Müll Musterklauseln

Müll. Zur Vermeidung von Müll verpflichten sich Subveranstalter und Standbetreiber für den Verkauf beziehungsweise die Verköstigung von Speisen und Getränken Mehrweggeschirr zu benutzen und die sich daraus ergebenden Kosten (z.B. für ein Spülmobil) sind selbst zu tragen. Dies ist in der Regel auch Auflage der Bezirksämter Hamburg-Mitte und Hamburg- Altona im Rahmen der Sonderwegenutzungsgenehmigung für den Hafengeburtstag. Um die Rückgabe sicherzustellen, ist das Geschirr nur gegen einen Pfand von mind. 2,00 € nach außen abzugeben. Um der Verletzungsgefahr durch Scherben vorzubeugen ist Mehrweggeschirr aus Kunststoff zu verwenden. Glasflaschen dürfen nicht ausgegeben werden, sondern müssen in Becher umgefüllt werden. Gläser dürfen nur bei Geschäften mit Sitzmöglichkeiten herausgegeben werden und müssen mit mind. 2,00 € bepfandet werden. Für die Entsorgung der Abfälle, die bei Aufbau, Laufzeit und Abbau der Veranstaltung anfallen, ist der Subveranstalter verantwortlich. Die Entsorgung muss ordnungsgemäß und umwelt- verträglich erfolgen. Dies gilt insbesondere für Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft-, oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind (z.B. Batterien, Lacke, Schmierstoffe, Farben etc.). Diese sind der BWI zu melden. Die Entsorgung fester oder flüssiger Abfälle über das Abwassernetz (Toiletten, Kanaleinläufe etc.) ist verboten. Beim Einsatz mobiler Gastronomie ist darauf zu achten, dass Speisefette und -öle gesondert aufgefangen und einer getrennten Entsorgung zugeführt werden.
Müll. Für die Müllentsorgung ist jeder Mieter einzeln und alle Wohngemeinschaftsmitglieder gemeinsam verantwortlich. Volle Müllsäcke müssen in den Schwarzen Restmüll-Container hinter dem Gebäude geworfen werden. Dessen Standort ist in der Wohnung gekennzeichnet. Der Müll muss ordnungsgemäß getrennt werden.
Müll. Der angefallene Müll ist vom Mieter zu entsorgen.
Müll. Der Abfall wird in Odenthal nach Restmüll, Papier, Glas und Verpackungen mit grünem Punkt getrennt. Entsprechende Behältnisse stehen auf dem Grundstück bereit. Für Flachen gibt es in 100m einen Glascontainer. Xxxxxxxxx im Bad bitte nur mit Mülltüte benutzen und diese verschlossen im Restmüll entsorgen. In die Küchenspüle, die Toilette, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden Sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette!).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.