Common use of NFFE Clause in Contracts

NFFE. Ein «NFFE» (Non-Financial Foreign Entity) bedeutet ein nichta- merikanisches Unternehmen, das kein ausländisches Finanzinstitut nach der Definition in den anwendbaren Ausführungsbestimmungen des US-Finanz- ministeriums ist oder bei dem es sich um ein Unternehmen gemäss der Be- schreibung in Unterabsatz B (4) (j) dieses Abschnitts handelt, und schliesst auch ein nichtamerikanisches Unternehmen ein, das nach schweizerischem Recht oder nach dem Recht einer anderen Partner-Jurisdiktion errichtet wor- den ist und kein Finanzinstitut ist.

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Samples: Abkommen, Abkommen, Abkommen

NFFE. Ein «NFFE» (Non-Financial Foreign Entity) bedeutet ein nichta- merikanisches nichtame- rikanisches Unternehmen, das kein ausländisches Finanzinstitut nach der Definition in den anwendbaren Ausführungsbestimmungen des US-Finanz- ministeriums ist oder bei dem es sich um ein Unternehmen gemäss der Be- schreibung in Unterabsatz B (4) (j) dieses Abschnitts handelt, und schliesst auch ein nichtamerikanisches Unternehmen ein, das nach schweizerischem Recht oder nach dem Recht einer anderen Partner-Jurisdiktion errichtet wor- den worden ist und kein Finanzinstitut ist.

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Samples: Abkommen, Abkommen, Abkommen Über Die Zusammenarbeit Für Eine Erleichterte Umsetzung Von Fatca

NFFE. Ein «NFFE» (Non-Financial Foreign Entity) bedeutet ein nichta- merikanisches Unternehmen, das kein ausländisches Finanzinstitut nach der Definition in den anwendbaren Ausführungsbestimmungen des US-Finanz- ministeriums ist oder bei dem es sich um ein Unternehmen gemäss der Be- schreibung in Unterabsatz B (4) (j) dieses Abschnitts handelt, und schliesst auch ein nichtamerikanisches Unternehmen ein, das nach schweizerischem Recht oder nach dem Recht einer anderen Partner-Jurisdiktion errichtet wor- den worden ist und kein Finanzinstitut ist.

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Samples: Abkommen

NFFE. Ein «NFFE» (Non-Financial Foreign Entity) bedeutet ein nichta- merikanisches nichtame- rikanisches Unternehmen, das kein ausländisches Finanzinstitut nach der Definition in den anwendbaren Ausführungsbestimmungen des US-Finanz- ministeriums US- Finanzministeriums ist oder bei dem es sich um ein Unternehmen gemäss der Be- schreibung in Unterabsatz B (4) (j) dieses Abschnitts handelt, und schliesst auch ein nichtamerikanisches Unternehmen Unter- nehmen ein, das nach schweizerischem Recht oder nach dem Recht einer anderen Partner-Jurisdiktion errichtet wor- den worden ist und kein Finanzinstitut ist.

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Samples: Abkommen Über Die Zusammenarbeit Für Eine Erleichterte Umsetzung Von Fatca