistungseinschränkungen oder -beschränkungen in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Reproduzierbarkeit Dauer der Mängel Leistungseinstellung/- beschränkung unterrichten. Die Mitteilungspflicht über den Beginn der Einstellung besteht nicht, wenn die Unterrichtung - nach den Umständen objektiv nicht vorher möglich ist oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder - die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigenbereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
5.3 Sind Leistungen der NetPlans mangelhaft, ist sie verpflichtet innerhalb angemessener Frist notwendige Nachbesserungsarbeiten (mindestens zwei Versuche) durchzuführen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde unbeschadet gesetzlicher Regelungen für die Dauer der Schlechtleistung eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software/Programmen oder Leistungsbestandteilen, die die NetPlans zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der Rechte die der NetPlans gegenüber den Dritten zustehen. Die NetPlans ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Xxxxxx selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
5.4 Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstörung hat der Kunde die NetPlans umgehend über die Störung zu informieren. Nach Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Kundenbetreuung wird sich ein geschulter Systemadministrator beim Kunden melden und die NetPlans im Rahmen ihrer technischen betrieblichen Möglichkeiten Maßnahmen einleiten, um die Störung innerhalb einer angemessenen (bzw. zugesicherten) Frist zu beheben.
5.5 Die NetPlans übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche auf eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, dessen Personal oder sonstige Erfüllungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig nach 3.2 und 3.4 angezeigt wurden. Erbringt die NetPlans in diesem Falle die Entstörung bzw. Mängelbehebung, sind die damit zusammenhängenden Kosten nach den üblichen Vergütungssätzen von der NetPlans zu erstatten. ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN Terms and Conditions regarding use of Microsoft Software
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Samples: Telecommunications
Mängelansprüche und Störungsbeseitigung. 5.1 Die NetPlans wird Störungen der kundenseitig begehrten IT-Infrastruktur nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen beziehungsweise den nachfolgenden Bestimmungen beseitigen.
5.2 . Der Kunde hat die erbrachten Leistungen der von NetPlans unverzüglich auf offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen und soweit vorhanden diese der NetPlans anzuzeigen (im Sinne von § 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach bekannt werden zu rügen. Des Weiteren hat er die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Reproduzierbarkeit der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
5.3 . Sind Leistungen der von NetPlans mangelhaft, ist sie verpflichtet auf schriftliches Verlangen des Kunden innerhalb angemessener Frist notwendige Nachbesserungsarbeiten (mindestens zwei Versuche) durchzuführen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde unbeschadet gesetzlicher Regelungen für die Dauer der Schlechtleistung eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software/Software/ Programmen oder Leistungsbestandteilen, die die NetPlans zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der Rechte die der NetPlans gegenüber den Dritten zustehen. Die NetPlans ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Xxxxxx selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
5.4 . Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstörung hat der Kunde die NetPlans umgehend über die Störung zu informieren. Nach Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Kundenbetreuung wird sich ein geschulter Systemadministrator beim Kunden melden und die NetPlans im Rahmen ihrer technischen betrieblichen Möglichkeiten Maßnahmen einleiten, um die Störung innerhalb einer angemessenen (bzw. zugesicherten) Frist zu beheben.
5.5 Die . NetPlans übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche auf eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, dessen Personal Mitarbeiter, Erfüllungs- und/ oder sonstige Erfüllungsgehilfen Verrichtungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig nach 3.2 und 3.4 angezeigt wurden. Erbringt die NetPlans in diesem Falle die Entstörung bzw. Mängelbehebung, sind die damit zusammenhängenden Kosten nach den üblichen Vergütungssätzen von der NetPlans zu erstatten. ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN Terms and Conditions regarding use of Microsoft SoftwareDie im vorliegenden Service Level Agreement übernommenen Verpflichtungen gelten des Weiteren nicht in folgenden Störungsfällen: • durch Kunden oder Kundensoftware verursachte Nichterfüllung der Service Level Agreements; • durch den Kunden schadhaft installierte Software/ Programme; • Planmäßige Wartung, von der der Kunde innerhalb einer Mindestankündigungsfrist in Kenntnis gesetzt wurde; • durch Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Standardsoftware, auf dem die NetPlans Infrastruktur basiert und/oder Hardware; Notfallwartung; • Höhere Gewalt.
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Samples: Service Level Agreement
Mängelansprüche und Störungsbeseitigung. 5.1 5.1. Die NetPlans wird Störungen der kundenseitig begehrten IT-Infrastruktur nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen beziehungsweise den nachfolgenden Bestimmungen beseitigen.
5.2 5.2. Der Kunde hat die erbrachten Leistungen der NetPlans unverzüglich auf offensichtliche und erkennbare Mängel zu untersuchen und soweit vorhanden diese der NetPlans anzuzeigen (im Sinne von § 377 HGB). Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach bekannt werden zu rügen. Des Weiteren hat er die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung und Reproduzierbarkeit der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
5.3 5.3. Sind Leistungen der NetPlans mangelhaft, ist sie verpflichtet innerhalb angemessener Frist notwendige Nachbesserungsarbeiten (mindestens zwei Versuche) durchzuführen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, kann der Kunde unbeschadet gesetzlicher Regelungen für die Dauer der Schlechtleistung eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf dem Einsatz von Software/Programmen oder Leistungsbestandteilen, die die NetPlans zum Zweck der Leistungsinanspruchnahme von Dritten erworben (bzw. lizenziert) hat, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf den Umfang der Rechte die der NetPlans gegenüber den Dritten zustehen. Die NetPlans ist soweit möglich berechtigt, diese Rechte an den Kunden abzutreten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Xxxxxx selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
5.4 5.4. Im Falle einer Netz- und/oder sonstigen Leistungsstörung hat der Kunde die NetPlans umgehend über die Störung zu informieren. Nach Eingang der Störungsmeldung bei der zuständigen Kundenbetreuung wird sich ein geschulter Systemadministrator beim Kunden melden und die NetPlans im Rahmen ihrer technischen betrieblichen Möglichkeiten Maßnahmen einleiten, um die Störung innerhalb einer angemessenen (bzw. zugesicherten) Frist zu beheben.
5.5 5.5. Die NetPlans übernimmt keine Gewähr für Mängel, welche auf eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, dessen Personal oder sonstige Erfüllungsgehilfen (Dritte) zurückzuführen sind, respektive nicht rechtzeitig nach 3.2 und 3.4 angezeigt wurden. Erbringt die NetPlans in diesem Falle die Entstörung bzw. Mängelbehebung, sind die damit zusammenhängenden Kosten nach den üblichen Vergütungssätzen von der NetPlans zu erstatten. ION OS PUBLIC CL OUD ALLG E ME IN E G E SCHÄFTSBE D IN G UN G EN Terms and Conditions regarding use of Microsoft Software.
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