Nephrologie Musterklauseln

Nephrologie. Die Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung Nephrologie und Besitz eines nephrologischen Versorgungsauftrags nach Anlage 9.1 BMÄ
Nephrologie. Vergü- tungspo- sition Versorgungs- und Leistungsinhalte Anlage 12 wird inhaltlich evidenzbasiert begründet in Anlage 17 FAV und gespiegelt in Anlage 17 HZV. Ziel der hier dargestellten Versorgungsinhalte ist die evidenzbasierte und damit bestmögliche Patientenversorgung innova- tiv auf Überschriftenebene zu beschreiben. Praxisbezogene- (BSNR) Vergü- tungsregeln Betrag Grundlagen einer evidenzbasierten biopsychosozialen Versorgung • die Nutzung qualitativ hochwertiger wissenschaftlicher Literatur (beste externe Evidenz) • den Abgleich der Evidenz durch den Arzt mit seiner beruflichen Erfahrung (Expertise) und seinem Wissen über den Patienten (interne Evidenz) • die expliziten Anforderungen an den Patienten, dessen Vorstellungen, Werte und Wünsche (in- terne Evidenz) in den Entscheidungsprozess mit einzubringen Hinweise: xxx.xxxx.xxx; xxx.xxx-xxxxxxxx.xx; xxx.xxxx.xx; aktuellsten Fachliteratur Soweit in dieser Anlage 12 Verlinkungen auf Websites erfolgen, dienen deren Inhalte der Informationsbeschaffung zu den Versorgungs- und Leistungsinhalten nach diesem Vertrag. Gemeinsame bzw. partizipative Therapieentscheidungen erfordern • Selbstbestimmung (Autonomie), d.h. der Patient ist immer nach seinem jetzigen Willen zu fragen • Schadensvermeidung (Nonmalefizienz) bzw. primum nihil nocere, d.h. schadet die Behandlung mehr als sie möglicherweise nutzt bzw. ist der Schaden höher als der realistisch erreichbare Nut- zen (vgl. BGB § 1901b). Das Beenden oder Unterlassen einer Maßnahme bzw. auch ein Thera- piezielwechsel sind als solche zu benennen und zu dokumentieren. • Fürsorge (Benefizienz), d.h. ist das angestrebte Therapieziel zum Wohl des Patienten realistisch erreichbar (Nutzen) und sind bei der Abwägung von Nutzen und Schaden die Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen des Patienten mit einbezogen worden. Hierbei sind Nutzen und Wirksamkeit nicht zu verwechseln: Nutzen bezeichnet das Erreichen der erwünschten Therapieziele wie die Lebensverlängerung oder die Verbesserung der Lebensqualität (gemessen an diesen Endpunk- ten), während die Wirksamkeit einer Therapie sich z.B. auf den Einfluss bestimmter Messwerte usw. bezieht. • Gleichheit und Gerechtigkeit, d.h. stehen wahrscheinlicher Nutzen, Schaden sowie notwendige Ressourcen einer Intervention in angemessenem Verhältnis zu den im Gesundheitssystem zur Verfügung stehenden Mitteln und werden ähnliche Patienten gleich behandelt, letzteres vor allem dann, wenn der Nutzen einer Behandlung zu klären ist. Grundlagen z...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.