Neubemessung der Invalidität. 9.4.1 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. 9.4.2 Das in Ziffer 9.4.1 genannte Recht gilt bis zu drei Jahre, für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Unfall. 9.4.3 Das in Ziffer 9.4.1 genannte Recht muss ▪ von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, ▪ von Ihnen vor Ablauf der Frist nach 9.4.2 ausgeübt werden. 9.4.4 Um Ihr Recht auf Neubemessung der Invalidität gemäß Ziffer 9.4.1 fristgemäß gemäß Ziffer 9.4.2 und 9.4.3 durchführen zu können, müssen Sie uns die Möglichkeit geben, einen Arzt rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit der Untersuchung der versicherten Person zu beauftragen. Ihre Erklärung, das Recht ausüben zu wollen, sollte uns daher möglichst drei Monate nach unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, muss uns aber spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist nach Ziffer 9.4.2 vorliegen.
Appears in 2 contracts
Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17
Neubemessung der Invalidität. 9.4.1 9.3.1 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen.
9.4.2 9.3.2 Das in Ziffer 9.4.1 8.4.1 genannte Recht gilt bis zu drei Jahre, für Kinder bis zur Vollendung des 1814. Lebensjahres jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Unfall.
9.4.3 9.3.3 Das in Ziffer 9.4.1 8.4.1 genannte Recht muss ▪ - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.18.1, ▪ - von Ihnen vor Ablauf der Frist nach 9.4.2 ausgeübt werden.
9.4.4 9.3.4 Um Ihr Recht auf Neubemessung der Invalidität gemäß Ziffer 9.4.1 8.4.1 fristgemäß gemäß Ziffer 9.4.2 8.4.2 und 9.4.3 durchführen 8.4.3 durch- führen zu können, müssen Sie uns die Möglichkeit geben, einen Arzt rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit der Untersuchung Untersu- chung der versicherten Person zu beauftragen. Ihre ErklärungErklä- rung, das Recht ausüben zu wollen, sollte uns daher möglichst mög- lichst drei Monate nach unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.18.1, muss uns aber spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist nach Ziffer 9.4.2 8.4.2 vorliegen.
Appears in 1 contract