Common use of Naturheilverfahren Clause in Contracts

Naturheilverfahren. a) Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gültigen Fas- sung (GebüH) und darüber hinaus sonstige bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfah- ren (siehe Anhang) ergeben. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen des jeweils gültigen GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungs- verzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenzif- fern und Höchsterstattungsbeträgen zu 100 %. Die Leis- tungen der GKV werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung 80 % der erstat- tungsfähigen Kosten.

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Samples: www.concret.de, www.testsiegertarife.de

Naturheilverfahren. a) Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gültigen Fas- sung (GebüH) und darüber hinaus sonstige bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfah- ren (siehe Anhang) ergeben. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen des jeweils gültigen GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungs- verzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenzif- fern und Höchsterstattungsbeträgen zu 100 %. Die Leis- tungen der GKV werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung 80 50 % der erstat- tungsfähigen Kosten.

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Samples: www.concret.de, www.testsiegertarife.de

Naturheilverfahren. a) Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gültigen Fas- sung (GebüH) und darüber hinaus sonstige bewährte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfah- ren Naturheilverfahren (siehe Anhang) ergeben. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen Mindest- sätzen des jeweils gültigen GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungs- verzeichnis Naturheilverfahren Leistungsverzeichnis Naturheil- verfahren genannten Gebührenzif- fern Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen Höchster- stattungsbeträgen zu 100 %. Die Leis- tungen Leistungen der GKV werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung 80 50 % der erstat- tungsfähigen erstattungsfähi- gen Kosten.

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Samples: www.concret.de, www.testsiegertarife.de

Naturheilverfahren. a) Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gültigen Fas- sung Fassung (GebüH) und darüber hinaus sonstige bewährte be- währte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfah- ren Leis- tungsverzeichnis Naturheilverfahren (siehe Anhang) ergeben. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen des jeweils gültigen GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen der im Leistungs- verzeichnis Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenzif- fern ge- nannten Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen zu 100 %. Die Leis- tungen Leistungen der GKV werden vom erstattungsfähigen Betrag abgezogen. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung 80 50 % der erstat- tungsfähigen erstattungsfähigen Kosten.

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Naturheilverfahren. a) Naturheilverfahren umfassen sämtliche Verrichtungen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker in der von den Heilpraktikerverbänden der Bundesrepublik Deutschland herausgegebenen jeweils gültigen Fas- sung Fassung (GebüH) und darüber hinaus sonstige bewährte be- währte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit sie sich aus dem Leistungsverzeichnis Naturheilverfah- ren Leis- tungsverzeichnis Naturheilverfahren (siehe Anhang) ergeben. Erstattungsfähig sind die Kosten bis zu den Mindestsätzen des jeweils gültigen GebüH bzw. bis zu den Mindestsätzen Mindest- sätzen der im Leistungs- verzeichnis Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren genannten Gebührenzif- fern Gebührenziffern und Höchsterstattungsbeträgen zu 100 %. Die Leis- tungen Leistungen der GKV werden vom erstattungsfähigen erstat- tungsfähigen Betrag abgezogen. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, beträgt die tarifliche Leistung 80 % der erstat- tungsfähigen erstattungsfähigen Kosten.

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