Neuzeichnung und Gratisaktien Musterklauseln

Neuzeichnung und Gratisaktien. Wenn die Bank durch Veröffentlichung im dänischen Staatsanzeiger (Statstidende) oder in überregionalen Tageszeitungen von Einladungen zur Neuzeichnung von Aktien/Anleihen, z. B. Wandelanleihen mit Bezugsrecht für die bestehenden Aktionäre/Anleiheinhaber, Kenntnis erlangt oder sie in der gleichen Art und Weise von der Ausgabe von Gratisaktien Kenntnis erlangt, informiert die Bank Sie darüber sowie darüber, wann die neuen Akti- en/Anleihen zur Verfügung stehen. Die Bank benachrichtigt Sie nur, wenn die veröffentlichten Fristen dies ermöglichen. Die Benachrichtigung dient nur zur Information und stellt keine Empfehlung durch die Bank dar. Wurden die Wertpapiere nach der Veröffentlichung zur Verwahrung eingereicht, können Sie nicht damit rechnen, dass die Bank Sie davon benachrichtigt. Im Benachrichtigungsschreiben können Sie die Frist dafür sehen, wann wir spätestens die Anweisung von Ihnen erhalten müssen in Bezug darauf, ob Sie: - Aktien/Anleihen neu zeichnen oder Gratisaktien beziehen möchten - Bezugsrechte auf Aktien oder Bezugsrechte auf Gratis- aktien verkaufen möchten - weitere/überschüssige Bezugsrechte auf Aktien oder Bezugsrechte auf Gratisaktien kaufen oder verkaufen möchten. Wenn Ihre Anweisungen vor Ablauf der angegebenen Frist nicht bei der Bank eingegangen sind oder Sie der Bank die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung gestellt haben: - Ist die Bank berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Bezugs- rechte zu verkaufen. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist werden nicht ausgeübte Bezugsrechte, die bei einer dänischen Wertpapierzentrale registriert sind, automa- tisch gelöscht, ohne dass Sie davon benachrichtigt werden. - Bezieht die Bank die größtmögliche Anzahl Gratisaktien und verkauft eventuell überschüssige Bezugsrechte auf Gratisaktien auf Ihre Rechnung. Wenn die Zeitfrist im dänischen Gesetz über Aktienge- sellschaften (Lov om aktieselskaber) eingehalten ist, können nicht ausgeübte Bezugsrechte auf Gratisaktien, die bei einer dänischen Wertpapierzentrale registriert sind, gelöscht werden, ohne dass Sie davon benachrich- tigt werden. Die Bank übernimmt keine Haftung dafür, dass ein eventu- eller Verkauf durchgeführt werden kann. Wenn der Wert der Bezugsrechte die Verkaufskosten unterschreitet, kann die Bank es unterlassen, die Bezugsrechte zu verkaufen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.