Common use of Mängelhaftung für Sachmängel Clause in Contracts

Mängelhaftung für Sachmängel. 1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck.

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Samples: www.pkt-gmbh.de, www.arthur-krueger.de

Mängelhaftung für Sachmängel. 1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung Produkt-beschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck.

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Samples: www.sensoplast.de, wolfangel.com

Mängelhaftung für Sachmängel. 1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck.

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Samples: www.singleplast.de, www.mack-schneider.de

Mängelhaftung für Sachmängel. 1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, oder mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringfügige Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen der Qualität, Farbe, Höhe, Breite, Ausstattung oder Reproduktionen gelten des Gewichts berechtigen nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruckzur Mängelrüge.

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Samples: www.gubesch-group.de

Mängelhaftung für Sachmängel. 1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach bekannten bekannten, Herstellungsverfahren. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck.

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Samples: www.gordopack.de

Mängelhaftung für Sachmängel. 17.1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 Punkt 12.1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck.

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Samples: www.tkt-plastics.com

Mängelhaftung für Sachmängel. 1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung Produkt- beschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, vereinbarten oder mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck.

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Samples: www.lambrecht-vs.de

Mängelhaftung für Sachmängel. 1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung Produkt- beschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck.

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Samples: www.jantsch.de

Mängelhaftung für Sachmängel. 1. Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung Produkt-beschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck.

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Samples: www.unipa.de

Mängelhaftung für Sachmängel. 1. 7.1 Maßgebend für Qualität und Ausführung der Erzeugnisse sind die Produktbeschreibung oder, sofern deren Erstellung vereinbart ist, die Ausfallmuster, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Prüfung vorgelegt werden. Im Übrigen ist auch Nr. XII Abs. 1 Punkt 12.1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die branchenüblichen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchenüblichen Materialien und nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel; das gleiche gilt für produktionsbedingte, übliche Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck.

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Samples: www.hoeko.com