Common use of Nebenpflichten des Kunden Clause in Contracts

Nebenpflichten des Kunden. 3.1 Der Kunde hat die Pflicht, alle für die Abholung und die Aufnahme von Baustoffen erforderli- chen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, dass das für den Aus- hub und den Transport von Baustoffen einge- setzte Fahrzeug den Aushubort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ohne Allradantrieb (bis 40 t) unbehindert befahrbaren Anfuhrweg vo- raus. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell für die Anfahrt erforderliche Ausnahme- und Son- dergenehmigungen auf seine Kosten zu be- schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, eine be- vollmächtigte Person zur Einweisung in die Aushubstelle, zur Entgegennahme und zur Unterzeichnung der Abholpapiere bereitzu- stellen. 3.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Standort des Aushubs so abgesichert ist, dass Dritte nicht geschädigt werden können. Der Kunde hält den Lieferant von Inanspruchnah- men Dritter frei. Für Beseitigungen der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmut- zungen, insbesondere von Straßen, Bürger- steigen, Gebäudeteilen und Kanalisationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 3.3 Für den Fall, dass der Kunde eine der Pflich- ten nach Ziff. D 3.1 und D 3.2 verletzt, ist der Lieferant dazu berechtigt, nach eigenem Er- messen zu Lasten und auf Gefahr des Kunden zu handeln, ohne dass dieser Schadenser- satzansprüche geltend machen kann. Insbe- sondere ist der Lieferant berechtigt, eine ver- einbarte Menge nicht abzuholen, diese nicht zu recyceln sowie Fracht und/oder Wartezei- ten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 3.4 Kann die vom Lieferant geschuldete Leistung infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so wird der Ausfall der Entsorgung und des Recycelns nach den in der Preisliste des Lieferwerkes aufgeführten Preisen dem Kunden in Rechnung gestellt.

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Nebenpflichten des Kunden. 3.1 Der Kunde hat die Pflicht, alle für die Abholung und die Aufnahme von Baustoffen erforderli- chen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, dass das für den Aus- hub und den Transport von Baustoffen einge- setzte Fahrzeug den Aushubort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen ohne Allradantrieb (bis 40 t) unbehindert befahrbaren Anfuhrweg vo- raus. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell für die Anfahrt erforderliche Ausnahme- und Son- dergenehmigungen auf seine Kosten zu be- schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, eine be- vollmächtigte Person zur Einweisung in die Aushubstelle, zur Entgegennahme und zur Unterzeichnung der Abholpapiere bereitzu- stellen. 3.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Standort des Aushubs so abgesichert ist, dass Dritte nicht geschädigt werden können. Der Kunde hält den Lieferant Lieferanten von Inanspruchnah- men Inanspruch- nahmen Dritter frei. Für Beseitigungen der durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmut- zungenVer- schmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürger- steigenBürgersteigen, Gebäudeteilen und KanalisationenKanalisati- onen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlichverantwort- lich. 3.3 Für den Fall, dass der Kunde eine der Pflich- ten nach Ziff. D 3.1 und D 3.2 verletzt, ist der Lieferant dazu berechtigt, nach eigenem Er- messen zu Lasten und auf Gefahr des Kunden zu handeln, ohne dass dieser Schadenser- satzansprüche geltend machen kann. Insbe- sondere ist der Lieferant berechtigt, eine ver- einbarte Menge nicht abzuholen, diese nicht zu recyceln sowie Fracht und/oder Wartezei- ten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 3.4 Kann die vom Lieferant Lieferanten geschuldete Leistung Leis- tung infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so wird der Ausfall der Entsorgung und des Recycelns nach den in der Preisliste des Lieferwerkes aufgeführten Preisen dem Kunden in Rechnung gestellt.

