Common use of Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen Clause in Contracts

Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «Empfänger nicht verfügungsberechtigt». Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.

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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «Empfänger nicht verfügungsberechtigt»verfügungs-berechtigt”. Andere Frachtbriefvermerke Fracht- briefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.

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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung Ände- rung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «Empfänger nicht verfügungsberechtigt»verfü- gungsberechtigt”. Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere insbe- sondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.

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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages Beförderungsvertrags sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «»Empfänger nicht verfügungsberechtigt»«. Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen Kunden- abkommen besonders vereinbart werden.

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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «Empfänger nicht verfügungsberechtigt». Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.

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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 7.1. Verfügungen des Absenders Kunden/Auftraggebers zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «Empfänger nicht verfügungsberechtigt». Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen besonders gesondert vereinbart werden.

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