Mängelrüge, Mängelhaftung (Gewährleistung) Musterklauseln

Mängelrüge, Mängelhaftung (Gewährleistung). 10.1 Mängel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Liefe- ranten binnen 2 Wochen nach tatsächlichem Erkennen schriftlich anzuzei- gen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die vor der Feststellung von Mängeln etwa erfolgte Zahlung der vereinbarten Vergütung stellt kein Anerkenntnis dar, dass die Ware frei von Mängeln und vorschriftsmäßig geliefert sei.
Mängelrüge, Mängelhaftung (Gewährleistung). 11.1 Mängel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie nach den Gege- benheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt wer- den, dem Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die vor der Feststellung von Mängeln etwa erfolgte Zahlung des Kaufpreises stellt keine Anerkennung dar, dass die Ware frei von Mängeln und vorschrifts- mäßig geliefert sei. 11.2 Der Lieferer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit des Liefergegen- stands hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation und Material sowie die Einhaltung der vorgegebenen Spezifikation und Eigenschaften. 11.3 Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung verjährt nach 30 Monaten, gerechnet ab Lieferung der Ware. Er verlängert sich im Falle der Nachbesserung um den Zeitraum, während dem der Besteller die Ware nicht nutzen konnte. Für Ersatzlieferungen beträgt die Gewährleis- tungsfrist ebenfalls 30 Monate ab Lieferung. Der Lieferer hat nach Xxxx des Bestellers entweder kostenlosen Ersatz zu leisten oder die Mängel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen (z.B. wenn dem Kunden des Bestellers andernfalls erheblicher Schaden droht) ist der Besteller berechtigt, auf Kosten des Lieferers die Mängelbeseitigung selbst vorzu- nehmen oder durch Dritte ausführen zu lassen bzw. anderweitig Ersatz zu beschaffen. Weitergehende Ansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt. 11.4 Wird beim Wareneingang ein Fehler festgestellt, so ist der Besteller applicable, inform the Buyer of subsequent export restrictions. The Buyer is to be informed without delay, and without request, of a change of origin. 8.2 In case the delivery requests an export license, this license is to be made available by the Supplier within due time. A copy of the export license shall be transferred to the Buyer upon delivery at the latest. 9.
Mängelrüge, Mängelhaftung (Gewährleistung). 11.1 Mängel der Lieferung hat der Besteller, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäfts-ablaufes festgestellt werden, dem Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die vor der Feststellung von Mängeln etwa erfolgte Zahlung des Kaufpreises stellt keine Anerkennung dar, dass die Ware frei von Mängeln und vorschriftsmäßig geliefert sei.

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  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

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  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

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