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Nebenpflichten des Kunden. 3.1 6.1 Der Kunde hat die Pflicht, alle für die Abholung Inbetrieb- nahme und die Aufnahme von Baustoffen erforderli- chen den Gebrauch der Betonförderge- räte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere hat er rechtzeitig auf eigene Kosten für etwa erforderliche behördliche Ge- nehmigungen für die Inbetriebnahme der Miet- sache am Aufstellungsort, z.B. für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, zu sorgen. 6.2 Der Kunde ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tra- gen, dass das für den Aus- hub und Transport der Betonför- dergeräte eingesetzte Fahrzeug (40 t ohne Allradantrieb) den Transport von Baustoffen einge- setzte Fahrzeug den Aushubort Aufstellungsort ohne jegliche jegli- che Gefahr erreichen und wieder verlassen kann. Dies setzt einen ausreichend befestigtenbefestig- ten, mit schweren Lastwagen ohne Allradantrieb (bis 40 t) unbehindert befahrbaren be- fahrbaren Anfuhrweg vo- rausvoraus. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell für die Anfahrt erforderliche erforder- liche Ausnahme- und Son- dergenehmigungen Sondergenehmigungen auf seine Kosten zu be- schaffenbeschaffen. Der Kunde hat ohne besondere Aufforderung alle erfor- derlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnah- men zu treffen, insbesondere dafür zu sorgen, dass eventuelle stromführende Leitungen im erweiterten Arbeitsbereich (Pumpe) stromlos geschaltet sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs stand- halten. 6.3 Der Kunde hat dem Lieferanten kostenlos ei- nen Wasseranschluss am Aufstellungsort be- reitzustellen, der eine Wasserentnahme in ei- nem für Betrieb und Reinigung von Pumpen und Rohrleitungen erforderlichen Umfang er- möglicht. Zudem hat er kostenlos das erfor- derliche Personal bereitzustellen, das für den nach Anleitung durch den Beauftragten des Lieferanten durchzuführenden Auf- und Ab- bau des Betonfördergerätes, insbesondere der Rohr- und Schlauchleitungen, ausreicht. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, eine be- vollmächtigte Person zur Einweisung in die Aushubstelle, zur Entgegennahme ausrei- chendem Umfang kostenlos Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und zur Unterzeichnung einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeu- gen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Abholpapiere bereitzu- stellenBaustelle bereitzustellen. 3.2 6.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Standort des Aushubs Betonfördergerätes sowie die Einbaufläche so abgesichert istsind, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder Ähnliches geschädigt werden können. Der Kunde hält den Lieferant Lieferanten von Inanspruchnah- men Inanspruch- nahmen Dritter frei. . 6.5 Für Beseitigungen die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf Arbeitsab- lauf verursachten Verschmut- zungenVerschmutzungen, insbesondere insbe- sondere von Straßen, Bürger- steigenBürgersteigen, Gebäudeteilen Gebäu- deteilen und Kanalisationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 3.3 Für den Fall6.6 Der Kunde hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sa- che geeignet ist. Beim Einsatz von Sanier- schläuchen ist ausschließlich Beton mit einer maximalen Körnung von 0 bis 16 mm und ei- nem erhöhten Zementgehalt zu verwenden. Schlauch- und Rohrleitungen dürfen nur lie- gend und nicht am Ausleger oder Kran hän- gend verwendet werden. 6.7 Ergeben sich beim Pumpen Schwierigkeiten, trägt der Kunde eine die Beweislast, dass der Pflich- ten nach ZiffBe- ton pumpfähig war und die Voraussetzungen der vorstehenden Ziffern eingehalten sind. D 3.1 Kann der Beweis nicht erbracht werden, so hat er dem Lieferanten Ersatz für hierdurch ent- stehende Verzögerungen und D 3.2 verletzt, ist der Lieferant dazu berechtigt, nach eigenem Er- messen Schäden zu Lasten und auf Gefahr des Kunden zu handeln, ohne dass dieser Schadenser- satzansprüche geltend machen kannleisten. Insbe- sondere ist der Lieferant berechtigt, eine ver- einbarte Menge nicht abzuholen, diese nicht zu recyceln sowie Fracht Der Kunde haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder Wartezei- ten dem Kunden in Rechnung zu stellenunvollständiger Angaben bei Abruf. 3.4 6.8 Kann die vom Lieferant Lieferanten geschuldete Leistung Leis- tung infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so wird der Ausfall der Entsorgung und des Recycelns bestellten Betonpumpe nach den in der Preisliste des Lieferwerkes aufgeführten Preisen dem Kunden in Rechnung Rech- nung gestellt.

