Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «Empfänger nicht verfügungsberechtigt». Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.
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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «“Empfänger nicht verfügungsberechtigt»verfügungs-berechtigt”. Andere Frachtbriefvermerke Fracht- briefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.
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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung Ände- rung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «“Empfänger nicht verfügungsberechtigt»verfü- gungsberechtigt”. Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere insbe- sondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.
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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages Beförderungsvertrags sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «»Empfänger nicht verfügungsberechtigt»«. Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen Kunden- abkommen besonders vereinbart werden.
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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 Verfügungen des Absenders zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «”Empfänger nicht verfügungsberechtigt»”. Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen besonders vereinbart werden.
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Nachträgliche Verfügungen und Anweisungen. 10.1 7.1. Verfügungen des Absenders Kunden/Auftraggebers zur nachträglichen Änderung des Beförderungsvertrages sind nur zulässig, wenn er im Frachtbrief vermerkt hat: «„Empfänger nicht verfügungsberechtigt»“. Andere Frachtbriefvermerke können insbesondere im Kundenabkommen besonders gesondert vereinbart werden.
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