Netzabschlusspunkt und Endgeräte. QUALITÄT UND SERVICEMANAGEMENT
Netzabschlusspunkt und Endgeräte. Die FWAG erbringt die vertragsgegenständliche Leistung jeweils am Netzabschlusspunkt. Der physikalische Netzabschlusspunkt ist die von der FWAG zur Verfügung gestellte aktive Netzwerkkomponente (i.d.R. ein Layer 3 Netzwerkgerät) welche in einem Netzwerkverteiler der FWAG untergebracht wird. Die Herstellung der Verkabelung in den Räumlichkeiten des Kunden obliegt dem Kunden selbst. Der Netzabschlusspunkt inklusive allenfalls notwendigen Einschubkarten bzw. Modifikationen wird von der FWAG zur Verfügung gestellt. Die durch die FWAG gelieferten Endgeräte bzw. der Netzabschlusspunkt verbleiben im Eigentum der FWAG. Softwareupdates oder -upgrades dieser Geräte dürfen nur durch Techniker der FWAG durchgeführt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses müssen alle Endgeräte umgehend an die FWAG retourniert werden. Die FWAG behält sich das Recht vor, Endgeräte, deren optischer und technischer Zustand nicht der gewöhnlichen Abnutzung in Büroumgebung entspricht, zum jeweiligen Zeitwert in Rechnung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, Endgeräte eigener Xxxx mit dem Netzabschlusspunkt zu verbinden. Für sämtliche, nicht durch FWAG bereitgestellte Endgeräte, übernimmt FWAG keine Haftung, Gewährleistung und keinen Support. Diese Endgeräte selbst sowie Betrieb, Konfiguration und Wartung derselben obliegen ausschließlich dem Kunden.
Netzabschlusspunkt und Endgeräte. Die FWAG erbringt die vertragsgegenständliche Leistung jeweils am Netzabschlusspunkt. Der physikalische Netzabschlusspunkt ist die von der FWAG zur Verfügung gestellte aktive Netzwerkkomponente (in der Regel ein Layer 3 Netzwerkgerät) welche in einem Netzwerkverteiler der FWAG untergebracht wird. Die Herstellung der Verkabelung in den Räumlichkeiten des Kunden obliegt dem Kunden selbst. Der Netzabschlusspunkt inklusive allenfalls notwendigen Einschubkarten bzw. Modifikationen wird von der FWAG zur Verfügung gestellt. Die durch die FWAG gelieferten Endgeräte bzw. der Netzabschlusspunkt verbleiben im Eigentum der FWAG. Softwareupdates oder -upgrades dieser Geräte dürfen nur durch Techniker der FWAG durchgeführt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses müssen alle Endgeräte umgehend an die FWAG retourniert werden. Die FWAG behält sich das Recht vor, Endgeräte, deren optischer und technischer Zustand nicht der gewöhnlichen Abnutzung in Büroumgebung entspricht, zum jeweiligen Zeitwert in Rechnung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, Endgeräte eigener Xxxx mit dem Netzabschlusspunkt zu verbinden. Für sämtliche, nicht durch FWAG bereitgestellte Endgeräte, übernimmt FWAG keine Haftung, Gewährleistung und keinen Support. Diese Endgeräte selbst sowie Betrieb, Konfiguration und Wartung derselben obliegen ausschließlich dem Kunden.
Netzabschlusspunkt und Endgeräte. TMA erbringt die vertragsgegenständliche Leistung jeweils am Netzabschlusspunkt. Der physikalische Netzabschlusspunkt ist der von TMA zur Verfügung gestellte Router. Der Router inklusive allenfalls notwendigen Einschubkarten (WAN Interface Card) und die dazugehörige Verkabelung werden von TMA zur Verfügung gestellt. Die von TMA gelieferten Endgeräte verbleiben im Eigentum von TMA. Softwareupdates oder -upgrades dieser Geräte dürfen nur von TMA durchgeführt werden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses müssen alle Endgeräte umgehend an TMA retourniert werden. TMA behält sich vor, Endgeräte, deren optischer und technischer Zustand nicht der gewöhnlichen Abnutzung in Büroumgebung entspricht, zum jeweiligen Zeitwert in Rechnung zu stellen. Es besteht die Möglichkeit, Endgeräte eigener Xxxx mit dem Router von TMA zu verbinden. Für alle anderen Geräte (z.B. Rechner, Kabel, Wireless- Empfänger, Ethernetkarte, etc.) muss der Kunde selbst Sorge tragen. Für diese, nicht von TMA gelieferten Endgeräte, übernimmt TMA keine Haftung, Gewährleistung und keinen Support. Diese Endgeräte selbst sowie Betrieb, Konfiguration und Wartung derselben obliegen ausschließlich dem Kunden.