Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Ände- rung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: “Empfänger nicht verfü- gungsberechtigt”. Andere Frachtbriefvermerke können insbe- sondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.
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Samples: Tarif
Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Ände- rung Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: “Empfänger nicht verfü- gungsberechtigtverfügungs-berechtigt”. Andere Frachtbriefvermerke Fracht- briefvermerke können insbe- sondere insbesondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.
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Samples: Eisenbahngütertarif
Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Ände- rung Änderung des Beförderungsvertrages Beförderungsvertrags sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: “»Empfänger nicht verfü- gungsberechtigt”verfügungsberechtigt«. Andere Frachtbriefvermerke können insbe- sondere insbesondere im Kundenabkommen Kunden- abkommen besonders vereinbart werden.
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Samples: Allgemeine Leistungsbedingungen
Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Ände- rung Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: “«Empfänger nicht verfü- gungsberechtigt”verfügungsberechtigt». Andere Frachtbriefvermerke können insbe- sondere insbesondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.
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Samples: Tarifvertrag
Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Ände- rung Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: “”Empfänger nicht verfü- gungsberechtigtverfügungsberechtigt”. Andere Frachtbriefvermerke können insbe- sondere insbesondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 7.1. Verfügungen des Absenders Kunden/Auftraggebers zur nachträglichen Ände- rung Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: “„Empfänger nicht verfü- gungsberechtigt”verfügungsberechtigt“. Andere Frachtbriefvermerke können insbe- sondere im Kundenabkommen besonders gesondert vereinbart werden.
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