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Nebenpflichten des Kunden. 3.1 6.1 Der Kunde hat die Pflicht, alle für die Abholung Inbetrieb- nahme und die Aufnahme von Baustoffen erforderli- chen den Gebrauch der Betonförderge- räte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere hat er rechtzeitig auf eigene Kosten für etwa erforderliche behördliche Ge- nehmigungen für die Inbetriebnahme der Miet- sache am Aufstellungsort, z.B. für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen, zu sorgen. 6.2 Der Kunde ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tra- gen, dass das für den Aus- hub und Transport der Betonför- dergeräte eingesetzte Fahrzeug (40 t ohne Allradantrieb) den Transport von Baustoffen einge- setzte Fahrzeug den Aushubort Aufstellungsort ohne jegliche jegli- che Gefahr erreichen und wieder verlassen kann. Dies setzt einen ausreichend befestigtenbefestig- ten, mit schweren Lastwagen ohne Allradantrieb (bis 40 t) unbehindert befahrbaren be- fahrbaren Anfuhrweg vo- rausvoraus. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell für die Anfahrt erforderliche erforder- liche Ausnahme- und Son- dergenehmigungen Sondergenehmigungen auf seine Kosten zu be- schaffenbeschaffen. Der Kunde hat ohne besondere Aufforderung alle erfor- derlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnah- men zu treffen, insbesondere dafür zu sorgen, dass eventuelle stromführende Leitungen im erweiterten Arbeitsbereich (Pumpe) stromlos geschaltet sind. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorgangs stand- halten. 6.3 Der Kunde hat dem Lieferanten kostenlos ei- nen Wasseranschluss am Aufstellungsort be- reitzustellen, der eine Wasserentnahme in ei- nem für Betrieb und Reinigung von Pumpen und Rohrleitungen erforderlichen Umfang er- möglicht. Zudem hat er kostenlos das erfor- derliche Personal bereitzustellen, das für den nach Anleitung durch den Beauftragten des Lieferanten durchzuführenden Auf- und Ab- bau des Betonfördergerätes, insbesondere der Rohr- und Schlauchleitungen, ausreicht. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, eine be- vollmächtigte Person zur Einweisung in die Aushubstelle, zur Entgegennahme ausrei- chendem Umfang kostenlos Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen und zur Unterzeichnung einen Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeu- gen sowie zum Ablegen von Betonresten auf oder an der Abholpapiere bereitzu- stellenBaustelle bereitzustellen. 3.2 6.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Standort des Aushubs Betonfördergerätes sowie die Einbaufläche so abgesichert istsind, dass Dritte nicht durch Betonspritzer, Eisbildung oder Ähnliches geschädigt werden können. Der Kunde hält den Lieferant von Inanspruchnah- men Dritter frei. . 6.5 Für Beseitigungen die Beseitigung der durch den Arbeitsablauf Arbeitsab- lauf verursachten Verschmut- zungenVerschmutzungen, insbesondere insbe- sondere von Straßen, Bürger- steigenBürgersteigen, Gebäudeteilen Gebäu- deteilen und Kanalisationen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 3.3 Für den Fall6.6 Der Kunde hat dafür einzustehen, dass der Beton zur Förderung mit der vermieteten Sa- che geeignet ist. Beim Einsatz von Sanier- schläuchen ist ausschließlich Beton mit einer maximalen Körnung von 0 bis 16 mm und ei- nem erhöhten Zementgehalt zu verwenden. Schlauch- und Rohrleitungen dürfen nur lie- gend und nicht am Ausleger oder Kran hän- gend verwendet werden. 6.7 Ergeben sich beim Pumpen Schwierigkeiten, trägt der Kunde eine die Beweislast, dass der Pflich- ten nach ZiffBe- ton pumpfähig war und die Voraussetzungen der vorstehenden Ziffern eingehalten sind. D 3.1 Kann der Beweis nicht erbracht werden, so hat er dem Lieferant Ersatz für hierdurch entste- hende Verzögerungen und D 3.2 verletzt, ist der Lieferant dazu berechtigt, nach eigenem Er- messen Schäden zu Lasten und auf Gefahr des Kunden zu handeln, ohne dass dieser Schadenser- satzansprüche geltend machen kannleis- ten. Insbe- sondere ist der Lieferant berechtigt, eine ver- einbarte Menge nicht abzuholen, diese nicht zu recyceln sowie Fracht Der Kunde haftet auch für die Folgen un- richtiger und/oder Wartezei- ten dem Kunden in Rechnung zu stellenunvollständiger Angaben bei Abruf. 3.4 6.8 Kann die vom Lieferant geschuldete Leistung infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so wird der Ausfall der Entsorgung und des Recycelns bestellten Betonpumpe nach den in der Preisliste des Lieferwerkes aufgeführten Preisen dem Kunden in Rechnung Rech- nung gestellt.

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