Common use of Naturstein Clause in Contracts

Naturstein. Natursteine sind ein Naturprodukt. Abweichungen im Farbbild, Zeichnung, Struktur oder in der Oberfläche (Korn, Adern, Trübungen, Einsprengungen, Poren und Quarzadern) können auftraten und stellen keine Wertminderung des Materials dar und sind kein Grund zur Beanstandung. Naturstein-Handmuster zeigen nur ganz allgemein Farben und Struktur der Steine und definieren nur einen geringen Auszug aus dem gesamten Spektrum des Natursteins. Daher kann keine Gewähr, für die Lieferungen in Farbe und Struktur in Übereinstimmung mit den vorgelegten Mustern, übernommen werden. Sachgemäße Kittungen und Ausspachtelungen sind zulässig, ebenso bilden Verdoppelungen, Verklammerungen und Vierungen bei vielen Natursteinen einen wesentlichen und erforderlichen Bestandteil waagrechter Bearbeitung und berechtigen, soweit sie nach DIN-Bestimmungen zulässig sind, nicht zu Beanstandungen. Eine stärkere Bruchempfindlichkeit an diesen Stellen ist nicht gegeben. Maßanfertigungen können gegen Aufpreis geändert, jedoch nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden. Nicht jeder Naturstein ist für die ihm zugedachte Verwendung geeignet z.B. ist Jura-Kalkstein nicht frostsicher und nicht tausalzbeständig.

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