Naturschutz und Landschaftspflege Musterklauseln

Naturschutz und Landschaftspflege. Landesarm § 4 (1) StStG 2020 § 14 Wissenschaft, Forschung, Lehre und Bildung § 15 Bundesförderprogram: «Zukunft Revier» § 16 Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes § 17 Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initativen des Bundes zur Förderung der Gebiete § 18 Erweiterung und Einrichtung von Programmen und Initiativen § 19 Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den Revieren § 20 Einrichtung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle zur Dezentralisierung von Bundesaufgaben § 21 Bundesfernstraßen § 22 Bundesschienenwege Bundesarm § 14–22 StStG 2020 Quelle: Strukturstärkungsgesetz (StStG 2020) genau welche Aufgaben hat, ist nicht ganz einfach zu überblicken, da der Prozess erst am Anfang steht. Zum Teil werden erst Strukturen geschaffen, die in den kom- menden 20 Jahren funktionieren müssen. Die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland Das Netzwerk der in der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland (EMMD) zusammengeschlosse- nen Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft erstreckt sich über die Länder Sachsen, Sachsen-An- halt und Thüringen.26 Der Zusammenschluss ist als regionale Kooperationsplattform zwischen den Mit- gliedsakteuren zu verstehen. Die Metropolregion Mitteldeutschland Management GmbH ist für die Durchführung von Projekten zuständig und bildet ei- ne sogenannte Public-private-Partnership (PPP). Ihr Ziel ist die stärkere wirtschaftliche und wissenschaftli- che Vernetzung in der Region. Damit sollen Innovation und Wertschöpfung in der Region gesteigert werden. Finanziert werden die Aktivitäten durch Mitgliedsbei- träge bzw. durch Fördergelder von Bund und Ländern. Es handelt sich vor allem um die Programme «Unter- nehmen Revier» bzw. Bundes- und Landesmittel der «Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsinfrastruktur» (GRW-Förderrichtlinie). Der personalstärkste Zweig der Metropolregion und zugleich ihr inhaltlicher Schwerpunkt ist die Innova- tionsregion Mitteldeutschland (IMD). Dort sind die inhaltlichen Aktivitäten zum Strukturwandel gebün- delt. Die Innovationsregion fördert bereits über das Programm «Unternehmen Revier» des Bundeswirt- schaftsministeriums (BMWi) Strukturwandelprojekte. Sie entstand 2016 auf Initiative des Landrats des Bur- genlandkreises und wurde 2018 durch eine Zweckver- einbarung der beteiligten neun Gebietskörperschaften in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt27 institutio- nalisiert. Die IMD leitet einen Sondierungsprozess, um eine länderübergr...
Naturschutz und Landschaftspflege. Bewirtschaftungsbedingungen zur Extensivgrünlandnutzung Erarbeitet mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Allgemeine Bedingungen: Maßnahmen zur Herrichtung bisheriger Ackerflächen und Intensivgrünlandflächen Soweit keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, gelten neben den o.a. allgemei- nen Bedingungen folgende der Aushagerung der Flächen dienende Maßnahmen: Maßnahmen zur Herrichtung von bisherigen Ackerflächen: Maßnahmen zur Herrichtung von bisherigen Intensivgrünlandstandorten
Naturschutz und Landschaftspflege. Ergänzung zu 14. Naturschutz und Landschaftspflege, Stand: 23.06.2015
Naturschutz und Landschaftspflege. Gemäß § 2a BauGB ist dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Umweltbericht nach Anlage 2 zum BauGB beizulegen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt sind. In § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist bestimmt, dass für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen ist, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltwirkungen unter Berücksichtigung der Anlage zum BauGB ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 und 3 BauGB legt die Gemeinde dazu für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung kann sich dabei auf das beziehen, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach dem Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes in angemessener Weise verlangt werden kann. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Naturschutz und Landschaftspflege. Zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und in einem Umweltbericht gemäß Anlage 1 zum BauGB dargestellt (Teil 2 der Begründung). Dazu wurden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschrieben, die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet. Weiterhin wurden bauzeitliche Vermeidungsmaßnahmen beschrieben. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.