Nachhaltigkeitsstrategien Musterklauseln

Nachhaltigkeitsstrategien. Die Philipps-Universität hat sich mit dem im Mai 2009 beschlossenen Projekt „CO2- neutrale Philipps-Universität“ das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 trotz Wachstum die CO2-Emissionen zu halbieren. Sie wird in den sieben definierten Arbeitsfeldern des Pro- jekts 1. CO2-Monitoring und Bilanzierung/Öffentlichkeitsarbeit, 2. CO2-bewusste Bauplanung, 3. CO2-minimierende Beschaffungsprozesse, 4. CO2-Reduktion durch Verhaltensänderung und Nutzeraktivierung, 5. CO2-bewusste Energieerzeugung und -beschaffung, 6. Systemische Strategien der CO2-Reduktion in der Philipps-Universität, 7. Know-How-Austausch und Best-Practice-Lernen die begonnenen Aktivitäten fortsetzen und weitere Initiativen starten. Das HMWK unter- stützt die zeitnahe Modernisierung des Fernheizkraftwerks auf den Lahnbergen und ggfs. auch seine Überführung in eine von der Philipps-Universität betriebene GmbH. Gemeinsam mit dem HMWK wird die Philipps-Universität darauf hinwirken, dass im Rahmen einer integralen Planung eine deutliche Verringerung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen zusammen mit einer nachhaltigen Stadt- und Quartiersent- wicklung, einer den Lebens- und Arbeitsbedürfnissen der Nutzer angepassten bauli- chen Struktur und niedrigen Kosten der Betriebsführung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes realisiert werden. Die derzeit geltenden Energieverbrauchsstandards sollen um mindestens 25 Prozent unterschritten werden. Auch die Baumaßnahmen im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung sollen mit diesen Zielsetzungen geplant und durchgeführt werden.
Nachhaltigkeitsstrategien. Im Rahmen der HEUREKA-Maßnahmen werden die Vorgaben der Landesregierung zur CO2-Reduzierung berücksichtigt. Mit dem Ziel der Realisierung einer CO2- neutralen Hochschule wird die Hochschule ein besonderes Augenmerk auf die Ener- gieeffizienz und Nachhaltigkeit der einzelnen Gebäude legen. Die Hochschule wird hierzu – wie bisher – einen jährlichen Energiebericht erstellen. Zur effizienten und ganzheitlichen Gebäudeverwaltung werden die Hochschulen ein DV-gestütztes Im- mobilienmanagement aufbauen. Die Hochschule beteiligt sich als gestaltungsorientierter Partner an der Initiative HoLM und wird mit der Modellregion Elektromobilität Rhein-Main zusammenarbeiten (turnusmäßig soll ein internationaler Wettbewerb zu diesem Thema etabliert werden). Hochschulintern soll der Aspekt der Nachhaltigkeit bei der Umstellung der Sieb- druckwerkstatt auf den Betrieb mit Wasserfarben sowie mit einem neuen Abluftkon- zept bei den Werkstätten (Holzwerkstatt) und bei der Beschaffung von Materialien weitergehend verfolgt werden. Verantwortlich: Beide Fachbereiche, Verwaltung
Nachhaltigkeitsstrategien. Im Rahmen der Umsetzung einer ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit wird die TH Mittelhessen nach ihren Möglichkeiten die Beteiligung an der „Arbeitsgruppe Hessischer Hochschuleinkäufer (AG-HHE)“ mit den Universitäten Frankfurt, Gießen, Kassel und Marburg, den Hochschulen Darmstadt, Fulda und Wiesbaden sowie der Forschungsanstalt Geisenheim intensivieren. Bei Beschaffungen der Hochschule wird solchen Erzeugnissen der Vorzug gegeben, die mit rohstoffschonenden oder abfallarmen Produktionsverfahren oder aus Abfällen hergestellt, langlebig, reparaturfreundlich und wieder verwendbar sind. Die Belange einer nachhaltigen Beschaffung finden durch entsprechende Formulierungen in Leistungsverzeichnissen Berücksichtigung. In der AG-HHE soll die Abstimmung der Einkaufstätigkeit und Ausschreibung gemeinsamer Rahmenverträge im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategien des Landes Hessen und der Hochschulen erfolgen. Die Vergabe von Leistungen soll soweit möglich umweltschonende Verfahren bzw. Produkte besonders berücksichtigen. Die Einführung des E-Procurement-Portal der hessischen Hochschulen „HELF“ (Hochschul-Einkauf Lehre und Forschung) über SAP-SRM an der TH Mittelhessen ist mittelfristig vorgesehen. Mit der Einführung eines DV-gestützten Flächenbewirtschaftungssystems (IFMS), das sich zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung in der Probephase befindet, wird eine effektivere Nutzung der vorhandenen Immobilien befördert.
Nachhaltigkeitsstrategien. Die HFD ist als Pilothochschule in die Hessische Nachhaltigkeitsstrategie ein- gebunden. Der Neubau sowie anstehende Sanierungsmaßnahmen sollen hin- sichtlich einer CO2 Minderung optimiert werden. Ziel ist die Unterschreitung der geltenden ENEV 2009 um 30 Prozent. Über die dortige CO2-Minderung hinaus kann eine Hochschule in wesentlich mehr Aspekten zu einer nachhalti- gen Entwicklung beitragen. Am 27.1.2010 beschloss der Senat, in das Leitbild der Hochschule Fulda als neuen zweiten Absatz einzufügen: „In Lehre, For- schung und als Einrichtung ist sie der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.“ Ein Präsidiumsmitglied widmet sich dem Thema Nachhaltigkeit, ein wissen- schaftliches Zentrum dazu - Zentrum für Gesellschaft und Nachhaltig- keit/Centre of Research for Society and Sustainability (CeSST) - wurde einge- richtet. Die HFD wird Nachhaltigkeit insbesondere als Aufgabe der Hochschul- bildung entwickeln sowie ein betriebliches Mobilitätsmanagement in das Pro- jekt CO2-neutrale Landesverwaltung einbinden. Dazu werden vorhandene An- sätze zusammengefasst und optimiert sowie die Einrichtung eines nachhaltig- keitsbezogenen Studiengangs betrieben. Sie wird beginnend mit dem Jahr 2013 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die EU hat Vorgaben entwickelt, wie sich die Beschaffung in öffentlichen Institutionen an Kriterien der nachhal- tigen Entwicklung ausrichten soll (Green Public Procurement). Die HFD wird dazu bis 2013 Leitlinien entwickeln. Im Rahmen der HEUREKA- Maßnahmen werden die Vorgaben der Landesre- gierung zur CO2 -Reduzierung berücksichtigt. Mit dem Ziel der Realisierung einer CO2 -neutralen Hochschule wird die Hochschule ein besonderes Au- genmerk auf die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der einzelnen Gebäude legen. Die Hochschule wird hierzu einen jährlichen Energiebericht erstellen. Zur effizienten und ganzheitlichen Gebäudeverwaltung werden die Hochschu- len ein DV-gestütztes Immobilienmanagement aufbauen. Der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik plant, ein Labor Elektromobilität in der Werkhalle aufzubauen und zu betreiben, in dem alle Komponenten des gesamten Antriebsstranges eines Elektroantriebes von der Steckdose bis zum Motor getestet werden können. Dieses Labor ist sowohl als Forschungslabor zu nutzen, z.B. in Kooperation mit lokalen Firmen wie EDAG, als auch als Ausbildungslabor für Elektrotechnik und Informationstech- nik und für Wirtschaftsingenieure. Mit der Beteiligung am HoLM verfolgt die HFD das Ziel, die Profilb...

