Nachehelicher Unterhalt Musterklauseln

Nachehelicher Unterhalt. ☐ Beide Parteien verzichten gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt. ☐ Der/Die verpflichtet sich, der/dem an den per- sönlichen Unterhalt die folgenden Beiträge zu bezahlen, zahlbar monatlich im Voraus jeweils per Monatsanfang: CHF pro Monat ab bis und mit CHF pro Monat ab bis und mit CHF pro Monat ab bis und mit ☐ Die Parteien stellen übereinstimmend fest, dass mangels Leistungsfähigkeit kein nachehelicher Unterhalt vereinbart werden kann. Gestützt darauf verzichtet der/die
Nachehelicher Unterhalt. Für den Scheidungsfall verzichten wir wechselseitig auf jedwede nacheheliche Unterhaltsansprüche und nehmen den Verzicht wechselseitig an. Das gilt auch für den Fall der Not und der Gesetzesänderung. Uns ist bekannt, dass der vereinbarte Unterhaltsverzicht zunächst nur Gültigkeit zwischen den Vertragsschliessenden hat, dass sich die Xxxxxx der Sozialhilfe oder der anderen Sozialleistung unter Umständen darauf berufen könnte, dass dieser Unterhaltsverzicht ihnen gegenüber keine Wirksamkeit hat. In diesem Zusammenhang erklären wir, beide erwerbstätig zu sein und aus dieser Erwerbstätigkeit ihren jeweiligen Unterhalt und Lebensbedarf selbst abdecken zu können.
Nachehelicher Unterhalt. Die Ehegatten verzichten gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt.
Nachehelicher Unterhalt. Beide Vertragspartner verzichten auf etwaigen nachehelichen Unterhalt. Beide erkennen diesen Verzicht an. Ausnahmen können dann bestehen, wenn aus der Ehe ein gemeinsames Kind hervorgeht. Dann ist ein Geschiedenenunterhalt regulär zu entrichten/ in folgendem Umfang zu erbringen: […] – oder – Im Falle der Eheauflösung durch eine Scheidung sollen Geschiedenenunterhalt in folgendem Umfang erbracht werden: […]
Nachehelicher Unterhalt. Zum nachehelichen Unterhalt können Vereinbarungen getroffen werden. So beispielsweise, dass ein bestimmter Betrag für eine bestimmte Zeit gezahlt wird. Auch ein wechselseitiger Verzicht oder Ausschluss ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber einer strengen richterlichen Inhaltskontrolle nach der so genannten Kernbereichslehre des Bundesgerichtshofs. Daher ist ein wechselseitiger Verzicht oder ein Ausschluss von nachehelichem Unterhalt stets sorgfältig zu prüfen. Der Trennungsunterhalt dahingegen kann in einem Ehevertrag nicht ausgeschlossen werden.
Nachehelicher Unterhalt. Auf die gesetzliche Pflicht, während der Ehe Unterhalt zu leisten, können Ehegatten von Gesetzes wegen nicht verzichten und keine einschränkenden Vereinbarungen hierzu treffen, und zwar grds. auch dann nicht, wenn sie bereits getrennt leben. Anderes gilt aber für Ansprüche auf Unterhalt nach Scheidung der Ehe. Hier sind zahlreiche Gestaltungen denkbar, zu denen wir Sie gerne beraten.

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  • Meinungsverschiedenheiten Die Continentale Sachversicherung AG hat sich zur Teilnahme an folgendem Schlichtungsverfahren verpflichtet: Ist der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden oder hat eine Verhandlung mit dem Versicherer nicht zu einem gewünschten Ergebnis geführt, kann er sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Telefon: 0000 0000000, Fax: 0000 0000000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz) Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher und Kleingewerbetreibende kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass der Versicherungs- nehmer dem Versicherer zunächst die Möglichkeit gegeben hat, seine Entscheidung zu überprüfen.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.