Nachunternehmerleistungen Musterklauseln

Nachunternehmerleistungen. Der Auftragnehmer ist auch bei Leistungserbringung durch Nachunternehmer alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und alleinverantwortlich für die angebotenen Leistungen. Das Recht, Einzelaufträge an Nachunternehmer zu vergeben, bleibt davon unberührt, bedarf jedoch auch während der Vertragslaufzeit der vorherigen Zustimmung durch den Auftraggeber. Nachunternehmer auf deren Ressourcen sich der Auftragnehmer bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beruft sind dem Auftraggeber, unter Angabe der Teile der Leistung die durch den Nachunternehmer erbracht werden sollen, zu benennen (siehe auch Vordruck 532/533). Des Weiteren ist mit dem Angebot eine von einer vertretungsberechtigten Person des Nachunternehmers unterschriebene Verpflichtungserklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die genannten Ressourcen zur Leistungserfüllung zur Verfügung stehen.
Nachunternehmerleistungen. 4.5.1 Wird für die Ausführung von geänderten oder zusätzlichen Leistungen der Einsatz von Nachunternehmer erforderlich, gilt auch hier hinsichtlich der Zustimmung des Auftraggebers § 4 Nr. 8 VOB/B. Soweit Teile der vorgenannten Leistungen von Nachunternehmern ausgeführt werden sollen, sind die Kosten bei den Einzelkosten der Teilleistungen mit zu berücksichtigen. Der in der Preisermittlung des beauftragten Angebotes zugrunde gelegte Zuschlagsatz für Nachunternehmer- leistungen (für die Findung, Beauftragung und vertragliche Abwicklung - einschl. evtl. Mängelansprüche) gilt auch für die Nachtragsvereinbarung.
Nachunternehmerleistungen. Der Vertragspartner darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von StWB seine vertraglichen Verpflichtungen weder ganz noch teilweise auf Nachunternehmer übertragen. Dies gilt auch für die Vergabe von Leistun- gen/Teilleistungen durch Nachunternehmer an ein weiteres Unternehmen. Mit der Angebotsabgabe sind bereits die Nachunternehmer bzw. die Leis- tungen zu benennen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen. Der Vertragspartner hat den Nachunternehmern hinsichtlich der übernom- menen Aufgaben alle Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung si- cherzustellen, die er gegenüber StWB übernommen hat. Der Vertrags- partner hat die Nachunternehmer im Nachunternehmervertrag darüber hin- aus zu verpflichten, StWB auf Verlangen die erforderlichen aktuellen Be- scheinigungen des Finanzamtes, des zuständigen Sozialversicherungsträ- gers und der Berufsgenossenschaft sowie ggf. erforderliche Arbeitserlaub- nisse vorzulegen. Verstößt der Vertragspartner gegen die vorgenannten Pflichten, hat StWB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.