Common use of Netzkooperation (Netznutzung) Clause in Contracts

Netzkooperation (Netznutzung). 2.1 Der Partner ist zudem verpflichtet, an APG die nach der jeweils geltenden, behördlich festgesetzten Systemnutzungsentgelte-Verordnung für die Nutzung des Netzes der APG durch Entnehmer festgelegten Entgelte sowie allfällige durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Zuschläge, insbesondere Förderbeiträge und Zählpunktpauschalen, sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, in der jeweils geltenden Fassung zu bezahlen. Davon unbeschadet bleibt die rechtlich zulässige Möglichkeit der Verrechnung der in diesen ANB und/oder in den auf deren Basis abgeschlossenen Verträgen niedergelegten – nicht behördlich geregelten – Preisansätze und Entgelte. 2.2 Sollte für einen Zeitraum keine Preisregelung bestehen, obwohl dies durch Gesetze, Verordnungen und/oder andere behördliche Verfügungen vorgesehen wäre oder eine bestehende Preisregelung aufgehoben bzw. für gesetz- und/oder verfassungswidrig erkannt werden, findet auf die betroffene Rechtsbeziehung bis zum Zeitpunkt der Neuregelung das auf der Homepage der APG (xxx.xxx.xx) veröffentlichte Preisblatt idgF Anwendung. Unbeschadet davon bleiben die Partner verpflichtet, APG die Entgelte nach einschlägigen einzelvertraglichen Regelungen zu bezahlen. Sollte im Preisblatt kein Preis für eine bestimmte Leistung/Aufgabe festgelegt sein oder Preise aus welchem Grund auch immer nicht anwendbar sein, schulden die Partner hierfür jedenfalls ein angemessenes Entgelt. 2.3 Die Ermittlung der Mengen und Leistungen zur Verrechnung der Systemnutzungsentgelte und sonstiger zulässiger Entgelte für die Netznutzung erfolgt nach einem mit dem jeweiligen Partner im Netzkooperationsvertrag zu vereinbarenden Verfahren (Messkonzept). Solange für die laufende Verrechnungsperiode keine endgültigen Mess- und Zähldaten vorliegen, werden die Mess- und Zähldaten von APG möglichst unter Heranziehung von Daten vergangener Verrechnungsperioden geschätzt. Sobald die endgültigen Mess- und Zähldaten vorliegen, erfolgt eine Aufrollung nach tatsächlichen Mess- und Zähldaten.

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Samples: Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb), Allgemeine Netzbedingungen (Anb)