Neuanschluss und Änderung des vertraglich vereinbarten Anschlusses Musterklauseln

Neuanschluss und Änderung des vertraglich vereinbarten Anschlusses. Für das Netzbereitstellungsentgelt sind jene Preise anzuwenden, die für jene Netzebene gelten, in der sich der Netzanschlusspunkt befindet. Für Anlagen mit unterbrechbarer Netznutzung kann eine gesonderte Regelung getroffen werden. Die Netzebenen sind wie folgt festgelegt: Netzebene 3: Hochspannung (110 kV), Netz Netzebene 4: Umspannung von Hoch- zu Mittelspannung (110/20kV oder 110/30 kV), 20/30 kV im Umspannwerk Netzebene 5: Mittelspannung (20kV), Netz Netzebene 6: Umspannung von Mittel- zu Niederspannung (20/< 1 kV), < 1 kV in der Transformatorstation Netzebene 7: Niederspannung (unter 1 kV), Netz Die Höhe des zutreffenden Netzbereitstellungs- entgelts ist beiliegendem Preisblatt zu entnehmen. Die Basis für die Verrechnung des zutreffenden Preisansatzes bildet: - bei Neuanlagen mit Leistungsmessung entsprechend dem vereinbarten Ausmaß der Netznutzung - bei Leistungsmessung die Erhöhung vom bisher vereinbarten Ausmaß der Netznutzung auf den arithmetischen Mittelwert der höchsten einviertelstündlichen monatlichen Durchschnittsbelastungen des betrachteten Abrechnungsjahres in kW. Dieser erhöhte Wert gilt mit der Bezahlung als das neu vereinbarte Ausmaß der Netznutzung. Der Netzbetreiber verrechnet hierbei • für Zuordnung in Ebene 7 mindestens 1 kW und • für Zuordnung in Ebene 6 mindestens 100 kW • für Zuordnung in Ebene 5 mindestens 400 kW • für Zuordnung in Ebene 4 mindestens 5.000 kW wobei sichergestellt sein muss, dass die Anschlussanlage die jeweilige Mindestleistung übertragen kann. Für Erzeuger, die an der gleichen Anlage auch Verbraucher sind und deren Netzanschlusspunkt aufgrund der Leistung der Erzeugungsanlage festgelegt wurde, kommen die Mindestleistungen für Verbraucher nicht zur Verrechnung. - bei bestellter Leistung auf Basis der Absicherung: <= 36 A 4 kW Bei Absicherung > 36 A gilt jedenfalls die Leistungsmessung. - bei plombierter Absicherung gem. Punkt 2.2 der rechnerisch ermittelte Maximalwert der Leistungsübertragung, mindestens jedoch 1 kW.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.