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  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

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  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer die Einzugsermäch- tigung widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Rechtsstreitigkeiten BITTE LESEN SIE DIESEN ABSCHNITT SORGFÄLTIG DURCH. DIESER ABSCHNITT HAT AUSWIRKUNGEN AUF IHRE RECHTE UND WESENTLICHEN EINFLUSS DARAUF, WIE ANSPRüCHE, DIE SIE UND eCI GEGENEINANDER HABEN, BEGLICHEN WERDEN. Sie und eCI vereinbaren, dass alle Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugang zu den Zahlungsdiensten, die Handlungen von eCI oder den Vertretern von eCI beziehen oder daraus entstehen, gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu Rechtsstreitigkeiten zu behandeln sind.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Beilegung von Streitigkeiten 1. Jede Streitigkeit zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens ist durch Verhandlungen zwischen den streitenden Vertragsparteien beizulegen. 2. Kann die Streitigkeit nicht nach Absatz 1 beigelegt werden, so können die Ver- tragsparteien sie im gegenseitigen Einvernehmen einem Schiedsgericht, insbeson- dere dem Haager Schiedshof, vorlegen; die Vertragsparteien, welche die Streitigkeit dem Schiedsgericht vorlegen, sind an den Schiedsspruch gebunden.

  • Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fällig- keitstag eingezogen werden kann und der Versicherungs- nehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versiche- rungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüg- lich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforde- rung des Versicherers erfolgt. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Grün- den zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außer- halb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versiche- rungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflich- tet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.

  • Wirksamkeit Beitragserhöhungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden spätestens einen Monat vor Beginn der nächsten Versicherungsperiode mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung der KRAVAG mit sofortiger Wirkung - frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung - kündigen oder wahlweise die Umstellung des Vertrags auf Neugeschäftstarif und -bedingungen verlangen. Über das Kündigungs- und Wahlrecht wird in der Mitteilung zur Beitragserhöhung ebenfalls informiert.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und Krankenzusatzversicherung