Common use of Nicht in Anspruch genommene Leistung Clause in Contracts

Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Samples: www.jebotravel.de

Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, gebuchte Reiseleistungen nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden GründenRückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter traveljunkies wird sich um eine anteilige Erstattung der ersparten nicht genutzten Aufwendungen durch die einzelnen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung behördliche oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Samples: www.traveljunkies.tours

Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter Omnibus Xxxxxx Xxxx e. K. wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Samples: www.wolf-busreisen.de

Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind sind, nicht in Anspruch (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründenwegen anderer zwingender Gründe), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter THM wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Samples: www.heide-park.de

Nicht in Anspruch genommene Leistung. a) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), Rückreise) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter Reiseservice Läufer wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Samples: www.laeufer-reiseservice.de

Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter GA wird sich jedoch um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Samples: www.young-travel.eu

Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des ReisepreisesReiseprei- ses. Der Reiseveranstalter Travador wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Samples: www.netto-online.de

Nicht in Anspruch genommene Leistung. 6.1. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen)Gründen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Samples: col-safari.com

Nicht in Anspruch genommene Leistung. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. Verspätung oder Ausfall von selbst gebuchten Flügen, wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

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Samples: www.e-hoi.de