Ruhezeiten Musterklauseln

Ruhezeiten. (1) Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren. Die tägliche Ruhezeit darf auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung innerhalb der nächsten 10 Kalendertage durch entsprechende Verlängerung einer anderen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit ausgeglichen wird. Die tägliche Ruhezeit darf auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn neben dem Ausgleich innerhalb der nächsten 10 Kalendertage in ausreichendem Ausmaß Erholungsmöglichkeiten bestehen und der Verkürzung keine nachweisbaren arbeitsmedizinischen Bedenken entgegenstehen.
Ruhezeiten. (1) 1Innerhalb einer Kalenderwoche ist der Ärztin oder dem Arzt eine ununterbro- chene Ruhezeit von 36 Stunden, in Ausnahmefällen von 24 Stunden zu gewäh- ren. 2Innerhalb von zwei Kalenderwochen soll der Ärztin oder dem Arzt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 36 Stunden − auf ein Wochenende fallend − gewährt werden.
Ruhezeiten. 8.1. Die Ruhezeit nach § 12 AZG darf in Einzelfällen auf bis zu 10 Stunden verkürzt werden. Das im Vergleich zum gesetzlichen Anspruch entfallende Ruhezeitausmaß ist im Zusammenhang mit einer täglichen oder wö- chentlichen Ruhezeit innerhalb der nächsten 10 Kalendertage auszugleichen.
Ruhezeiten. Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Auch in der Ferienwohnung selbst sollte aus Rücksicht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr Ruhe gehalten werden.
Ruhezeiten. Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit ist den Arbeitnehmern eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zu gewähren. Die Dienstnehmer haben in jeder Kalenderwoche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden. Für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen gelten die Bestim- mungen des Arbeitsruhegesetzes.
Ruhezeiten. 7.1 Während der Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 22:00 Uhr bis 7:30 Uhr ist unsere Schranke geschlossen. Die Nutzung motorisierter Fahrzeuge während der Ruhezeiten ist nicht erlaubt.
Ruhezeiten. Die Mieter sind zur Rücksichtnahme auf andere Gäste in der Nachbarschaft aufgefordert, insbesondere auch beim Aufenthalt im Zeltpavillon (der Wald hat eine Akustik wie in einer Kathedrale!). Das Musizieren, der Betrieb von Rundfunk-, Fernseh- und Pho- nogeräten ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Freien zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte im Gebäude sind innerhalb dieser Zeiten auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Ruhezeiten. Die Beschäftigten müssen gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG nach Beendigung der täglichen Ar- beitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben, siehe § 2 Abs. 4 der Dienstvereinbarung. Bei der Gestaltung des Dienstplanes ist dies entsprechend zu berücksichtigen, insbeson- dere wenn nach einem Spätdienst ein Frühdienst folgt. Es ist Aufgabe der Pflegedienst- leitung, dies sicherzustellen.
Ruhezeiten. Die Mieter sind zur Rücksichtnahme auf andere Gäste in der Nachbarschaft aufgefordert. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
Ruhezeiten. Bei Krankheit, Schwangerschaft oder Bundeswehreinsatz kann die Mitgliedschaft auf Antrag über einen vereinbarten Zeitraum (ab 4 Wochen) ausgesetzt werden. Die ausgesetzten Monate werden an die Mindestlaufzeit angehängt. Bei allen anderen Ruhenszeiten von mindestens 3 Wochen kann die Mitgliedschaft oder Kurskarte auf Antrag für diesen Zeitraum auf einen Dritten übertragen werden. Der Antrag dazu ist in allen Fällen schriftlich (postalisch oder elektronisch) mindestens eine Woche im Voraus zu stellen.