Nachweis der Betongüte Musterklauseln

Nachweis der Betongüte. Für den zur Anwendung kommenden Beton gelten die Bestimmungen der DIN EN 206 und der DIN 1045 in der neuesten Fassung. Bei Einbau von Transportbeton hat der AN dem AG den Nachweis des Lieferwerkes über die Probenahme und das Ergebnis der Eigenüberwachungsprüfung vorzulegen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei jeder Lieferung von Transportbeton ein Lieferschein vorzulegen ist, der den Anforderungen der DIN EN 206 und der DIN 1045 in der neuesten Fassung zu entsprechen hat. Bei der ersten Lieferung auf eine Baustelle ist außerdem das Betonsortenverzeichnis vollständig oder auszugsweise dem Lieferschein beizufügen. Für die Herstellung von Baustellenbeton gilt: Bei Verarbeitung von mindestens 10 m³ Beton und für je weitere 30 m³ einer Güteklasse werden 3 Probewürfel vom AN hergestellt und in einer vom AG anerkannten Prüfstelle geprüft. Dabei ist es gleichgültig, ob der Beton für einen oder verschiedene Bauteile geliefert wird. Entstehende Kosten sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Für Betonmengen unter 10 m³ bleibt es dem AG vorbehalten, jederzeit stichprobenartig die Güte des Betons nachweisen zu lassen.